5593/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt u.a.
betreffend Alkoholentzug für Hepatitis C Patienten
(Nr. 5984/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Amtsärzte sind Landesbedienstete, ihre Fortbildung obliegt deshalb in erster Linie
ihrem Dienstgeber (dem jeweiligen Land). Die Fortbildung von Polizeiärzten fällt in
die Zuständigkeit des Innenministeriums.
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales organisiert auf
freiwilliger Basis regelmäßig zweimal jährlich Fortbildungsveranstaltungen für
Amtsärzte zu Themen, die neue oder geänderte Gesetzesgrundlagen betreffen oder
die sich aus aktuellen Anlässen ergeben haben.
Zu Frage 2:
Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß jeder Amtsarzt das
medizinische Basiswissen an der Universität erworben hat und sein Wissen unter
Berücksichtigung neuer Erkenntnisse auch entsprechend aktualisiert. Jeder Arzt ist
in Österreich zur selbständigen Fortbildung verpflichtet.
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat zum Thema
Hepatitis Anfang April eine Informationsbroschüre für Ärzte herausgegeben. Diese
wurde
natürlich auch an Amtsärzte verteilt.
Zu Frage 3:
Bei krankhaft veränderten Leberwerten „automatisch“ auf Alkoholismus zu schließen,
ist nicht als seriöse Vorgangsweise anzusehen.
Aus solchen Leberwerten ergibt sich der Verdacht auf eine Erkrankung der Leber.
Dieser Verdacht muß durch weitere diagnostische Schritte sorgfältig abgeklärt
werden.
Aus dem bedauerlichen Einzelfall, der bereits im September 1998 in den Salzburger
Nachrichten publiziert wurde, kann jedoch nicht eine generelle derartige
Vorgangsweise der Amtsärzte abgeleitet werden.
Zu Frage 4:
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, stehen Amtsärzte in einem Dienstverhältnis zum
jeweiligen Land.