5547/AB XX.GP
zur Zahl 5875/J - NR/1999
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen ha -
ben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „einiger aufklärungswürdiger Vor -
gänge in der Verhandlungsführung bestimmter Richter der Republik“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
In einem Schreiben des Vereins „Helping - Hands“ vom 19. Oktober 1998 wurde erst -
mals der Vorwurf erhoben, eine Richterin habe während der Vernehmung einer
„österreichischen Staatsbürgerin mit chinesischem Äußeren“ als Zeugin abfällige
Kommentare über deren Deutschkenntnisse abgegeben und chinesisches Essen als
„Schlatz“ bezeichnet. Die auf Grund dieses Schreibens über Auftrag des Bundesmi -
nisteriums für Justiz durch den Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen
Wien durchgeführten dienstaufsichtsbehördlichen Erhebungen erbrachten auf
Grund der sehr allgemein gehaltenen Angaben zu diesem Vorwurf kein Ergebnis.
Dies hat der Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien dem Verein „Hel -
ping - Hands“ mit Schreiben vom 28. Oktober 1998 mitgeteilt.
Zu 2:
Den mir vorgelegten Protokollen über die am 16. Oktober 1998 und am
4. Dezember 1998 abgehaltene Hauptverhandlung in dieser Strafsache, auf die sich
der der Anfrage zugrunde liegende Zeitungsartikel offensichtlich bezieht, kann ich
keine Anhaltspunkte für eine ungesetzliche Verhandlungsführung entnehmen.
Die Richterin hat zu den im Artikel geäußerten Vorwürfen dahingehend Stellung ge -
nommen, dass sie die Bezeichnung
„chinesischer Gatsch“ lediglich als Abgrenzung
zu der „authentischen“ chinesischen Küche, von der im Zuge des Verfahrens ge -
sprochen worden sei, verwendet habe. Weiters weist sie darauf hin, dass es „Ge -
richtsusus“ sei, bei komplizierten Namen die Bezeichnung „Erstbeschuldigter“,
„Zweitbeschuldigter“, etc. zu verwenden, um Verwechslungen im Protokoll zu ver -
meiden. Die Information über „400.000 Illegale“ in Österreich habe sie einem mit ei -
nem kompetenten Regierungsvertreter geführten Interview entnommen.
Die Richterin ist derzeit auf einem mehrwöchigen Erholungsurlaub. Nach ihrer Rück -
kehr werde ich die Angelegenheit noch einer näheren Prüfung unterziehen lassen.
Zu 3:
Die österreichische Bundesregierung ist von den Straßburger Instanzen bisher nicht
mit Menschenrechtsbeschwerden wegen des Verhaltens der in der Anfrage genann-
ten Richterin befasst worden.