554/AB

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 526/J-NR/1996 betreffend die Raumsituation im Bereich des Wiener Stadtschulrates, die die Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und KollegInnen am 30. April 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Aus welchem Grund wurde den o.a. Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahr 1988 bis heute nicht entsprochen?

Antwort:

Die Zusammenlegung der dislozierten Stellen des Wiener Stadtschulrates soll in den Räumlichkeiten des Niederösterreichischen Landesschulrates, 1010, Wipplingerstraße 28, erfolgen. Da die Übersiedlung des Niederösterreichischen Landesschulrates nach St. Pölten noch nicht erfolgte, konnte die Zusammenführung des Wiener Stadtschulrates noch nicht durchgeführt werden.

2. Was wurde vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Organisationsstruktur des Stadtschulrates bisher unternommen?

Antwort:

Gemäß § 11 Abs. 4 letzter Satz des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes bedürfen die Geschäftsverteilungen der Landesschulräte/des Stadtschulrates für Wien zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Diese Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn die Geschäftsverteilung gesetzlichen Vorschriften widerspricht.

Da die Geschäftsverteilung des Stadtschulrates für Wien den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bestand seitens des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten kein Handlungsbedarf.

3. Bis wann darf mit einer Vereinheitlichung und Konzentration der Abteilungen des Stadtschulrates an einem Ort gerechnet werden?

Antwort:

Dies hängt vom Zeitpunkt der übersiedlung des Landesschulrates für Niederösterreich nach St. Pölten ab.

4. In welcher Höhe liegen die Mehrkosten, die dem Bund durch die verabsäumten Maßnahmen seit 1988 entstanden sind?

Antwort:

Dem Bund entstehen durch die derzeitige Situation keine Mehr--, kosten.