5566/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5790/J - NR/1999, betreffend Beschilderung gegen

falsches Auffahren auf Autobahnen und Schnellstraßen, die die Abgeordneten Thomas Barmül -

ler und weitere Abgeordnete am 24. Februar 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Aufstellung der Warntafeln erfolgt nach Kriterien der Verkehrssicherheit. So sind jene

Anschlußstellen, die erfahrungsgemäß besonders geeignet sind, Ausgangspunkte von Fehlfahr -

ten zu bilden, vorrangig auszustatten. Kriterien hiefür sind in erster Linie die Anzahl der

Geisterfahrermeldungen und der Umfang des Verkehrsaufkommens.

 

Bislang konnten auf Grund der bedauerlicherweise reservierten bis ablehnenden Haltung einiger

Länder erst 59 von 571 Abfahrtsrampen mit entsprechenden Tafeln ausgestattet werden. Mit den

Arbeiten zur Errichtung von Anlagen im Zuge 135 weiterer Rampen wurde bereits begonnen.

Für 319 Abfahrtsrampen in den Bundesländern Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg

konnten die für die Nutzung der Rückseite erforderlichen Genehmigungen bislang nicht erwirkt

werden.

Zu den Fragen 2a und 2b:

Für die Aufstellung der Warntafelanlagen an sich (im Sinne einer Verkehrssicherheitsein -

richtung) ist eine eigene Genehmigung nicht erforderlich. Sie erfolgt im Auftrag des Bundes -

ministeriums für Wissenschaft und Verkehr.

 

Hinsichtlich der Nutzung der Rückseite zu Werbezwecken ist auf Bundesebene eine Zustim -

mung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr als die die Aufstellung verfügende

Behörde sowie eine Zustimmung der Bundesstraßenverwaltung nach dem Bundesstraßengesetz

im Rahmen der Privatwirtschaftverwaltung erforderlich. Letztere wurde mittels eines eigenen

Vertrages mit der Arbeitsgemeinschaft Autobahnwerbung erteilt. Auf Landesebene können je

nach Landesrechtslage weitere Genehmigungen - etwa der Naturschutzbehörde - erforderlich

sein. Für deren Erwirkung hat die Arbeitsgemeinschaft Sorge zu tragen.

 

Zu den Fragen 2c und 2d:

Hinsichtlich der Abwicklung des Projektes gibt es tatsächlich signifikante Unterschiede.

Verzögerungen treten bedauerlicherweise insbesondere in der Steiermark, in Kärnten, in Tirol

sowie in Vorarlberg auf. In erster Linie werden dabei naturschutzrechtliche Belange angeführt.

 

Zu Frage 2e:

Die primären Mittel, die zur Beschleunigung des Projektes zur Verfügung stehen, sind Appelle

an die Vernunft bzw. an den Willen einen neuen Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit

zuzulassen. Der besondere Vorteil des gegenständlichen Projektes liegt ja gerade darin, daß es

den Verantwortlichen auf Grund der gewählten Konstruktion nicht nur keine Kosten verursacht,

sondern vielmehr 70 % des Nettoerlöses seinerseits für Projekte zur Hebung der Verkehrs -

sicherheit abzuführen sind. Aus diesen Gründen ist mir die Verzögerung des Projektes auch

besonders unverständlich.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Sowohl hinsichtlich der Geisterfahrermeldungen als auch hinsichtlich der Unfallstatistik

lassen sich auf Grund der geringen Zahl bislang errichteter Anlagen noch keine wirklich

signifikanten Aussagen über den spezifischen Effekt der Aktion treffen, die bislang vor -

liegenden Zahlen sprechen aber jedenfalls dafür.

 

Im Jahr 1997 gab es nach der Statistik der Ö 3 - Verkehrsredaktion 423 Geisterfahrermeldun -

gen. Für das Vorjahr liegen mir Zahlen nur bis Ende Oktober vor. Demnach kam es in diesem

Zeitraum zu 335 Geisterfahrermeldungen. Diese Zahl laßt auf eine leichte Abnahme gegen -

über 1997 schließen.

 

Gleichfalls weist die jüngste Statistik des Bundesministeriums für Inneres für die letzten

Jahre einen Rückgang der Geisterfahrerunfälle aus. In den Jahren 1996, 1997 und 1998 kam

es zu jeweils 12, 10 bzw. 4 Unfällen mit Personenschaden.

 

Da ein erheblicher Anteil der Fehlfahrten auf Autobahnen von Orientierungsfehlern herrührt,

steht jedenfalls außer Zweifel, daß die Tafeln langfristig eine sehr wichtige Funktion hinsicht-

lich der Bekämpfung des Geisterfahrerproblems erfüllen

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Kosten trägt die von meinem Ressort beauftragte Arbeitsgemeinschaft Autobahnwer -

bung.

 

Die Kosten für Errichtung, Material, Gutachtenserstellungen sowie für Instandhaltung und

Reinigung beliefen sich für die Jahre 1997 und 1998 auf jeweils 2.758.330.- bzw. 1.754.740.-

Schilling. Die Höhe der Werbeeinnahmen für die genannten Zeiträume beziffern sich dem -

gegenüber mit 270.000.- bzw. 715.500.- Schilling.