559/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 520/J-NR/1996 betreffend Ergebnis der Rechnungshofprüfung bezüglich der Österreichischen Nationalbibliothek, die die Abgeordneten Ute Apfelbeck und KollegInnen am 30.  April 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1.     Welche konkreten Auswirkungen für die Österreichische Natio­nalbibliothek hat die Bibliotheksordnung 1995 vor allem hinsichtlich der öffentlichkeitswirksamen Aufgabengebiete gebracht (Pkt. 2.3)?

Antwort:

 

In der am 29.6.1995 vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten erlassenen neuen Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek werden folgende Bereiche entsprechend den veränderten Bedingungen teilweise neu geregelt:

·     die seit 1.1.1995 wirksame Zuordnung der ÖNB zum Bundesmini­sterium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (früher BMWF);

·     die Möglichkeiten der ÖNB zu Aktivitäten im teilrechtsfähigen Bereich;

 

·     die Leitung und organisatorische Gliederung der ÖNB inklusive dem neuen, in wesentlichen Punkten geänderten Organigramm (siehe Beilage 1).

 

Sie legt weiters Rahmenbedingungen für die Benützung der ÖNB (Öffnungszeiten, Entlehnung, Fernleihe, Leihgaben u.a.m.) sowie für die Durchführung von Veranstaltungen fest und defi­niert die Dienstleistungen der ÖNB sowie die ordnungs- und Sicherheitsvorschriften bei der Benützung.

 

 

2.     Ab Sommer 1992 wurden verschiedene Kommissionen und Arbeits­gruppen eingesetzt, um Entwicklungskonzepte und Entwick­lungspläne zu erstellen (Pkt. 3.1). Im Mai 1994 wurden vom Organisationsausschuß und mehreren Arbeitsgruppen Schluß­berichte vorgelegt.

 

a.     Welcher der erarbeiteten Entwicklungspläne bzw. welcher Organigrammentwurf ist der derzeit gültige?

 

b.     Welchen Inhalt hat der Plan (Entwurf)?

 

c.     Inwieweit hat man in den letzten beiden Jahren die angekün­digte Organisations- und Strukturreform umgesetzt?

 

d.     Was soll in den nächsten Jahren noch geändert werden?

 

e.     Welche Kosten waren bislang mit den Reformen verbunden?

 

Antwort:

 

a)     Das seit 29.6.1995 gültige neue organigramm der ÖNB liegt bei. (Beilage 1)

 

b)    Der Entwicklungsplan der ÖNB unter Einbeziehung der Berichte der eingesetzten Reform-Arbeitsgruppen wurde in einem Schluß­bericht der ÖNB-Reformkommission vom 27.5.1994 zusammengefaßt. (Beilage 2)

 

c)     Seit dem Vorliegen des Schlußberichtes wurde versucht, diesen Entwicklungsplan schrittweise in allen Punkten umzusetzen, wobei das Schwergewicht auf der Verbesserung der Benützungseinrichtungen bzw. des Benutzerservice, der Erschließung noch nicht aufgearbeiteter Bestände sowie auch auf der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses (corporate identity) lag.

 

d)    In den nächsten Jahren wird es wesentlich darauf ankommen, die neue Informationstechnologie (Digitalisierung und Vernetzung von Information) einzusetzen sowie traditionelle Aufgabenbereiche und Arbeitsabläufe der Bibliothek zu hinter­fragen und zu rationalisieren, um personelle Ressourcen für die neuen Aufgabenbereiche freizusetzen.  Beispielhaft sei hier nur auf die jüngst fertiggestellte CD-i der ÖNB verwie­sen, die einen international hoch beachteten, zukunftsweisen­den Versuch des Einsatzes der neuen Medien im Bibliotheksbereich darstellt.

 

e)     Externe Kosten ergaben sich aus der Reform nur für die 1993 durchgeführte Studie der Management-Beratungsfirma "Institut für Marketing und Management", die vom damaligen Bundesmini­sterium für Wissenschaft und Forschung beauftragt und bezahlt wurde.

 

 

3.     Im Oktober 1993 befaßte sich eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung neuer Sammlungsrichtlinien und eine weitere Arbeitsgruppe mit der Verbesserung des sogenannten Geschäftsganges.  Grund dafür war eine überdurchschnittlich lange Bearbeitungszeit vor allein im Vergleich zur Universi­tätsbibliothek Wien.

 

a.     Inwieweit hat man bislang die Empfehlung des Rechnungshofes zu einer Überarbeitung der Sammlungsrichtlinien mit dein Ziel der Entflechtung umgesetzt?

 

b.     Wie lange ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit und inwieweit will bzw. kann man künftig diese Zeit weiter verkürzen?

 

Antwort:

 

a.     Sammelrichtlinien

 

In der Arbeitsgruppe "Sammelrichtlinien" wurde erstmalig eine Unterlage für sämtliche Aspekte des Sammelauftrages der ÖNB erarbeitet: Pflichtablieferung, Sammlung der im Ausland

 

erschienenen Literatur von Österreichern und über Öster­reich, Erwerbung sonstiger ausländischer Literatur.  Als wichtige Punkte sind noch die Pflege der historisch gewach­senen Bestände im allgemeinen und die Sammeltätigkeit in den einzelnen Sammlungen im besonderen hervorgehoben worden.  Die Erwerbung der sonstigen ausländischen Literatur erfolgt nur in Auswahl und hat nach dem Forschungsorganisationsgesetz (FOG) in Kooperation mit anderen Bibliotheken zu erfolgen.  Für die Umsetzung der Sammelrichtlinien im Rahmen der Bibliotheksreform wurden inzwischen u.a. folgende Maßnahmen gesetzt:

- Bildung eines Teams für die Einmahnung noch nicht abgelie­ferter Pflichtexemplare.

- Neuorganisation des Fachreferententeams für die Literatur auswahl unter besonderer Berücksichtigung der Koordination zwischen den Hauptabteilungen und den Sammlungen sowie der Kooperation mit der Universitätsbibliothek Wien und anderen Wiener Bibliotheken.

Das Ziel ist die Optimierung des Einsatzes der Budgetmittel für die Sammlungsschwerpunkte und die Leserbedürfnisse des Hauses und damit auch für den Anteil der ÖNB an der regionalen Literaturversorgung.

b.     Bearbeitungszeiten

 

Die "Arbeitsgruppe Geschäftsgang" hat im Jänner 1994 in ihrem Bericht das arbeitsteilige "Kooperationsmodell Geschäftsgang" - vorgestellt.  Ziele waren neben der Verbes­serung des Personaleinsatzes und der Qualität der Bearbei­tung die Beschleunigung der Durchlaufzeit der Bücher und der Abbau von Bearbeitungsrückständen.  Die Rückstände konnten"in der Zwischenzeit beinahe zur Gänze abgebaut werden und die durchschnittliche Durchlaufzeit von ursprünglich sechs Monaten auf etwa drei Monate reduziert werden.  Dies ent­spricht der durchschnittlichen Durchlaufzeit vergleichbarer Bibliotheken, etwa der Universitätsbibliothek Wien.

Durch einen noch konsequenteren Einsatz von abteilungsüber­greifenden Teams, durch arbeitsökonomische Maßnahmen sowie durch die EDV-unterstützte Kontrolle des Buchdurchlaufes wird eine weitere Verkürzung der Durchlaufzeit angestrebt.  Ein gewisses Handicap für die Schnelligkeit der Bearbeitung stellen derzeit die speziell in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr über­durchschnittlich langen Antwortzeiten im derzeitigen auto­mationsunterstützten Bibliothekenverbundsystem BIBOS'dar.  Es wird daher aus diesem und anderen Gründen (Erweiterung von Kapazitäten für die Datenpools etc.) angestrebt, BIBOS ehebaldigst durch ein Nachfolgesystem zu ersetzen.

 

4.     Die Erfassung und Veröffentlichung aller in Österreich verlegten und gedruckten Neuerscheinungen erfolgte in drei verschiedenen Reihen veröffentlichter Publikationen, die über eine private Unternehmung im Abonnementwege vertrieben wurde.  Da keine Kostendeckung erzielt werden konnte, die Einstellung dieser Publikation seitens des damaligen Bundes­ministeriums für Wissenschaft und Forschung jedoch abgelehnt wurde, regte der Rechnungshof an, eine verbesserte automa­tionsunterstützte Herstellung anzustreben.

 

a.     Gibt es diese Publikationen noch immer?

 

b.     Wieviele Abonnenten gibt es derzeit?

 

c.     Wer sind diese Abonnenten, d.h. sind es vorwiegend Privat­personen, öffentliche Einrichtungen oder etwa Einrichtungen im Ausland?

 

d.     Wie hoch ist derzeit der Kostendeckungsgrad, der für diese" Publikationen durchschnittlich erzielt wird?

 

Antwort:

a.     Die genannten Publikationen existieren immer noch, mit Aus­nahme der Sonderreihe Zeitschriften der Reihe A, die seit Jahrgang 1995 in die Hauptreihe integriert wurde.  Die Reihe C

(Auslandsaustriaca) wird mit dem Berichtsjahr 1991 einge­stellt werden.

b.     Abonnentenstand 1995:

 

'VERKAUF

 

Reihe A: 403 verkaufte Abonnements

 

Reihe B: 173 verkaufte Abonnements

 

Reihe C: 87 verkaufte Abonnements SCHRIFTENTAUSCH

 

Reihe A: 121 Abonnements im Schriftentausch Reihe B: 121 Abonnements im Schriftentausch Reihe C: 246 Abonnements im Schriftentausch

 

c.     Abonnentenverteilung

 

Verteilung der Abonnenten 37 % im Inland 63 % im Ausland

 

 

Inland/Kommerziell

15%

 

 

Ausland/Öffentli

46%

 

Inland/Öffentlich

22%

 

 

 

Ausland/Kommerziell

17%

 

d.     Aus dem BARVERKAUF der ÖB wird derzeit ein Kostendeckungsgrad von rund 75% erzielt:

    Ausgaben für die Produktion REIM A&B der ÖB 1995            öS 988.739,08

    Eingänge aus VERKAUF der Reihen A&B der ÖB 1995          öS 747.055,48

    Differenz = Zuschuß zur Produktion der ÖB                              öS 241.683,60

 

Berücksichtigt man auch den TAUSCHWERT der 121 Abonnements der

Reihen A&B ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von rund 100 %:

 

Ausgaben für die Produktion REIHE A&B der öS           988.739,08

ÖB 1995

Eingänge aus VERKAUF der Reihen A&B der öS             747.055j148

ÖB 1995

Tauschwert der Reihen A&B der ÖB 1995

(mit 50% des erzielbaren Barverkaufs- öS 281.325,­preises angesetzt)

SUMME der Eingänge aus VERKAUF und TAUSCH öS 1,028.380,48

 

1Theoretisch erzielter "GEWINN"                   lös    39.641,48     1

 

5.     Gibt es den wissenschaftlichen Beirat noch immer?

a.     Wenn nein, wann wurde er aufgelöst?

 

b.     Wenn ja:

ba.     Wieviele Mitglieder hat dieser Beirat und wer sind zur Zeit seine Mitglieder?

 

bb.     Welche konkreten Aufgaben hat dieser Beirat?

 

bc.     Wieviele Sitzungen des Beirates fanden seit März 1994 statt?

 

bd.     Bekommen die Mitglieder des Beirates für diese Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung etwa in Form eines Sitzungs­geldes und wenn ja, in welcher Höhe?

 

Antwort:

a.     Der wissenschaftliche Beirat der Österreichischen National­bibliothek besteht, seine Funktionsperiode beträgt vier Jahre.

 

b.     Der wissenschaftliche Beirat hat sechs Mitglieder.  Laut Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, GZ 1009/5-I/A/8/94 vom 6. Oktober 1994 gehören ihm jedoch folgende sieben Mitglieder an:

 

1.     em.0.Univ.Prof. DDr.h.c.mult. Herbert Hunger

 

2.     Univ.Prof. Dr. Moritz Csäky

 

3.     0.Univ.Prof. Mag.  Dr. Adolf Haslinger

 

4.     MinR Dr. Johann Dvorak

 

5.     Generaldirektor der Österreichischen Nationalbibliothek, Dr. Johann Marte

 

6.     MinR Dr. Edith Stumpf, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

 

7.     R Dr. Marieluise Vesulak.

Die Bestellung eines bzw. einer Vorsitzenden geht aus diesem Erlaß nicht hervor.

Der Beirat hat laut § 30 FOG die Aufgabe, das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Angelegenheiten der Österreichischen Nationalbibliothek zu beraten.

Die letzte Sitzung des Beirates fand am 18.  März 1994 statt.  Seither hat keine weitere Sitzung stattgefunden.

Die Mitglieder des Beirates erhalten für ihre Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.

 

6.a. Wann genau ist man dem EDV-System "Österreichischer Bibliothekenverbund" beigetreten?

b.     Wann genau ist man daraus wieder ausgetreten?

 

c.     Stehen den Zahlungen von rd. 11,2 Mio.  Schilling (an den Lieferanten) auch Einnahmen gegenüber und wenn ja, in welcher Höhe?

 

d.     Welche Gesamtkosten haben sich durch die Teilnahme am EDV­System "Österreichischer Bibliothekenverbund" ergeben und wie gliedern sich diese Kosten nach Kostenarten und Jahren auf?

 

Antwort:

a.     Wie die Arbeitsgruppe Bibliotheksautomation (AGBA) berich­tet, gibt es keine offizielle Beitrittserklärung der ÖNB zum Österreichischen Bibliothekenverbund.

1987 erfolgte die Ausschreibung für das EDV-Verbundsystem und darauffolgend die Anschaffung der BIBOS-2-Software durch das BMWF.  Anschließend wurde dieses System den ihm unter­stehenden Bibliotheken so auch der ÖNB - zur Verfügung gestellt.

Der Echtbetrieb an der ÖNB begann 1989 (nur Hochschulschrif­ten) bzw. mit April 1992 uneingeschränkt, nach den entspre­chenden Einschulungen.

1988 wurde auch eine zentrale Redaktion des Österreichischen Bibliothekenverbundes ins Leben gerufen, die an der ÖNB ihren Sitz hatte und welche die Rahmenbedingungen zur Teil­nahme am Verbund zu bestimmen und überwachen hat.

b.     Die ÖNB ist Mitglied des Österreichischen Bibliotheken­verbundes.

 

c.     Aus der Teilnahme am Bibliothekenverbund ergeben sich keinerlei Einnahmen.

 

d.     Eine Aufgliederung der EDV-Gesamtkosten der ÖNB in einen Bereich "Bibliothekenverbund" und anderes ist kaum möglich.  So waren z.B. die Schaffung der gesamten und die Anbindung an das EDV-Zentrum der Universität Wien eine unbedingte Vor­aussetzung für die Teilnahme am Verbund, diese Infrastruktur wird aber auch für andere Zwecke (Internetzugang, Verteilung unterschiedlichster Software über Fileserver, Anschluß an Druckerserver etc. genutzt).  Ebenso werden die vorhandenen PCs neben der BIBOS-Bearbeitung auch für andere Aufgaben eingesetzt.

 

 

7.a. Welche gesetzlichen Aufgaben hat die Planungsstelle für"

das wissenschaftliche Bibliothekswesen?

b.     Welchen Tätigkeiten geht die Planungsstelle tatsächlich nach und ist hier in absehbarer Zeit an Änderungen gedacht?

Antwort:

 

Die Planungsstelle für das wissenschaftliche Bibliothekswesen existiert seit der neuen Bibliotheksordung der ÖNB (Juni 1995) nicht mehr.  Sie wurde in folgende Nachfolgeorganisationen aufgeteilt:

die Abteilung Zentraler Informatikdienst der ÖNB; diese ist für die Besorgung sämtlicher EDV-Angelegenheiten im Haus verantwortlich (Hard- und Softwareausstattung, Netzwerke inklusive BIBOS-Betrieb im Haus, Projekte); und die Arbeitsgruppe Bibliotheksautomation (AGBA), die seit dem 28.12.1995 als Arbeitsgruppe beim BMWFK eingerichtet und damit von der ÖNB organisatorisch völlig unabhängig ist.  Sie führt die verbundweiten Aufgaben der Planungsstelle weiter. (Ein Team von 5 Personen verblieb - zur Betreuung hier aufge­stellter Rechenanlagen - an der ÖNB.)

 

8.     Zahlreiche Bestände sind unter klimatisch ungünstigen Bedin­gungen ausgestellt, d.h. sie sind teils sehr hohen Tempera­turen ausgesetzt, litten aber auch aufgrund vieler schad­hafter Fenster.

ä.     Welcher finanzielle und materielle Schaden ist dadurch der Österreichischen Nationalbibliothek entstanden?

b.     Welche "Verbesserungen" bezüglich der klimatischen Bedingun­gen außer dem Ankauf von Jalousien - hat man in den letzten 10 Jahren vorgenommen?

 

c.     Welche baulichen Änderungen plant man in den nächsten Jahren?

 

d.     Welche baulichen Änderungen wären mit welchen Kosten verbun­den?

Antwort:

 

a.     Ob ein finanzieller und materieller Schaden der Österrei­chischen Nationalbibliothek entstanden ist und wie hoch dieser Schaden wäre, ist nicht quantifizierbar, da durch die Alterung der Medien trotz adäquater Aufbewahrung grundsätz­lich unvermeidbare Schäden und andererseits durch jede Medienbenützung (z.B. durch Beschickung von Ausstellungen, Kopieren, gewöhnliches Manipulieren) Schäden in

 

unterschiedlichem Ausmaß entstehen können.

 

b.     Es werden laufend Verbesserungen bezüglich klimatischer Bedingungen durch Bestandstransferierung vorgenommen.  Insbe­sondere durch die Besiedelung des Tiefspeichers wurde ein wesentlicher Bibliotheksbestand im Umfang von etwa 1,3 Mio.  Bänden unter nahezu idealen klimatischen Bedingungen aufge­stellt.  Die im sogenannten Prunksaal aufgestellten Druck­schriften sind aus historischen und ästhetischen Gründen ­bis auf Ausnahmen - nicht transferierbar.  Durch die Anschaf­fung von Jalousien und konsequente Nichtbeheizung des Saales werden günstigere Klimawerte erreicht.

 

c.     Die Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek, die derzeit im Gebäude der Graphischen Sammlung Albertina untergebracht ist, wird in Bereiche der Neuen Hofburg über­siedelt.  Die Planung ist fertiggestellt und die Bauarbeiten werden in der zweiten Jahreshälfte 1996 beginnen.

 

Die durch die Besiedelung des Tiefspeichers teilweise frei gewordenen Magazinsbereiche unter dem Prunksaal sollen in" den nächsten Jahren für Zwecke der Lagerung von Objekten der Sammlung für Inkunabeln, alte und wertvolle Drucke, der Handschriften-, Autographen- und Nachlaß-Sammlung sowie der Kartensammlung und des Globenmuseums adaptiert'werden.  Es ist vorgesehen, durch entsprechende Heizung, Belüftung,

 

Befeuchtung und gegebenenfalls Entfeuchtung klimatisch günstige Bedingungen zu schaffen.  Die Planung gelangt Mitte 1996 zur Einreichreife.

d.     Die in c) beschriebenen Maßnahmen werden Kosten im geschätz­ten Umfang von 95 Mio.  S verursachen.

 

9.a. Inwieweit ist die Musiksammlung, d.h. die Notenbestände der Staats- und Hofoper sowie das Archiv des Theaters an der Wien etc-, ausgearbeitet

b.     Wo lagern diese Bestände derzeit bzw. ist in absehbarer Zeit an einen anderen Lagerplatz gedacht und wenn ja, an welchen?

 

c.     In welcher Höhe gab es in den letzten 10 Jahren bei diesen Beständen Schäden und wie lange dauert es im Durchschnitt der Schadensfeststellung bis zur Behebung des Schadens?

 

d.     Weshalb sind diese Schäden entstanden?

 

Antwort.-

 

a.     Die ehemaligen Notenbestände der Hof- bzw.  Staatsoper - seit 1900 in das Eigentum der Hof- bzw.  Nationalbibliothek über­gegangen - sind bibliothekarisch erschlossen und für die Öffentlichkeit zugänglich.

 

Die Partituren des Theaters an Wien ebenfalls; das Stimmenmaterial, das nur listermäßig erfaßt ist, ist zur Zeit in Arbeit.

 

b.     Die genannten Bestände lagern derzeit in zwei Depoträumen de Musiksammlung, von denen einer allen konservatorischen Standards entspricht, der andere durch den Einbau einer Entfeuchtungsanlage verbessert wird.

 

c.     Es gab nur geringfügige Schäden am Stimmenmaterial des Theaters an der Wien, die in jüngster Vergangenheit behoben werden konnten.

 

d.     Die Schäden entstanden dadurch, daß die Stimmfaszikel nicht verpackt und das Depot zu feucht waren.

 

10.a.     Wo genau befindet sich der in Punkt 12 angeführte Tiefenspeicher?

b.     Sind sämtliche Magazine und Lagerraume der österrei­chischen Nationalbibliothek in räumlicher Nähe zur Nationalbibliothek untergebracht oder gibt es auch Magazine und Lagerräume in anderen Wiener Bezirken oder sogar außerhalb von Wien und wenn ja,

ba. wo?

bb. Welche Werke bzw.  Werksgruppen sind wo gelagert?

C.    Gibt es ein Konzept, wo welche Werke gelagert werden -.und wenn ja, wann wurde es erarbeitet?

 

d.     Nach welchen Zielen und Vorgaben erfolgt die Lagerung einzelner Werke?

 

Antwort:

 

a.     Der Tiefspeicher befindet sich in einer Länge von nahezu 200m parallel zur Burggartenfront der Neuen Hofburg in Fort­setzung der Babenbergerstraße.

 

b.     Sämtliche Magazine und Lagerräume der österreichischen Nationalbibliothek sind im Bibliotheksbereich.

 

c.     Die Organisationsform der Österreichischen Nationalbibliothek in Sammlungen und Hauptabteilungen bedingt, daß die Bestände in den jeweiligen Bereichen (oder zumindest in der Nähe) der Sammlungen bzw.  Hauptabteilungen gelagert werden.  Die laufenden Bestandszuwächse in allen Bereichen bedingen eine ständige Vergrößerung des Raumbedarfs der österrei­chischen Nationalbibliothek, dem nach Maßgabe der Möglich­keiten (z.B. Errichtung des Tiefspeichers) entsprochen wird.

 

d.     Die Lagerung einzelner Werke folgt den Sammelrichtlinien..der Sammlungen und Hauptabteilungen.  Besonders wertvolle Werke werden in gesicherten Räumen bzw. feuersicheren Stahlschrän­ken aufbewahrt.  Einzelne Bereiche, beispielsweise der Tief­speicher und Magazine der Papyrussammlung sind durch Halon­löschanlagen, manche Bereiche durch Bewegungsmelder gegen unbefugtes Betreten gesichert.

 

11.     Der Rechnungshof hat teilweise große Mängel beim Brand­schutz festgestellt.

 

a.       Wie ist der derzeitige Stand an Brandschutzeinrichtungen in der Österreichischen Nationalbibliothek?

 

b.       Was hat sich in bezug auf den Brandschutz seit Ende der Rechnungshofprüfung geändert?

c.     Gibt es ein Brandschutzkonzept und wenn ja, wann wurde es erstellt?

d.     Inwieweit wurde es bereits umgesetzt?

 

e.     Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes?

 

Antwort:

 

a.     Die Brandschutzeinrichtungen der ÖNB bestehen derzeit aus einer Brandmeldeanlage in der Handschriftensammlung, Halon­löschanlagen im Tiefspeicher und im Magazin der Papyrus­Sammlung.

 

Infrarotmeledeanlagen existieren im Prunksaal, in der Hand­schriftensammlung, in der Papyrussammlung, im Hauptlesesaal der Neuen Hofburg und in der Kartensammlung.

 

b.     Seit der Rechnungshofprüfung wurde folgendes geändert: Es wurden Brandwarte von der Feuerwehr in Kursen ausgebildet (pro Sammlung und Abteilung 1-2 Personen).  Die gesamten Feuerlöscher wurden von einer konzessionierten Firma über­prüft, alle Brandschutzwarte werden laufend geschult.

c., d., e. Es gibt eine Brandschutzordnung für die Österrei­chische Nationalbibliothek.  Seit dem Großbrand in den Redoutensälen wird von der Burghauptmannschaft ein Brandschutzkonzept für die gesamte Hofburg über ein Architekten­büro (Arch.  Düh) erstellt, in dem auch die gesamte Dienst stelle einbezogen ist.  Das neue Brandschutzkonzept steht kurz vor der Fertigstellung.

Die Gesamtkosten für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sind mir nicht bekannt, da die Durchführung bei der Burg­hauptmannschaft liegt.

12.     Die Bundesmobilienverwaltung hat Leihobjekte an die Öster­reichische Nationalbibliothek weitergegeben, von denen 951 Objekte im Wert von rund 1,3 Millionen Schilling im Juni 1990 verschwunden waren.  Erst im November 1994 erfolg­te eine diesbezügliche Meldung von der Wirtschaftsabteilung an den Generaldirektor der Österreichischen National­bibliothek.

 

a.       Wieviele und konkret welche Objekte der Bundesmobilien­verwaltung wurden bislang an die Österreichische National­bibliothek verliehen?

 

b.       Wieviele und konkret welche dieser Objekte wurden mittler­weile an die Bundesmobilienverwaltung zurückgegeben?

c.     Wieviele der im Juni 1990 fehlenden 951 Objekte wurden "wiedergefundenl".?

 

d.     Welche Initiativen wurden seitens der Bundesmobilien­verwaltung gesetzt, um die verschwundenen Leihobjekte wieder aufzufinden?

 

e.     Weshalb hat die Wirtschaftsabteilung erst über 4 Jahre nach Bekanntwerden des Verschwindens von Leihobjekten dem Generaldirektor Bericht erstattet und ist eine derart lange Zeitspanne üblich?

 

f.     Von welchen anderen Stellen hat die Österreichische Natio­nalbibliothek wann Leihobjekte bekommen und inwieweit sind diese derzeit noch tatsächlich im Besitz der Österrei­chischen Nationalbibliothek?

g.       Gibt es eigene Inventarlisten für Leihobjekte?

 

ga.     Wenn ja, wie oft werden diese aktualisiert?

 

gb.     Wenn nein, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?

 

Antwort:

Bei den Leihobjekten der Bundesmobilienverwaltung an die Öster­reichische Nationalbibliothek (vormals KK Hofbibliothek) han­delt es sich großteils um Amtseinrichtungsgegenstande der Magazine und diverse Sammlungen und Abteilungen der Bibliothek zurückgehend auf die Monarchie.

An der Österreichischen Nationalbibliothek wurden diese Gegen­stände in den 60er-Jahren nur teilweise erfaßt und es gab dar­über keinerlei Aufzeichnungen.

Aufgrund von Suchlisten wurde gemeinsam mit der Bundesmobilien­verwaltung in den Jahren 1989/90 eine Generalrevision betref­fend die angesprochenen Einrichtungsobjekte durchgeführt.  Bei dieser Arbeit wurde eine Vielzahl wertvoller Gegenstände gefun­den, die über ein halbes Jahrhundert als verschollen galten.  Objekte, mit denen andere Dienststellen des Bundes belastet waren, konnten ebenso nach 2 Weltkriegen wieder gesichtet, fotographiert und in den Aufzeichnungen festgehalten werden.

Der Umfang der vorhandenen und gesichteten Objekte betrug:

 

    151 Entlehnscheine über                                                         1.398 Objekte

    sowie

      20 Übernahme-Übergabebestätigungen über                            846 Objekte

 

      80 Fehlbestandslisten über                                                      951 Objekte

                                                    Summe:                                 3.195 Objekte

 

Von den Fehlbestandslisten konnten ca 600 Objekte (= Inventar­gegenstände) einer Klärung bzw.  Rückstellung an die Bundesmobi­lienverwaltung zugeführt werden.

An dem restlichen Fehlbestand wird laufend gearbeitet.

 

Der jeweilige Generaldirektor wurde periodisch über die Proble­matik informiert.  Zuletzt Herr Generaldirektor Marte mit Schreiben vom 11.2.94, davor Frau Generaldirektorin Strebl am 11.2.85.

In der Inventarverwaltung sind keine weiteren Leihobjekte von anderen Dienststellen außer der Bundesmobilienverwaltung bekannt.

Es gibt eigene Inventarlisten für Leihobjekte, welche stäncug aktualisiert werden.

 

13.     Welche der in Punkt 15 angeführten weiteren Empfehlungen des Rechnungshofes wurden bereits umgesetzt bzw. in welchem Umfang hat man bislang die einzelnen Punkte umgesetzt und inwieweit wird es in nächster Zeit in diesen Bereichen noch Änderungen geben?

 

Antwort:

 

Die dem neuen Organogramm der ÖNB entsprechende aktuelle Geschäftseinteilung wird demnächst erlassen.

Die Effektivität des Personaleinsatzes ist durch die neue Organisationsform, insbesondere durch die Arbeitsplatzbewertung und rigorose Planstellenverwaltung gefordert und auch erreicht worden.

Das Benützerservice ist in vielen Bereichen (Ausweitung der EDV-Recherchemöglichkeiten, Aktualisierung der Freihandaufstel­lungen, Ausdehnung und Vereinheitlichung von Öffnungszeiten, Publizierung von Benützungsanleitungen, Personalschulungen hinsichtlich benützerorientiertem Verhalten usw.) wesentlich verbessert worden.

Das Österreichische Literaturarchiv ist inzwischen - vor allem durch die Bestellung eines Leiters und durch die Zuteilung von Planstellen (die durch den derzeitigen Aufnahmestopp allerdings nicht besetzt werden können) - zu einer vollwertigen und funk­tionierenden Sammlung der Österreichischen Nationalbibliothek geworden.

Die Erfahrungen, die die Österreichische Nationalbibliothek bei Aktivitäten im teilrechtsfähigen Bereich erworben hat, haben dazu geführt, daß dieser Bereich gewinnbringend arbeitet ("Aktion Buchpatenschaft", Shop vor dem Prunksaal usw.).

 

Bei der Abhaltung von Veranstaltungen wird unterschieden zwischen Veranstaltungen, die von der ÖNB, solchen, die von der ÖNB in Teilrechtsfähigkeit und solchen, die von Fremdveranstal­tern in gemieteten Räumen der ÖNB durchgeführt werden.  Bei Sponsorenveranstaltungen wird von den Einnahmen, die im Teil­rechtsbereich erzielt werden, der Mietenanteil über-die zweck-­gebundene Gebarung verrechnet.

 

Die Neukonzeption der österreich-Dokumentation sieht - überein­stimmend mit den Empfehlungen des Rechnungshofes - im wesent­lichen eine Verschiebung der Tätigkeit von einer Eigendokumen­tation unselbständiger österreichbezogener Literatur hin zu einer zentralen Koordinations- und Informationsstelle öster­reichbezogener Dokumentationsstellen und ähnlicher Einrichtun­gen vor.  Seit der Neubesetzung der Leiterstelle (Herbst 1995) wird an der Umsetzung dieses Konzepts im vollen Umfang gearbeitet.

 

14.     Wie lange wird die Kapazität der derzeitigen Räumlichkeiten noch ausreichen und welche "Ausweichquartiere" stehen für welche Teile der Österreichischen Nationalbibliothek zur Verfügung?

 

Antwort:

 

Die Kapazität der derzeitigen Räumlichkeiten in den unter­schiedlichen Sammlungen und Abteilungen der Österreichischen Nationalbibliothek reicht unterschiedlich lange aus.  Am prekär­sten ist die Situation in der Musiksammlung, der Kartensammlung und im Globenmuseum sowie in der Handschriften-, Autographen­und Nachlaß-Sammlung.

 

Die Musiksammlung, die im selben Gebäude wie die Graphische Sammlung Albertina untergebracht ist, ist seit vielen Jahren am Ende ihrer Raumkapazität.  Große Bestände an Druckschriften sind derzeit behelfsmäßig in Gängen gelagert.  Eine Sanierung wäre nur durch den Bau des Tiefspeichers für die Graphische Sammlung Albertina zu erreichen, wo ein eigenes Geschoß für die Musik­sammlung geplant war.  Die Kartensammlung und das Globenmuseum stehen derzeit am Ende ihrer Kapazität, ebenso die Handschrif­ten-, Autographen- und Nachlaß-Sammlung.  Beide Sammlungen wären durch die Zurverfügungstellung von adaptierten Magazinsräumen unter dem Prunksaal sanierbar.  Die Adaptierung dieser Magazin­bereiche ist derzeit in Planung.

 

Wegen der Einlagerung der Bestände der Graphischen Sammlung Albertina in Teilbereiche des Tiefspeichers der Österrei­chischen Nationalbibliothek reicht die Kapazität für die Magazinierung von Druckschriften maximal bis zum Jahr 2003.  Bei Rücksiedlung der Albertina-Bestände würde der Platz im Tief­speicher unter der Annahme des derzeitigen Druckschriften­zuwachses etwa bis zum Jahr 2015/2018 reichen.  Ausweichquar­tiere stehen für die Österreichische Nationalbibliothek nach heutigem Wissensstand nicht zur Verfügung.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

 

 

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