5584/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.

Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde vom 16.03.1999, Nr. 5907/J, betreffend

„Mißhandlung eines Schwarzen anläßlich seiner Festnahme im Bereich der U -

Bahnstation Schottenring" beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der Polizeibericht des Bezirkspolizeikommissariates Wien - Innere Stadt an die

Bundespolizeidirektion Wien vom 04.03.1999 lautet wie folgt:

 

„In der Kärntnertorpassage wurden Insp. 5. und Insp. K. auf einige Schwarzafrikaner aufmerksam, weil diese

einige Stunden umherflanierten.

Als sie sich mit weiteren Afrikanern trafen und darauf in die U - Bahn in Richtung Heiligenstadt stiegen,

folgten die beiden SWB den offensichtlichen Suchtgiftdealern. In der Station Schottenring stiegen die Ange -

zeigten aus und trafen sich mit weiteren Schwarzafrikanern. Dort kam es zu einem beobachteten Suchtgift -

handel. Daraufhin wollten die beiden SWB den Käufer als auch den Händler anhalten. 3 Personen ergriffen

die Flucht und 5 Personen blieben stehen. 2 Schwarzafrikaner begannen sofort mit lautem Schreien und ver -

suchten mit Schlägen gegen die SWB sich der Anhaltung zu entziehen.

Schließlich gelang es, einen (S.) in einen Abstellraum der WVB zu verbringen. Dort ging der Angezeigte mit

einem abgestellten Dreieckständer auf die Beamten los. Nur mit Mühe gelang die Abwehr mittels EMS. Im

Zuge der heftigen Anwendung von körperlicher Gewalt des Angezeigten und erbitterter Abwehr von Schlä -

gen, bei dem alle 3, in dieser Aktion Beteiligten verletzt wurden. Durch den Angezeigten wurde weiters ver -

sucht, eine Dienstpistole zu ergattern, als dies mißlang, ergriff er eine Stabtaschenlampe und schlug nach

einer Abwehr die Glasscheibe des Abstellraumes ein. Erst nach Einsatz des Pfeffersprays konnten dem An -

gezeigten die Handfessel angelegt werden und zur Abgabe in das Koat Innere Stadt verbracht werden.

Beide SWB wurden leicht verletzt (Knie -  und Ellbogenabschürfungen) und verblieben im Dienst.

An Uniformsorten wurden beide Overalls und eine MZ - Jacke jeweils an den Ellbögen zerrissen.“

 

Zu Frage 2:

Im Zuge der medizinischen Untersuchung im Lorenz Böhler Krankenhaus wurden

bei dem Festgenommenen eine Zerrung im Schulterbereich sowie Schnittverlet -

zungen an der Stirn festgestellt.

 

Zu Frage 3:

Gegen beide Beamte wurden Beschwerden wegen angeblicher ungerechifertigter

Gewaltanwendung und wegen des Tatbestandes nach Artikel IX Abs. 1 Z 3 EGVG

erhoben.

 

Zu Frage 4:

Sowohl beim zuständigen Untersuchungsrichter als auch bei mir wurden Rechts -

vertreter der Vorfallszeugen vorstellig. Dabei wurde vereinbart, die Voruntersu -

chungen nicht polizeiintern, sondern durch den Untersuchungsrichter selbst vorzu -

nehmen.

 

Zu Frage 5:

 

Nein.

Zu Frage 6:

Gegen die involvierten Beamten wurden bereits Vorwürfe wegen angeblicher Miss -

handlungen erhoben. Im Zuge der Vorerhebungen konnte die Staatsanwaltschaft

Wien jedoch keine Grundlage zur Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens fin -

den.

 

Zu Frage 7:

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung eine Amtshandlung - insbesondere eine

Personsdurchsuchung - unter möglichster Wahrung der Würde einer Person

durchzuführen, wurde Mohammed Ali V. in die Räumlichkeiten der Wiener Ver -

kehrsbetriebe gebracht.

 

Zu Frage 8:

Die damals herrschenden Umstände, vor allem die heftige Gegenwehr des ange -

haltenen Schwarzafrikaners, machte die Aufnahme der Personalien allfälliger Zeu -

gen so gut wie unmöglich.