5597/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Brauneder,
Dr. Grollitsch und Kollegen betreffend gesetzliche
Verankerung der deutschen Rechtschreibreform
(Nr. 6022/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Abgesehen vom Schulbereich gibt es keine Verordnungen zur Einführung der neuen
Rechtschreibung. Im Schulbereich sind die Schulgesetze die Basis der Verordnun -
gen.
Zu Frage 3:
Es handelt sich bei der Verweisung auf die „deutsche Sprache“ um eine Abgrenzung
zu anderen Sprachen. Ausdrücklich wird im Art. 8 B - VG auch auf die Sprachen der
Minderheiten verwiesen.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu den Fragen 5 und 6:
Das B - VG knüpft in seinem Art. 8 an eine bestimmte Gegebenheit nämlich die deut -
sche Sprache an. Der Verfassungsgesetzgeber hat im Jahr 1920 die Sprache als
selbständigen Regelungsbereich vorgefunden und zwar nicht nur als einen bestimm -
ten lexikalischen und syntaktischen Bestand, sondern auch als einen Bereich mit
spezifischen
Methoden der systematischen Fortentwicklung. Wie die Rechtschreibre -
form um die Jahrhundertwende vom 19. in das 20. Jahrhundert zeigt, läßt sich eine
Schreibreform innerhalb des Sprachbereiches durchaus gesellschaftswirksam reali -
sieren. Die gegenständliche Rechtschreibreform hält sich ebenfalls im Rahmen die -
ser systematischen Fortentwicklung der Sprachkonvention.
Zu Frage 7:
Die Produkte der einzelnen Verlage sind für den amtlichen Verkehr nicht rechtsver -
bindlich.
Zu Frage 8:
Eine gesetzliche Detailregelung der deutschen Sprache wäre angesichts der
Sprachdynamik nicht zweckmäßig.
Zu Frage 9:
Eine amtliche Erhebung über die Akzeptanz der neuen Rechtschreibung gibt es im
Schulbereich, wobei die Ergebnisse überwiegend positiv waren.
Zu Frage 10:
Meinem Ressort sind keine Beschwerden über die Anwendung der Rechtschreibre -
form im amtlichen Schriftverkehr bekannt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt ist eine private Or -
ganisation, deren Ansicht jenes Gewicht wie anderen vergleichbaren privaten Institu -
tionen zukommt.
Im übrigen wurden, wie mir mitgeteilt wird, die Vorschläge der Deutschen Akademie
für Sprache und Dichtung der „Zwischenstaatlichen Kommission Rechtschreibung“
übermittelt und werden in diesem Gremium diskutiert. Es darf dabei nicht übersehen
werden, daß die Rechtschreibreform einen von den beteiligten deutschsprachigen
Ländern gemeinsam getragenen Kompromiß darstellt, der naturgemäß nicht allen
Wünschen Rechnung tragen konnte.
Zu Frage 13:
Eine Änderung des Regelwerks ist derzeit nicht in Aussicht genommen.