5562/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5862/J betreffend nicht

eingelöste Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit den Rettungs- bzw. Bergungskosten

nach dem Unglück von Lassing, welche die Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, DI

Schöggl und Kollegen am 25. Februar 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Auftraggeber für die in der Tabelle angeführten Arbeiten war jeweils die Einsatzleitung für

die Rettungsarbeiten beim Bergbau Lassing.

 

Rechnungsleger und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bezahlte

Beträge sowie Kurzbezeichnung der jeweiligen Leistung können der folgenden Tabelle

entnommen werden:

Datum

Firma

Betrag (ATS)

Anmerkung

31.07.98

Flughafen Graz

Betriebsgesellschaft m.b.H

45.187,20

Grubenwehr aus Herne,

Hilfstransport

31.07.98

Flughafen Graz

Betriebsgesellschaft m.b.H

19.321,26

Grubenwehr aus Herne,

Hilfstransport

07.08.98

Böhm Trading GmbH

217.440,00

Druckkammer

03.09.98

Foralith AG

SFR 96.000,00 =

818.880,00

„Auftragsbohrung"

04.09.98

Ruhrkohle Bergbau AG

DM 76.365,36 =

534.558,00

Einsatz der Grubenwehr

aus Herne

08.09.98

 Dräger Austria GmbH

99.158,34

Druckkammer

10.09.98

 Bec Field Drilling Services

GmbH

DM 129.055,20 =

903.385,00

„Auftragsbohrung“

10.09.98

 Bec Field Drilling Services

GmbH

DM 13.196,00 =

92.372,00

„Auftragsbohrung“

11.09.98

 Dräger Austna GmbH

1,029.691,20

Druckkammer

11.09.98

 Dräger Austria GmbH

1,400.004,00

Druckkammer

29.09.98

 Anger‘s & Söhne

879.592,00

„Auftragsbohrung“

08.10.98

 OMV AG

1,984.500,00

Druckkammer

06.11.98

 NMW (8 Positionen) *)

1,937.930,90

„Auftragsbohrung“

Druckkammer

20.11.98

 NMW (Geoconsult ZT

GmbH) *)

193.723,80

„Auftragsbohrung“

26.11.98

 Foralith AG

SFR 15.175,70 =

129.449,00

„Auftragsbohrung“

31.12.98

Foralith AG

 

SFR 237.044,70 =

2,021.985,00

„Auftragsbohrung“

 

SUMME

12,307.177,70

 


 

*) Die NMW ist für die angeführten Kosten in Vorlage getreten; diese wurden ihr vom

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten refundiert.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde bisher die Bezahlung

von Rechnungen für Leistungen, die von ihm beauftragt wurden, nicht verweigert.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Ersatzhäuser wurden gebaut. Deren Finanzierung erfolgte aus einem Topf, an dem sich

mehrere Geldgeber beteiligt haben, u.a. das Land Steiermark und die Gemeinde Lassing.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Der Bund (das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten) hat dem Land

Steiermark den von der DMT - Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH in Rechnung

gestellten Betrag bereits refundiert.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Bergung der verschütteten Bergleute ist mit äußerst großen Sicherheitsrisiken für die

dabei beschäftigten Personen verbunden. Oberstes Gebot bei der Entscheidung über die

auszuwählende Bergevariante muß jedoch die Gewährleistung der Sicherheit der

ausführenden Personen sein. Ein Zeithorizont kann daher erst abgeschätzt werden, wenn die

Naintsch Mineralwerke GmbH ein Vorprojekt über die drei in der vorgelegten Vorstudie

angeführten Bergevarianten vorgelegt hat und mit Bescheid eine dieser Varianten zur

Realisierung vorgeschrieben wurde.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Von der NMW wurde am 21. September 1998 fristgerecht der Berghauptmannschaft eine

bescheidmäßig angeordnete Vorstudie mit Bergevarianten vorgelegt. Die drei vorgestellten

Varianten wurden von der Berghauptmannschaft geprüft. Sodann hat die

Berghauptmannschaft der NMW mit Bescheid vom 14. Oktober 1998 aufgetragen, binnen

sechs Wochen für die Variante „Direkter Zugang durch die Pinge in das Grubengebäude

(Herstellen eines neuen Schachtes im Krater)" ein Vorprojekt auszuarbeiten und vorzulegen.

Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung der NMW wurde vom Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten vollinhaltlich mit Bescheid vom 23. November 1998 Folge

gegeben, sodaß die NMW nunmehr für alle drei Varianten der Vorstudie je ein Vorprojekt

auszuarbeiten und der Berghauptmannschaft vorzulegen hat.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Eine Entscheidung darüber, welche der drei in der von der Naintsch Mineralwerke GmbH

vorgelegten Vorstudie vorgesehenen Bergevarianten realisiert werden soll, ist noch nicht

gefallen. Die Frist zur Vorlage der drei Vorprojekte endete mit 15. März 1999. Vor Ablauf

dieser Frist wurde von der Unternehmung um Verlängerung der Vo4agefiist bis mindestens

30. Juni 1999 angesucht. Begründet wurde dieser Antrag im wesentlichen damit, daß auf

Grund von witterungsbedingten Schwierigkeiten, geologisch überraschenden Ergebnissen

und anderen technischen Hindernissen die Einhaltung der Frist nicht möglich war. Eine

Entscheidung über dieses Ansuchen ist noch nicht ergangen.

 

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

 

Seriöse Aussagen über die Gesamtkosten der Bergemaßnahmen können erst getroffen

werden, wenn eine Entscheidung über die Realisierung einer der drei Bergevarianten gefallen

ist und entsprechende Angebote vorliegen.