5582/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Khol und Kollegen haben am 4. März 1999 unter der

Nr. 5894/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „fremdenpolizeilicher

Status der an den Botschaftsbesetzungen beteiligten Kurden“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Im Zusammenhang mit der Besetzung der Griechischen Botschaft und der Botschaft der

Republik Kenia wurde die Identität von 64 Menschen festgestellt; in keinem Fall erfolgte eine

erkennungsdienstliche Behandlung.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Soweit es sich bei den an den Besetzungen Beteiligten um Fremde handelte, lag in zwei Fällen

kein rechtmäßiger Aufenthalt vor. Die zuständigen Fremdenpolizeibehörden werden daher die

jeweils gebotenen Maßnahmen (§§ 33 oder 36 FrG) zu treffen haben.

 

Im übrigen wurde von meinen Mitarbeitern dafür Vorsorge getroffen, daß die Beteiligung eines

Fremden an den Besetzungsaktionen den zuständigen Fremdenpolizeibehörden bekannt ist,

sodaß dieser Sachverhalt in den Rahmen der für den weiteren Aufenthalt jedes dieser Fremden

in Österreich maßgeblichen Tatsachen einbezogen werden kann.

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Im Zusammenhang mit den Besetzungen wurden 64 Menschen wegen Verdachtes gerichtlich

strafbarer Handlungen gemäß den §§ 105, 109 und 125 StGB der zuständigen Anklagebehörde

zur Anzeige gebracht.