5602/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Kiss und Kollegen haben am 24. März 1999 unter der

Nr. 5946/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „weitere Verbesserungen des Vollzugs des Waffengesetzes

und des Kampfes gegen illegalen Waffenhandel“ gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

 

„1) Sind Sie bereit, Statistiken über Verständigungen gem. § 2 der

      2. WaffV einzurichten?

 

2)  Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

3)  Sind Sie bereit, Statistiken über die Anzahl der Überprüfungen der

     Verwahrung gem. § 4 Abs. 1 der 2. WaffV einschließlich des

     Ergebnisses der Überprüfungen einzurichten?

 

4)  Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

5)  Welche Maßnahme werden Sie im Inland setzen, um dem illegalen

     Waffenhandel im Inland entsprechend zu begegnen?

6) Wie viele Waffen wurden im Jahr 1998 im Zusammenhang mit

    Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel in Inland

    beschlagnahmt?

 

7) Wie viele Personen wurden der Staatsanwaltschaft zur Anzeige

    gebracht?

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:

 

Das Waffengesetz 1996 bedingte einen erhöhten Verwaltungsaufwand

bei den Waffenbehörden erster Instanz. Es erscheint daher nicht

vertretbar, diese durch die Führung von zusätzlichen Statistiken und

den damit verbunden Kosten, weiter zu belasten. Aus diesem Grund ist

zum derzeitigem Zeitpunkt nicht beabsichtigt, die in der Fragestellung

angeführten Statistiken zu führen.

 

Zur Frage 5:

 

Die Lage in Österreich im Zusammenhang mit dem illegalen

Waffenhandel wird zentral analysiert und werden entsprechende

anlaßbezogene Schwerpunktaktionen gesetzt.

 

Im übrigen sind die Sicherheitsbehörden zur genauen Beachtung und

zum rigorosen Vollzug der diesbezüglichen einschlägigen Normen

angehalten.

 

Zur Frage 6:

 

Nach den Lageberichten der Sicherheitsdirektionen und der

Bundespolizeidirektion Wien wurden im Jahr 1998 insgesamt 854

Feuerwaffen im Zusammenhang mit illegalem Waffenhandel

beschlagnahmt.

Zur Frage 7:

 

Nach dem Kriminalpolizeilichen Aktenindex wurden im Jahr 1998

7 Personen gemäß § 280 StGB, 25 Personen nach dem Bundesgesetz

über die Ein - , Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial und 1089

Personen nach dem Waffengesetz, insgesamt somit 1121 Personen bei

den Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht.