5600/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger und Genossen haben am 25. März 1999

unter der Nr. 5996/J-NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Organisationen im Nahbereich von „World Vision Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurden in den letzten zehn

Jahren insgesamt sieben Projekte der Organisationen ,,JES“ und „Paneuropa - Bewegung

Österreich“ gefördert:

 

1) JES - Europakongress 1990

 

2) Paneuropa

    Sommer - Sprachcamp 1991 für Jugendliche aus Osteuropa (Polen, Tschechien,

    Ungarn) zur Vermittlung der deutschen Sprache, Darstellung des österreichischen

    demokratischen Gesellschaftssystems und Vorstellung der sozialen Marktwirtschaft

 

3) Paneuropa

    Sommer Camp 1992 „Deutsche Sprache und Kultur“ mit Schwerpunkt Jugendliche aus

    Osteuropa (Sprachvermittlung, österreichisches politisches System und kulturelles

    Begleitprogramm)

 

4) Paneuropa

    Sommerakademie 1993 - Diskussionen und Darstellung aktueller politischer Themen

    im Zuge der Sprachvermittlung für Fortgeschrittene (Jugendliche aus Osteuropa)

5) JES:

    2. Europafest 1996 - Veranstaltung zur Förderung des Europabewußtseins und

    Information über Mechanismen des EU - Parlaments

 

6) JES:

    Veranstaltung zum Internationalen Tag der Erklärung der Menschenrechte

    (50 - Jahrfeier, 10. 12. 1998 an der Universität Wien)

 

7) Paneuropa

    Mitteleuropaveranstaltung 1998 - Vermittlung politischen, wirtschaftlichen, kulturellen

    und historischen Wissens zur EU - Osterweiterung im Jahre der österreichischen

    EU - Präsidentschaft

 

Zu Frage 2:

a) Die Förderzusagen beliefen sich für das Projekt 1 auf öS 5.000,--, die Projekte 2 - 4 auf

    je öS 40.000,--, Projekt 5: öS 15.000,--, Projekt 6: öS 20.000,--, Projekt 7: öS 35.000,-.

 

b) Eigenfinanzierung durch die Förderungswerber:

    Projekt 1: aufgrund des Ablaufs der Skartierungsfrist nicht mehr feststellbar

    Projekt 2: öS 100.000,-- lt. Antrag

    Projekt 3: öS   90.890,-- lt. Schlußrechnung

    Projekt 4: öS   41.000,-- lt. Schlußrechnung

    Projekt 5: öS     4.000,-- lt. Schlußrechnung

    Projekt 6: öS   28.000,-- lt. Schlußrechnung

    Projekt 7: öS   20.000,-- lt. Schlußrechnung

 

c) Ausbezahlt wurden die unter a) angeführten Beträge.

 

d) Alle Projekte wurden ordnungsgemäß abgerechnet und geprüft.

 

e) Nein.

 

f) Nein.

 

Zu Frage 3:

Die vom BMaA unterstützten Projekte wurden nach Kriterien außenpolitischer Relevanz

und auslandskulturpolitischer Erwägungen bewertet und entschieden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Nein.

 

Zu Frage 7:

Die Entscheidungen erfolgten durch die nach Geschäftsordnung und Approbations -

befugnis zuständige Fachabteilung.

 

Zu Frage 8:

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten besteht kein diesbezügliches

Gremium (Beirat).

Zu Frage 9:

Die Höhe der Werbe - und Verwaltungskosten beim Projekt 1 ist aufgrund der bereits

abgelaufenen Skartierungsfrist nicht mehr feststellbar.

Die Projekte 2, 3 und 4 weisen keine Werbe - bzw. Verwaltungskosten aus.

Projekt 5 (Mitfinanzierung durch Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

weist in der Abrechnung Kosten für Projektbewerbung in Höhe von öS 40.000,-- aus.

Projekt 6 (Projektmitfinanzierung durch Bundesministerium für auswärtige Angelegen -

heiten) weist in der Abrechnung Werbe - und Telefonkosten in Höhe von ÖS 7.000,-- aus.

Projekt 7 weist in der Abrechnung anteilige Büro - und Telefonkosten in Höhe von

öS 10.000,-- aus.

 

Zu Frage 10:

Die genannten sieben Projekte wurden von der jeweiligen Fachabteilung nach den gelten -

den Förderungsrichtlinien auf die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel

und von der zuständigen Buchhaltung des Bundeskanzleramtes geprüft.