5549/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Kollegen vom

24. Februar 1999? Nr. 5816/J1 betreffend Zugänglichkeit von Stellen im öffentlichen Dienst für

Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Im gesamten Ressortbereich des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft sind

derzeit keine Fachhochschul - Absolventinnen und -Absolventen beschäftigt. Es waren daher

keine Einstufungen vorzunehmen.

Zu Frage 3:

 

Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexibilisierung

des Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich der

Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im

Entlohnungsschema I) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse

festgelegt, sodass der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten

Arbeit Vorrang zukommt.

 

Die Frage, wieviele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen die

fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet werden, weil

a priori nicht teststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als Bestgeeignete(r) -

gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht. Handelt es sich dabei um eine

Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen Ausbildung, besteht kein

Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v 1 zu

betrauen.