5550/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5830/J - NR/1999 betreffend Neuregelung der
Lehrerüberstunden, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am 25. Februar 1999
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zur Neuregelung der Überstundenabrechnung der Lehrerinnen und Lehrer ist zunächst
grundsätzlich zu sagen:
Das System der Abgeltung der Mehrdienstleistungen wurde mit Beginn des Schuljahres 1998/99
grundlegend umgestellt. Das bisherige, sehr komplizierte Mischsystem aus Festlegung einer
Wochenarbeitszeit nach dem Bundeslehrerlehrverpflichtungsgesetz (BLVG), der aufgrund der
Lehrfächerverteilung für einen Monat anfallenden dauernden Mehrdienstleistungen, die in
Pauschalbeträgen auf 10 Monate verteilt ausbezahlt wurden, Lind den Einzelsupplierungen mit
zahlreichen Einstellungs- und Fortzahlungstatbeständen nach dem bisherigen § 61 Gehaltsgesetz
wurde aufgrund einer Anregung des Rechnungshofes auf eine wöchentliche Betrachtungsweise
umgestellt. Der sich im Laufe eines Schuljahres ergebende Stundenentfall wurde durch einen
geringeren Überstundensatz berücksichtigt, der im Zuge der Neuregelung entsprechend angehoben
wurde. Da nunmehr die Abrechnung dem unregelmäßigen Verlauf des Schuljahres folgt, kann eine
Gesamtberechnung erst am Ende des Schuljahres erfolgen.
Ad 1.:
Nein
Ad 2.:
Die Einsparungen wurden im Bereich der Bundeslehrer mit netto 600 Mb. S berechnet, Wie
bereits erläutert, kann aufgrund des unregelmäßigen Verlaufs des Schuljahres eine Gesamt -
berechnung erst nach Ende des Schuljahres erfolgen. Die Tendenz weist aber bereits jetzt
eindeutig in Richtung einer Einsparung.
Ad 3.:
Die Überstunden können nicht undifferenziert nach Ost - und Westregion betrachtet werden,
sondern es gibt dabei sowohl zwischen den Schularten als auch innerhalb der Bundesländer
Unterschiede. So sind beispielsweise die Überstunden im Bereich des technischen Schul -
wesens in allen Bundesländern gleich hoch, es bestehen aber innerhalb der jeweiligen Schule
starke Unterschiede zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen.