5558/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5829/J - NR/1999 betreffend Lehrlinge ohne

Ausbildungsplatz, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am 25. Februar

1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet;

 

Ad 1:

 

Die Erstellung von Arbeitsmarktdaten ressortiert grundsätzlich nicht in den Bereich des

Unterrichtsministeriums. Mein Ministerium ist ausschließlich für den schulischen Teil der

Berufsausbildung verantwortlich. Die vom Arbeitsmarktservice für den Monat März 1999

publizierten Daten weisen 2.676 vorgemerkte Lehrstellensuchende und 2.112 offene

Lehrstellen aus.

 

Ad 2. und 3.:

 

In Bezug auf die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in berufsbildende mittlere und

höhere Schulen ist festzuhalten, dass die Aufnahmen in die 1. Klasse bzw. den 1. Jahrgang

zumeist nach der 8. Schulstufe erfolgen und daher kein direkter Zusammenhang zwischen

dem Lehrstellenmarkt und den Aufnahmen besteht Aus diesem Grund kann auch nicht

erhoben werden, welche Jugendliche ,,Lehrstellensuchende“ gewesen wären

 

Durch die Ausweitung des Ausbildungsangebotes ist es in den vergangenen Jahren gelungen,

Abweisungen von Jugendlichen mit entsprechender Eignung zu vermeiden, wobei teilweise

auch auf den Zweitwunsch zurückgegriffen wurde.

 

Zur Wahl der Ausbildungsrichtungen ist festzuhalten, dass bereits beim Ausbau der

Ausbildungsplätze stets zeitgerecht darauf geachtet wird, dass nicht in einzelnen Bereichen zu

hohe Kapazitäten von Schulplätzen geschaffen werden. Wichtig ist es dabei die Zahl nur in

jenen Ausbildungsrichtungen zu erhöhen, in denen ausreichend viele Arbeitsplätze zur

Verfügung stehen bzw. in denen eine starke Nachfrage nach Absolventen besteht.

Die Gesamtzahl der Aufnahmen in mittlere und höhere berufsbildende Schulen beträgt im

Schuljahr 1998/99 43.406. Die Zuwächse erfolgen vor allem im humanberuflichen

Schulwesen (Fachschulen für Sozialberufe Fachschulen und Lehranstalten für Tourismus,

Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe). Die Aufnahmen an kaufmännischen und

technischen Schulen sind nach den starken Zuwächsen der vergangenen Jahre gleichbleibend

bis leicht rückläufig. Die Polytechnischen Schulen weisen einen weiteren Anstieg um rund

750 Schülerinnen und Schüler auf Die Trendumkehr seit der Reform dieser Schulen hält

daher weiter an

 

Bei einer mittelfristigen Betrachtungsweise zeigt sich, dass die Zahl der Ausbildungsplätze in

den 1 Jahrgängen bzw. Klassen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen seit 1995

um ca. 12 000 Plätze oder rund 36% gesteigert werden konnte.

 

Zur Frage der Lehrgänge kann festgestellt werden, dass diese auf der Grundlage des

Jugendausbildungssicherungsgesetzes erfolgreich eingerichtet wurden. Die Umsetzung dieses

Gesetzes erfolgt federführend durch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales. Die Aufteilung erfolgte dabei durch eine Bundesprojektgruppe nach einem

objektiven Schlüssel aufgrund der Zahl der Lehrstellensuchenden Jugendlichen.

 

Ad 4.:

 

Dazu verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1, dass aufgrund des Eintritts in die

9. Schulstufe eine exakte Zuweisung zu einer „Motivengruppe" nicht vorgenommen werden

kann. Daher können auch keine Kosten für eine solche Gruppe berechnet werden. Die Kosten

für die Maßnahmen des Jugendausbildungssicherungsgesetzes können den Materialien zu

diesem Gesetz entnommen werden. Da die Verwaltung dieser Mittel durch das BMAGS

erfolgt, wäre die exakte Aufstellung über die tatsächlichen Aufwendungen von diesem

vorzulegen

 

Ad 5.:

 

Hier gelten die Ausführungen zu Frage 2 und 4. Im Bereich der Berufsschullehrer ist darauf

hinzuweisen, dass die aufgrund der Ausbildung in Lehrgängen und Stiftungen

schulpflichtigen Jugendlichen auch bei Bestehen eines Lehrvertrages mit einem betrieblichen

Ausbildungspartner Berufsschüler gewesen wären. Daher entstellen hier keine Mehrkosten.

 

Ad 6.:

 

Die Ermittlung erfolgte im Bezug auf die Lehrgänge und Stiftungen durch die

Bundesprojektgruppe gemeinsam mit den Ländern. Der Bedarf an Ausbildungsplätzen wurde

wie in jedem Jahr durch die Anmeldestatistik gemeinsam mit den Landesschulräten ermittelt.

 

Ad 7:

 

Hierzu verweise ich auf Frage 2.

 

Ad 8.:

 

Aus der Sicht der Ausbildungsmöglichkeiten und Chancen für Jugendliche war diese

Maßnahme nicht zwingend erforderlich da auch bei Bestehen des Repetierverbotes ein

neuerlicher Eintritt in eine berufsbildende mittlere Schule in einer anderen Schulart oder

Ausbildungsrichtung jederzeit möglich ist. Die Sistierung des "Repetierverbotes" hatte

ausschließlich den Zweck, kurzfristig zusätzlichen Druck auf den Lehrstellenmarkt und damit

auf das Auffangnetz zu vermeiden. Die konkrete Wirkung dieser Maßnahme kann erst nach

Ablauf des Schuljahres analysiert werden, die mittelfristige Wirkung wird erst am Ende des

Schuljahres 1999/2000 beurteilt werden können, da zu diesem Zeitpunkt die entscheidende

Frage des Erfolges durch das Wiederholen und die Frage der Leistungen in der

anschließenden Schulstufe beurteilt werden kann.

 

Ad 9:

 

Hierzu verweise ich zunächst auf die Ausführungen zu Frage 2. Weiters arbeiten die

Mitarbeiter meines Ministeriums weiter an der Umsetzung des Auffangnetzes für das

Ausbildungsjahr 1999/2000 im Rahmen der Bundesprojektgruppe mit. Aufgrund der bereits

getroffenen Vorsorgen kann auch für das kommende Schuljahr davon ausgegangen werden,

dass allen Jugendlichen mit entsprechender Eignung ein Ausbildungsplatz in den

berufsbildenden mittleren und höheren Schulen angeboten werden kann.