5548/AB XX.GP
zur Zahl 5881/J - NR/1999
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helmut Kukacka und Kollegen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend „Einstellung des Verfahrens gegen Bürgermeister
Ernst H.“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt;
Zu 1:
In der erwähnten Strafsache liegt eine rechtskräftige Anklage der Staatsanwaltschaft
Linz vom 14. Juli 1993 wegen § 302 Abs. 1 StGB und anderer Delikte vor.
Gegenstand des Strafverfahrens bilden Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit
der Bearbeitung von Jahresausgleichsanträgen.
Zu 2:
Das Strafverfahren wurde am 10. Februar 1994 gemäß § 412 StPO abgebrochen. Laut
gerichtsmedizinischem Gutachten wäre der Angeklagte nicht in der Lage, einer Ver -
handlung mit der nötigen Konzentration und Aufmerksamkeit zu folgen, und die mit der
Gerichtsverhandlung verbundene Aufregung würde seinen Gesundheitszustand nega -
tiv beeinflussen.
Zu 3:
Zwischenzeitig wurden weitere sechs Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit einge -
holt, das letzte am 16. Jänner 1998. Dieses attestierte eine Verschlechterung des Ge -
sundheitszustandes.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat die gegenständliche parlamentarische Anfrage zum
Anlass genommen, ein weiteres medizinisches Sachverständigengutachten zur Frage
der Verhandlungsfähigkeit zu beantragen.