5567/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5887/J - NR/1999, betreffend Personalpolitik

innerhalb der ÖBB, die die Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen am 26. Februar 1999 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg ist festzuhalten, daß gemäß Art. 52 Abs. 1 B -VG parlamentarische Anfragen in dem

Ausmaß zu beantworten sind, als es sich um Fragen handelt, die Gegenstand der Vollziehung

sind.

 

Was nun Fragen im Zusammenhang mit einem im Eigentum des Bundes stehenden Unterneh-

men anlangt, sind demgemäß nur Handlungen von Verwaltungsorganen erfaßt.

 

Die entsprechenden Fragen betreffen Handlungen von Unternehmensorganen. Ich habe daher

die Anfrage den Österreichischen Bundesbahnen vorgelegt; deren Stellungnahme bildet die

Grundlage für die vorliegende Anfragebeantwortung.

 

Zu Frage 1:

 

Der Personalstand der ÖBB stellt sich wie folgt dar:

Produktionspersonal jeweils zum 01.01 (ohne Lehrlinge und Refundierte)

                                                                              1996                       1997                       1998

Unternehmensbereich Absatz                          31.382                    29.951                    28.927

Unternehmensbereich Infrastruktur                28.655                    26.962                    25.827

 

Ein Vergleich mit 1995 ist aufgrund geänderter statistischer Erfassung nicht ziel führend.

 

Zu den Fragen 2, 3, 5, 7, 8 und 9:

Da die konkreten Fragepunkte ausschließlich Vorgänge des internen Geschäftsbereiches der

Firma ÖBB betreffen, kann diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden.

 

Zu den Fragen 4 und 6:

Die Bezüge des Vorstandes der ÖBB stellen sich wie folgt dar

 

                                  1995                                    1996                                            1997

                           S 12,282.961                       S 12,500.022,50                       S 16,416.800,--

 

Die Werte für 1998 k5nnen erst nach Vorliegen des genehmigten Jahresabschlusses 1998

genannt werden.

 

Ich darf auf die jährlichen Rechnungshof - Berichte über Vorstandsgehälter von Unternehmen

verweisen, die zu mehr als 50 % dem Bund gehören. Die Gehälter sind dort aufgelistet, ebenso

kommentiert der Rechnungshof die Gehaltsentwicklung und die Angemessenheit und Leistungs -

bezogenheit der jeweiligen Gehaltshöhe.

 

Zu Frage 10:

Die Frage eines Parteibuches obliegt allein der persönlichen politischen Einstellung und ist

daher der Privatsphäre zuzurechnen.