5593/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt u.a.

betreffend Alkoholentzug für Hepatitis C Patienten

(Nr. 5984/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Amtsärzte sind Landesbedienstete, ihre Fortbildung obliegt deshalb in erster Linie

ihrem Dienstgeber (dem jeweiligen Land). Die Fortbildung von Polizeiärzten fällt in

die Zuständigkeit des Innenministeriums.

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales organisiert auf

freiwilliger Basis regelmäßig zweimal jährlich Fortbildungsveranstaltungen für

Amtsärzte zu Themen, die neue oder geänderte Gesetzesgrundlagen betreffen oder

die sich aus aktuellen Anlässen ergeben haben.

 

Zu Frage 2:

 

Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß jeder Amtsarzt das

medizinische Basiswissen an der Universität erworben hat und sein Wissen unter

Berücksichtigung neuer Erkenntnisse auch entsprechend aktualisiert. Jeder Arzt ist

in Österreich zur selbständigen Fortbildung verpflichtet.

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat zum Thema

Hepatitis Anfang April eine Informationsbroschüre für Ärzte herausgegeben. Diese

wurde natürlich auch an Amtsärzte verteilt.

Zu Frage 3:

 

Bei krankhaft veränderten Leberwerten „automatisch“ auf Alkoholismus zu schließen,

ist nicht als seriöse Vorgangsweise anzusehen.

Aus solchen Leberwerten ergibt sich der Verdacht auf eine Erkrankung der Leber.

Dieser Verdacht muß durch weitere diagnostische Schritte sorgfältig abgeklärt

werden.

Aus dem bedauerlichen Einzelfall, der bereits im September 1998 in den Salzburger

Nachrichten publiziert wurde, kann jedoch nicht eine generelle derartige

Vorgangsweise der Amtsärzte abgeleitet werden.

 

Zu Frage 4:

 

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, stehen Amtsärzte in einem Dienstverhältnis zum

jeweiligen Land.