5551/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben
am 24. Februar 1999 unter der Nr. 5786/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Überflüge über die Republik Österreich durch ausländische Militär—
Jets“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
16.413.
Zu 2:
Die Rechtsgrundlage für derartige Anträge bildet § 2 der auf Grund des § 8 Abs. 2
Luftfahrtgesetz erlassenen Grenzüberflugsverordnung - GÜV.
Zu 3 und 6 bis 9:
Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 5787/3 durch den
Herrn Bundesnnnister für Wissenschaft und Verkehr.
Zu 4 und 5:
Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Inneres in
Beantwortung der
gleichlautenden Anfrage 5785/J.
Zu 10:
Der Ordnung halber ist zunächst festzuhalten, daß der Überflug der Tornado - Staffel nicht
am 22., sondern bereits am 21. Jänner 1999 erfolgte. Die Genehmigung wurde gemäß
§ 2 GÜV erteilt.
Zu 11:
Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für
auswärtige Angelegenheiten in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 5783/J.