5552/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossen haben am

24. Februar 1999 unter der Nr. 5815/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für Fachhochschul -

Absolventinnen und - Absolventen“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Derzeit sind im Bundesministerium für Landesverteidigung noch keine Fachhochschul -

absolventInnen beschäftigt.

 

Zu 2:

 

Entfällt.

 

Zu 3:

 

Mit dem Vertragsbediensteten - Reformgesetz wurde ein wesentlicher Schritt zur

Flexibilisierung insofern gesetzt, als für die Einstufung im Entlohnungsschema v nicht

formale ausbildungsbezogene Anstellungserfordernisse ausschlaggebend sind, sondern der

Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten Arbeit Vorrang

eingeräumt wird. Demzufolge ist es möglich, FachhochschulabsolventInnen unter

bestimmten Voraussetzungen (besondere fachliche Qualifikation, gemessen am jeweiligen

Anforderungsprofil) auf Arbeitsplätzen der Entlohnungsgruppe v I einzuteilen. Eine genaue

Aufschlüsselung, welche Arbeitsplätze hiefür im Bundesministerium für Landesverteidigung

in Frage kommen, wäre zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht.

 

Für AbsolventInnen des Fachhochschullehrganges „Militärische Führung“ an der

Theresianischen Militärakademie sind grundsätzlich Arbeitsplätze der Verwendungsgruppe

M BO 2 vorgesehen. Hinsichtlich der Anzahl der hiefür zur Verfügung stehenden

Arbeitsplätze verweise ich auf den Stellenplan des Jahres 1999.