5554/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Genossen haben am
25. Februar 1999 unter der Nr. 5853/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Ankündigung des Bundesministers für Inneres bezüglich Erteilung eines
abschlägigen Bescheids über die Durchfuhr ungarischer Truppenübungsteilnehmer zu einer
NATO - Übung in Norditalien“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt;
Zu 1:
Nein; durch die Teilnahme an derartigen Übungen wird weder ein militärisches Bündnis
zwischen den beteiligten Staaten begründet noch die Errichtung eines militärischen
Stützpunktes fremder Truppen auf Österreichischem Staatsgebiet bewirkt (Art. I Abs. 2 des
Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs, BGBl.
Nr. 211).
Zu 2:
Bei den Unterstützungsleistungen durch internationale Einsatzkräfte anläßlich der
Lawinenkatastrophe in Westösterreich handelte es sich um den Fall einer humanitären
Katastrophe, die von den zuständigen zivilen Behörden mit eigenen Mitteln nicht bewältigt
werden konnte. Der von den Anfragestellern angestellte Vergleich mit der Teilnahme an
einer
militärischen Übung ist daher nicht zulässig.
Zu 3 und 5:
Abgesehen davon, daß diese Fragen auf meine persönliche Einschätzung abzielen und daher
keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts bilden, gehe ich davon aus, daß andere
Staaten den österreichischen Gegebenheiten Verständnis entgegenbringen.
Zu 4:
Diese Frage bildet keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.