5599/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6029/J-NR/1999 betreffend gesetzliche Veranke -

rung der deutschen Rechtschreibreform, die die Abgeordneten Dr. BRAUNEDER und Kollegen

am 25. März 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Abgesehen vom Schulbereich gibt es keine Verordnungen zur Einführung der neuen Rechtschrei -

bung. Im Schulbereich sind die Schulgesetze die Basis der Verordnungen.

 

Zu Frage 3:

Es handelt sich bei der Verweisung auf die „deutsche Sprache“ um eine Abgrenzung zu anderen

Sprachen. Ausdrücklich wird im Art. 8 B - VG auch auf die Sprachen der Minderheiten verwiesen.

 

Zu Frage 4:

Ja.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Das B - VG knüpft in seinem Art. 8 an eine bestimmte Gegebenheit nämlich die deutsche Sprache

an. Der Verfassungsgesetzgeber hat im Jahr 1920 die Sprache als selbständigen Regelungsbereich

vorgefunden und zwar nicht nur als einen bestimmten lexikalischen und syntaktischen Bestand,

sondern auch mit spezifischen Methoden der systematischen Fortentwicklung. Wie die Recht -

schreibreform um die Jahrtausendwende vom 19. in das 20. Jahrhundert zeigt, lässt sich eine

Schreibreform innerhalb des Sprachbereiches durchaus gesellschaftswirksam realisieren. Die

gegenständliche Rechtschreibreform hält sich ebenfalls im Rahmen dieser systematischen Fort -

entwicklung der Sprachkonvention.

Zu Frage 7:

Produkte der jeweiligen Verlage sind für den amtlichen Verkehr nicht rechtsverbindlich.

 

Zu Frage 8:

Eine gesetzliche Detailregelung der Sprache wäre angesichts der Sprachdynamik nicht zweck -

mäßig.

 

Zu Frage 9:

Eine amtliche Erhebung über die Akzeptanz der neuen Rechtschreibung gibt es meines Wissens

im Schulbereich, die Ergebnisse waren überwiegend positiv.

 

Zu Frage 10:

Beschwerden über die Anwendung der Rechtschreibreform im amtlichen Schriftverkehr sind mir

nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt ist eine private Organisation.

Ihrer Ansicht kommt jenes Gewicht wie anderen privaten vergleichbaren Institutionen zu.

 

Im übrigen wurden, wie mir mitgeteilt wird, die Vorschläge der Deutschen Akademie für Sprache

und Dichtung der „Zwischenstaatlichen Kommission Rechtschreibung“ übermittelt und werden in

diesem Gremium diskutiert. Es darf auch nicht übersehen werden, dass die Rechtschreibreform

einen von den beteiligten deutschsprachigen Ländern gemeinsam getragenen Kompromiss dar -

stellt, der naturgemäß nicht allen Wünschen Rechnung tragen konnte.

 

Zu Frage 13:

Eine Änderung des Regelwerks ist derzeit nicht in Aussicht genommen.