5602/AB XX.GP
Die Abgeordneten Kiss und Kollegen haben am 24. März 1999 unter der
Nr. 5946/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „weitere Verbesserungen des Vollzugs des Waffengesetzes
und des Kampfes gegen illegalen Waffenhandel“ gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
„1) Sind Sie bereit, Statistiken über Verständigungen gem. § 2 der
2. WaffV einzurichten?
2) Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
3) Sind Sie bereit, Statistiken über die Anzahl der Überprüfungen der
Verwahrung gem. § 4 Abs. 1 der 2. WaffV einschließlich des
Ergebnisses der Überprüfungen einzurichten?
4) Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
5) Welche Maßnahme werden Sie im Inland setzen, um dem illegalen
Waffenhandel im Inland entsprechend zu begegnen?
6) Wie viele Waffen wurden im Jahr 1998 im Zusammenhang mit
Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel in Inland
beschlagnahmt?
7) Wie viele Personen wurden der Staatsanwaltschaft zur Anzeige
gebracht?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:
Das Waffengesetz 1996 bedingte einen erhöhten Verwaltungsaufwand
bei den Waffenbehörden erster Instanz. Es erscheint daher nicht
vertretbar, diese durch die Führung von zusätzlichen Statistiken und
den damit verbunden Kosten, weiter zu belasten. Aus diesem Grund ist
zum derzeitigem Zeitpunkt nicht beabsichtigt, die in der Fragestellung
angeführten Statistiken zu führen.
Zur Frage 5:
Die Lage in Österreich im Zusammenhang mit dem illegalen
Waffenhandel wird zentral analysiert und werden entsprechende
anlaßbezogene Schwerpunktaktionen gesetzt.
Im übrigen sind die Sicherheitsbehörden zur genauen Beachtung und
zum rigorosen Vollzug der diesbezüglichen einschlägigen Normen
angehalten.
Zur Frage 6:
Nach den Lageberichten der Sicherheitsdirektionen und der
Bundespolizeidirektion Wien wurden im Jahr 1998 insgesamt 854
Feuerwaffen im Zusammenhang mit illegalem Waffenhandel
beschlagnahmt.
Zur Frage 7:
Nach dem Kriminalpolizeilichen Aktenindex wurden im Jahr 1998
7 Personen gemäß § 280 StGB, 25 Personen nach dem Bundesgesetz
über die Ein - , Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial und 1089
Personen nach dem Waffengesetz, insgesamt somit 1121 Personen bei
den Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht.