5558/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5829/J - NR/1999 betreffend Lehrlinge ohne
Ausbildungsplatz, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am 25. Februar
1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet;
Ad 1:
Die Erstellung von Arbeitsmarktdaten ressortiert grundsätzlich nicht in den Bereich des
Unterrichtsministeriums. Mein Ministerium ist ausschließlich für den schulischen Teil der
Berufsausbildung verantwortlich. Die vom Arbeitsmarktservice für den Monat März 1999
publizierten Daten weisen 2.676 vorgemerkte Lehrstellensuchende und 2.112 offene
Lehrstellen aus.
Ad 2. und 3.:
In Bezug auf die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in berufsbildende mittlere und
höhere Schulen ist festzuhalten, dass die Aufnahmen in die 1. Klasse bzw. den 1. Jahrgang
zumeist nach der 8. Schulstufe erfolgen und daher kein direkter Zusammenhang zwischen
dem Lehrstellenmarkt und den Aufnahmen besteht Aus diesem Grund kann auch nicht
erhoben werden, welche Jugendliche ,,Lehrstellensuchende“ gewesen wären
Durch die Ausweitung des Ausbildungsangebotes ist es in den vergangenen Jahren gelungen,
Abweisungen von Jugendlichen mit entsprechender Eignung zu vermeiden, wobei teilweise
auch auf den Zweitwunsch zurückgegriffen wurde.
Zur Wahl der Ausbildungsrichtungen ist festzuhalten, dass bereits beim Ausbau der
Ausbildungsplätze stets zeitgerecht darauf geachtet wird, dass nicht in einzelnen Bereichen zu
hohe Kapazitäten von Schulplätzen geschaffen werden. Wichtig ist es dabei die Zahl nur in
jenen Ausbildungsrichtungen zu erhöhen, in denen ausreichend viele Arbeitsplätze zur
Verfügung
stehen bzw. in denen eine starke Nachfrage nach Absolventen besteht.
Die Gesamtzahl der Aufnahmen in mittlere und höhere berufsbildende Schulen beträgt im
Schuljahr 1998/99 43.406. Die Zuwächse erfolgen vor allem im humanberuflichen
Schulwesen (Fachschulen für Sozialberufe Fachschulen und Lehranstalten für Tourismus,
Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe). Die Aufnahmen an kaufmännischen und
technischen Schulen sind nach den starken Zuwächsen der vergangenen Jahre gleichbleibend
bis leicht rückläufig. Die Polytechnischen Schulen weisen einen weiteren Anstieg um rund
750 Schülerinnen und Schüler auf Die Trendumkehr seit der Reform dieser Schulen hält
daher weiter an
Bei einer mittelfristigen Betrachtungsweise zeigt sich, dass die Zahl der Ausbildungsplätze in
den 1 Jahrgängen bzw. Klassen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen seit 1995
um ca. 12 000 Plätze oder rund 36% gesteigert werden konnte.
Zur Frage der Lehrgänge kann festgestellt werden, dass diese auf der Grundlage des
Jugendausbildungssicherungsgesetzes erfolgreich eingerichtet wurden. Die Umsetzung dieses
Gesetzes erfolgt federführend durch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales. Die Aufteilung erfolgte dabei durch eine Bundesprojektgruppe nach einem
objektiven Schlüssel aufgrund der Zahl der Lehrstellensuchenden Jugendlichen.
Ad 4.:
Dazu verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1, dass aufgrund des Eintritts in die
9. Schulstufe eine exakte Zuweisung zu einer „Motivengruppe" nicht vorgenommen werden
kann. Daher können auch keine Kosten für eine solche Gruppe berechnet werden. Die Kosten
für die Maßnahmen des Jugendausbildungssicherungsgesetzes können den Materialien zu
diesem Gesetz entnommen werden. Da die Verwaltung dieser Mittel durch das BMAGS
erfolgt, wäre die exakte Aufstellung über die tatsächlichen Aufwendungen von diesem
vorzulegen
Ad 5.:
Hier gelten die Ausführungen zu Frage 2 und 4. Im Bereich der Berufsschullehrer ist darauf
hinzuweisen, dass die aufgrund der Ausbildung in Lehrgängen und Stiftungen
schulpflichtigen Jugendlichen auch bei Bestehen eines Lehrvertrages mit einem betrieblichen
Ausbildungspartner Berufsschüler gewesen wären. Daher entstellen hier keine Mehrkosten.
Ad 6.:
Die Ermittlung erfolgte im Bezug auf die Lehrgänge und Stiftungen durch die
Bundesprojektgruppe gemeinsam mit den Ländern. Der Bedarf an Ausbildungsplätzen wurde
wie in jedem Jahr durch die Anmeldestatistik gemeinsam mit den Landesschulräten ermittelt.
Ad 7:
Hierzu verweise ich auf Frage 2.
Ad 8.:
Aus der Sicht der Ausbildungsmöglichkeiten und Chancen für Jugendliche war diese
Maßnahme nicht zwingend erforderlich da auch bei Bestehen des Repetierverbotes ein
neuerlicher
Eintritt in eine berufsbildende mittlere Schule in einer anderen Schulart oder
Ausbildungsrichtung jederzeit möglich ist. Die Sistierung des "Repetierverbotes" hatte
ausschließlich den Zweck, kurzfristig zusätzlichen Druck auf den Lehrstellenmarkt und damit
auf das Auffangnetz zu vermeiden. Die konkrete Wirkung dieser Maßnahme kann erst nach
Ablauf des Schuljahres analysiert werden, die mittelfristige Wirkung wird erst am Ende des
Schuljahres 1999/2000 beurteilt werden können, da zu diesem Zeitpunkt die entscheidende
Frage des Erfolges durch das Wiederholen und die Frage der Leistungen in der
anschließenden Schulstufe beurteilt werden kann.
Ad 9:
Hierzu verweise ich zunächst auf die Ausführungen zu Frage 2. Weiters arbeiten die
Mitarbeiter meines Ministeriums weiter an der Umsetzung des Auffangnetzes für das
Ausbildungsjahr 1999/2000 im Rahmen der Bundesprojektgruppe mit. Aufgrund der bereits
getroffenen Vorsorgen kann auch für das kommende Schuljahr davon ausgegangen werden,
dass allen Jugendlichen mit entsprechender Eignung ein Ausbildungsplatz in den
berufsbildenden mittleren und höheren Schulen angeboten werden kann.