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Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Genossen, vom
30. Jänner 1996, Nr. 24/J, betreffend das Autobahnzollamt Kufstein/Kiefersfelden und das
Bahnhofzollamt Kufstein, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Zu 1 .:
Die im fraglichen Zeitraum durchgeführten baulichen Maßnahmen dienten überwiegend der
Beschleunigung und Verbesserung der Abfertigungsanlagen. Ein wesentlicher Teil entfiel auf
die Errichtung von vier Straßenbrückenwaagen, wobei drei dieser Waagen über Wunsch des
Landes Tirol zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich des Schwerverkehrs auf den Straßen
Tirols errichtet wurden. Das Land Tirol hat der Republik Österreich dafür einen Betrag von
S 30.0 Mio. an Errichtungskosten refundiert.
Zu 2.:
Zum Zeitpunkt der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland über die gegen-
ständlichen lnvestitionsplanungen war der Beitrittstermin zur Europäischen Union zeitlich
nicht vorhersehbar. Von beiden Vertragspartnern des Gemeinschaftszollamtes wurde jedoch
im Hinblick auf einen allfälligen Beitritt darauf Bedacht genommen, daß die lnvestitions-
kosten möglichst gering gehalten wurden.
Zu 3.:
Gemäß Artikel ll Punkt 3 des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Österreich abgeschlossenen Vertrages über die finanzielle Beteiligung der Republik Öster-
reich am Bau des deutsch-österreichischen Gemeinschaftszollamtes Kiefersfelden-Autobahn
und die Vermietung von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie sonstigen Anlagen und
Einrichtungen an die österreichische Finanzverwaltung wurde folgendes festgelegt:
"Sollte das Gemeinschaftszollamt Kiefersfelden-Autobahn zur Gänze aufgelassen und der
Mietgegenstand durch die Mieterin vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zur Gänze zurückge-
geben werden, bleibt die Regelung hinsichtlich des nicht amortisierten Baukostenzuschusses
einer besonderen Vereinbarung der vertragsschließenden Teile vorbehalten."
Zu 4.:
Grundsätzlich besteht gemäß der vorstehenden Vertragsklausel ein Rückforderungsan-
spruch der Republik Österreich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in Höhe des
noch nicht amortisierten Baukostenanteiles. Über diesen Anspruch wurden bisher mit der
Bundesrepublik Deutschland keine Verhandlungen eingeleitet, da Teile der österreichischen
Objekte der Grenzabfertigungsstelle. Kiefersfelden bis auf weiteres vom Kontrollposten
Kiefersfelden-Autobahn benutzt werden.
Diese Möglichkeit einer Geltendmachung der "clausula rebus sic stantibus" müßte aber im
Zusammenhang mit a)lfälligen Rückforderungsansprüchen der Bundesrepublik Deutschland
gegenüber der Republik Österreich für Gemeinschaftszollämter, die mit deutschen Bau-
kostenbeiträgen auf österreichischem Staatsgebiet errichtet wurden (z.B. Gemeinschafts-
zollamt Hörbranz, Suben, Braunau) im Rahmen einer Paketlösung geprüft werden.
Zu 5.:
Mit der Schließung des Zollamtes Kiefersfelden zum Jahresbeginn 1996 wurden die dieser
Zollstelle zugeordneten, umfassenden Abfertigungsbefugnisse im Straßenverkehr auf das
Zollamt Kufstein übertragen, dem als Zollamt 1 . Klasse nunmehr auch die örtlichen Bereiche
der politischen Bezirke Kufstein und Kiefersfelden zugewiesen sind. Davon berührt sind vor
allem auch Abfertigungen außerhalb des Amtsplatzes sowie Verbrauchsteueragenden wie
die amtliche Aufsicht und die Erteilung von bestimmten Bewilligungen nach dem Alkohol-
Steuer und Monopolgesetz. .