5551/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben

am 24. Februar 1999 unter der Nr. 5786/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Überflüge über die Republik Österreich durch ausländische Militär—

Jets“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

16.413.

 

Zu 2:

 

Die Rechtsgrundlage für derartige Anträge bildet § 2 der auf Grund des § 8 Abs. 2

Luftfahrtgesetz erlassenen Grenzüberflugsverordnung -  GÜV.

 

Zu 3 und 6 bis 9:

 

Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 5787/3 durch den

Herrn Bundesnnnister für Wissenschaft und Verkehr.

 

Zu 4 und 5:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Inneres in

Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 5785/J.

Zu 10:

 

Der Ordnung halber ist zunächst festzuhalten, daß der Überflug der Tornado - Staffel nicht

am 22., sondern bereits am 21. Jänner 1999 erfolgte. Die Genehmigung wurde gemäß

§ 2 GÜV erteilt.

 

Zu 11:

 

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für

auswärtige Angelegenheiten in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 5783/J.