5603/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. König und Kollegen haben am 25. März 1999
unter der Nr. 6039/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„strafrechtliche Vorwürfe gegenüber Exekutivbeamten im Drogeneinsatz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Wenn die Verdachtsgründe ausreichen und die Voraussetzungen für eine Anzei -
ge gegeben sind, werden jedenfalls - wie auch bei jedem anderen Offizialdelikt -
Anzeigen an die Staatsanwaltschaft erstattet. Sollten diese Voraussetzungen al -
lerdings nicht zutreffen, werden solche Anzeigen nicht vorgelegt.
Zu Frage 2:
Im Jahr 1998 wurden 77 Beamte im Zuge des Einschreitens gegen Suchtgift -
dealer tätlich angegriffen bzw. mit unbegründeten strafrechtlichen Vorwürfen
konfrontiert.
Zu Frage 3:
im Suchtgiftmilieu verleumdet werden.
Zu Frage 4:
Konkret sind mit aus dem Jahr 1998 keine diesbezüglichen Verurteilungen oder
Abschiebungen bekannt, die auf eine vorangegangene Verleumdung gegen
Exekutivbeamte zurückzuführen wären. Dazu muss jedoch angemerkt werden,
dass darüber im Bereich der Sicherheitsbehörden keine Statistik geführt wird.