5549/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Kollegen vom
24. Februar 1999? Nr. 5816/J1 betreffend Zugänglichkeit von Stellen im öffentlichen Dienst für
Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im gesamten Ressortbereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft sind
derzeit keine Fachhochschul - Absolventinnen und -Absolventen beschäftigt. Es waren daher
keine Einstufungen
vorzunehmen.
Zu Frage 3:
Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexibilisierung
des Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich der
Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im
Entlohnungsschema I) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse
festgelegt, sodass der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten
Arbeit Vorrang zukommt.
Die Frage, wieviele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen die
fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet werden, weil
a priori nicht teststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als Bestgeeignete(r) -
gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht. Handelt es sich dabei um eine
Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen Ausbildung, besteht kein
Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v 1 zu
betrauen.