5554/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Genossen haben am

25. Februar 1999 unter der Nr. 5853/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Ankündigung des Bundesministers für Inneres bezüglich Erteilung eines

abschlägigen Bescheids über die Durchfuhr ungarischer Truppenübungsteilnehmer zu einer

NATO - Übung in Norditalien“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt;

 

Zu 1:

 

Nein; durch die Teilnahme an derartigen Übungen wird weder ein militärisches Bündnis

zwischen den beteiligten Staaten begründet noch die Errichtung eines militärischen

Stützpunktes fremder Truppen auf Österreichischem Staatsgebiet bewirkt (Art. I Abs. 2 des

Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs, BGBl.

Nr. 211).

 

Zu 2:

 

Bei den Unterstützungsleistungen durch internationale Einsatzkräfte anläßlich der

Lawinenkatastrophe in Westösterreich handelte es sich um den Fall einer humanitären

Katastrophe, die von den zuständigen zivilen Behörden mit eigenen Mitteln nicht bewältigt

werden konnte. Der von den Anfragestellern angestellte Vergleich mit der Teilnahme an

einer militärischen Übung ist daher nicht zulässig.

Zu 3 und 5:

 

Abgesehen davon, daß diese Fragen auf meine persönliche Einschätzung abzielen und daher

keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts bilden, gehe ich davon aus, daß andere

Staaten den österreichischen Gegebenheiten Verständnis entgegenbringen.

 

Zu 4:

 

Diese Frage bildet keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.