5552/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossen haben am
24. Februar 1999 unter der Nr. 5815/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für Fachhochschul -
Absolventinnen und - Absolventen“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Derzeit sind im Bundesministerium für Landesverteidigung noch keine Fachhochschul -
absolventInnen beschäftigt.
Zu 2:
Entfällt.
Zu 3:
Mit dem Vertragsbediensteten - Reformgesetz wurde ein wesentlicher Schritt zur
Flexibilisierung insofern gesetzt, als für die Einstufung im Entlohnungsschema v nicht
formale ausbildungsbezogene Anstellungserfordernisse ausschlaggebend sind, sondern der
Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten Arbeit Vorrang
eingeräumt wird. Demzufolge ist es möglich, FachhochschulabsolventInnen unter
bestimmten Voraussetzungen (besondere fachliche Qualifikation, gemessen am jeweiligen
Anforderungsprofil)
auf Arbeitsplätzen der Entlohnungsgruppe v I einzuteilen. Eine genaue
Aufschlüsselung, welche Arbeitsplätze hiefür im Bundesministerium für Landesverteidigung
in Frage kommen, wäre zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht.
Für AbsolventInnen des Fachhochschullehrganges „Militärische Führung“ an der
Theresianischen Militärakademie sind grundsätzlich Arbeitsplätze der Verwendungsgruppe
M BO 2 vorgesehen. Hinsichtlich der Anzahl der hiefür zur Verfügung stehenden
Arbeitsplätze verweise ich auf den Stellenplan des Jahres 1999.