5600/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger und Genossen haben am 25. März 1999
unter der Nr. 5996/J-NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Organisationen im Nahbereich von „World Vision Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurden in den letzten zehn
Jahren insgesamt sieben Projekte der Organisationen ,,JES“ und „Paneuropa - Bewegung
Österreich“ gefördert:
1) JES - Europakongress 1990
2) Paneuropa
Sommer - Sprachcamp 1991 für Jugendliche aus Osteuropa (Polen, Tschechien,
Ungarn) zur Vermittlung der deutschen Sprache, Darstellung des österreichischen
demokratischen Gesellschaftssystems und Vorstellung der sozialen Marktwirtschaft
3) Paneuropa
Sommer Camp 1992 „Deutsche Sprache und Kultur“ mit Schwerpunkt Jugendliche aus
Osteuropa (Sprachvermittlung, österreichisches politisches System und kulturelles
Begleitprogramm)
4) Paneuropa
Sommerakademie 1993 - Diskussionen und Darstellung aktueller politischer Themen
im Zuge der Sprachvermittlung für Fortgeschrittene (Jugendliche aus
Osteuropa)
5) JES:
2. Europafest 1996 - Veranstaltung zur Förderung des Europabewußtseins und
Information über Mechanismen des EU - Parlaments
6) JES:
Veranstaltung zum Internationalen Tag der Erklärung der Menschenrechte
(50 - Jahrfeier, 10. 12. 1998 an der Universität Wien)
7) Paneuropa
Mitteleuropaveranstaltung 1998 - Vermittlung politischen, wirtschaftlichen, kulturellen
und historischen Wissens zur EU - Osterweiterung im Jahre der österreichischen
EU - Präsidentschaft
Zu Frage 2:
a) Die Förderzusagen beliefen sich für das Projekt 1 auf öS 5.000,--, die Projekte 2 - 4 auf
je öS 40.000,--, Projekt 5: öS 15.000,--, Projekt 6: öS 20.000,--, Projekt 7: öS 35.000,-.
b) Eigenfinanzierung durch die Förderungswerber:
Projekt 1: aufgrund des Ablaufs der Skartierungsfrist nicht mehr feststellbar
Projekt 2: öS 100.000,-- lt. Antrag
Projekt 3: öS 90.890,-- lt. Schlußrechnung
Projekt 4: öS 41.000,-- lt. Schlußrechnung
Projekt 5: öS 4.000,-- lt. Schlußrechnung
Projekt 6: öS 28.000,-- lt. Schlußrechnung
Projekt 7: öS 20.000,-- lt. Schlußrechnung
c) Ausbezahlt wurden die unter a) angeführten Beträge.
d) Alle Projekte wurden ordnungsgemäß abgerechnet und geprüft.
e) Nein.
f) Nein.
Zu Frage 3:
Die vom BMaA unterstützten Projekte wurden nach Kriterien außenpolitischer Relevanz
und auslandskulturpolitischer Erwägungen bewertet und entschieden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Nein.
Zu Frage 7:
Die Entscheidungen erfolgten durch die nach Geschäftsordnung und Approbations -
befugnis zuständige Fachabteilung.
Zu Frage 8:
Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten besteht kein diesbezügliches
Gremium (Beirat).
Zu Frage 9:
Die Höhe der Werbe - und Verwaltungskosten beim Projekt 1 ist aufgrund der bereits
abgelaufenen Skartierungsfrist nicht mehr feststellbar.
Die Projekte 2, 3 und 4 weisen keine Werbe - bzw. Verwaltungskosten aus.
Projekt 5 (Mitfinanzierung durch Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)
weist in der Abrechnung Kosten für Projektbewerbung in Höhe von öS 40.000,-- aus.
Projekt 6 (Projektmitfinanzierung durch Bundesministerium für auswärtige Angelegen -
heiten) weist in der Abrechnung Werbe - und Telefonkosten in Höhe von ÖS 7.000,-- aus.
Projekt 7 weist in der Abrechnung anteilige Büro - und Telefonkosten in Höhe von
öS 10.000,-- aus.
Zu Frage 10:
Die genannten sieben Projekte wurden von der jeweiligen Fachabteilung nach den gelten -
den Förderungsrichtlinien auf die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel
und von der zuständigen Buchhaltung des Bundeskanzleramtes geprüft.