5608/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5903/J betreffend

behördliche Verfahren, welche die Abgeordneten Nußbaumer und Kollegen am 12. März

1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen keine vollständigen und

vergleichbaren Angaben darüber vor, wieviele Verfahren in den genannten Jahren von den

Bezirkshauptmannschaften abgeschlossen wurden, da die Organisationsstruktur in den

Bundesländern unterschiedlich ist. Es würde einen enormen und unverhältnismäßigen

Verwaltungsaufwand verursachen, dies für alle „Bereiche“ seitens der einzelnen

Bezirksverwaltungsbehörden erheben zu lassen.

Den einleitenden Bemerkungen der parlamentarischen Anfrage ist zu entnehmen, daß sich die

gestellten Fragen auf gewerbebehördliche Verfahren beziehen, weshalb sich die

Beantwortung auf diesen Bereich erstreckt.

 

Vor einigen Monaten habe ich veranlaßt, daß Erhebungen betreffend die Verfahrensdauer bei

gewerblichen Betriebsanlagen bei den einzelnen Bundesländern durchgeführt werden und es

liegen folgende (mit Ausnahme des Burgenlandes) zur Verfügung gestellten Ergebnisse vor

(es wird darauf hingewiesen, daß die Methoden der statistischen Erhebungen in den Ländern

unterschiedlich sind):

 

Niederösterreich:

 

In Niederösterreich wurde bereits die Zusammenlegung des Bau - und Gewerbeverfahrens

umgesetzt. Die Verhandlung wird in konzentrierter Form von den

Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt und nur mehr ein Bescheid ausgestellt. Dadurch

ist es unabhängig von der GewO - Novelle 1997 gelungen, die Dauer von

Betriebsanlagengenehmigungsverfahren noch weiter zu reduzieren.

 

In den Bezirken Baden und Amstetten wurden Pilotversuche durchgeführt. Im

Erhebungszeitraum Jänner 1996 bis April 1997 konnten jeweils 72 % von 174 Verfahren und

61 % von 204 Verfahren innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung mittels Bescheid

erledigt werden.

 

Derzeit läuft im Land Niederösterreich ein Projekt, um durch die Organisationsmaßnahmen

in der Verwaltung möglichst viele Betriebsanlagenverfahren innerhalb von drei Monaten

abschließen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist auch die Mitarbeit der Unternehmer

bzw. Antragsteller erforderlich, was auch seitens der Interessenvertretung so gesehen wird.

 

Vorarlberg:

 

In Vorarlberg werden seit dem 1.1.1993 bei den vier Bezirkshauptmannschaften des Landes -

unterstützt durch eine Informatikanwendung - genaue Aufzeichnungen über die Dauer von

erstinstanzlichen Betriebsanlagenverfahren geführt. So wurden in der Zeit vom 1.1.1993 bis

31.12.1996 bei den Bezirkshauptmannschaften des Landes insgesamt 1.278 Anträge auf

Genehmigung von gewerblichen Betriebsanlagen erledigt. Über die Dauer dieser Verfahren

gibt die nachfolgende Aufstellung Aufschluss.

 

Danach wurden

59 % der Verfahren innerhalb von drei Monaten,

82 % der Verfahren innerhalb von sechs Monaten,

91 % der Verfahren innerhalb von neun Monaten und

95 % der Verfahren innerhalb von zwölf Monaten

abgeschlossen. Lediglich in 5 % der Fälle dauerte das Verfahren über zwölf Monate. Die

durchschnittliche Verfahrensdauer bei allen Bezirkshauptmannschaften des Landes im

fraglichen Zeitraum beläuft sich auf 113 Tage. Hiebei ist zu bemerken, daß in der Regel nicht

nur die erwähnten Verfahren nach der Gewerbeordnung, sondern auch alle weiteren

Bewilligungsverfahren, welche für die Verwirklichung der eingereichten Projekte erforderlich

waren, vor allem die Bauverfahren, die Wasserrechtsverfahren, die

Landschaftsschutzverfahren und die Forstrechtsverfahren, gleichfalls innerhalb dieser

Zeiträume abgeschlossen wurden. Rund 9 % der im Zeitraum von 1993 bis 1996 anhängig

gewordenen Verfahren waren zum Stichtag 31.12.1996 noch nicht abgeschlossen.

 

Derzeit wird daran gearbeitet, die Informatikanwendung auch auf die Berufungsverfahren

auszudehnen. Diesbezüglich kann bereits derzeit eine Aussage über die durchschnittliche

Verfahrensdauer dieser Verfahren in den Jahren von 1993 bis 1996 getroffen werden. Sie

liegt bei 153 Tagen.

 

Salzburg:

 

Das Land Salzburg weist laut einer Studie der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

und der Vereinigung der Österreichischen Industrie bei der Wirtschaftsuniversität Wien eine

durchschnittliche Verfahrensdauer für Betriebsanlagen von 152 Tagen auf. 50 % der

Betriebsanlagenverfahren werden sogar in weniger als siebzig Tagen abgewickelt. Zu

berücksichtigen ist allerdings, daß die Stadt Salzburg in diese Untersuchung nicht einbezogen

wurde und das Land Salzburg einen relativ geringen Industrieanteil aufweist.

 

Die gegenständliche Studie kommt außerdem zu dem Ergebnis, daß die Qualität der

Unterlagen die Gesamtdauer der Verfahren erheblich beeinflusst. Fast 25 % der eingereichten

Unterlagen sind bei der Augenscheinsverhandlung nicht ausreichend und müssen verbessert

nachgereicht werden.

 

Bei der branchenmäßigen Auswertung im Land Salzburg fällt auf, daß im Bereich des

Handwerks, des Tourismus und des Handels die Verfahrensdauer um einiges höher liegt als

im Industrie - bzw. Energiebereich. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, daß kleinere

Unternehmen oftmals keinen Planer mit der Erstellung des Projekts beauftragen und dadurch

teilweise unvollständige Projekte und in der Qualität schlechtere Einreichunterlagen

vorgelegt werden.

 

Steiermark:

 

Mit Mai 1996 wurde für alle steirischen Bezirkshauptmannschaften ein Maßnahmenkatalog

zur Abwicklung von Betriebsanlagenverfahren innerhalb von drei Monaten (Ziel) in Kraft

gesetzt. In der Folge wurde durch das Controllingreferat eine Erhebung der Verfahrensdauer

durchgeführt. Dabei kam das Controllingreferat zu folgendem Ergebnis:

In den steirischen Bezirkshauptmannschaften werden rund 80 % der

Betriebsanlagenverfahren innerhalb von drei Monaten durchgeführt.

 

Um in Zukunft exaktere Daten liefern zu können, wird seit 1.1.1998 ein EDV -

Controllingsystem in allen Bezirkshauptmannschaften und in der Rechtsabteilung 4 des

Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eingesetzt.

Wien:

 

Das Land Wien ist bestrebt, die gesetzlich vorgesehene Entscheidungsfrist im vereinfachten

Verfahren einzuhalten. Eine Rundfrage bei den Magistratischen Bezirksämtern hat ergeben,

daß die dreimonatige Entscheidungsfrist grundsätzlich eingehalten werden kann.

 

Unabhängig davon wurden zur generellen Beschleunigung der gewerblichen

Betriebsanlagengenehmigungsverfahren organisatorische Maßnahmen von der

Magistratsdirektion - Verwaltungsorganisation erarbeitet, die sich in einem unterschiedlichen

Stadium der Realisierung befinden.

 

Oberösterreich:

 

Aus den von Oberösterreich vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 1996 und 1997 geht im

wesentlichen hervor, daß in Oberösterreich 90 % der Anlagengenehmigungsverfahren

innerhalb von 90 Tagen rechtskräftig abgewickelt werden. Darüber hinaus werden die

Betriebsanlagengenehmigungsverfahren weitgehend in konzentrierter Form mit dem

Verfahren nach dem Naturschutzrecht oder nach der Bauordnung (gemeinsam mit dem

Bürgermeister als Baubehörde) abgewickelt. Dort, wo dies auf Grund der

Verfahrensspezifikation möglich ist, wurde auch bisher das wasserrechtliche Verfahren

gleichzeitig bzw. in konzentrierter Form abgewickelt.

 

Tirol:

 

Zwischen 1.1.1997 und 30.6.1997 wurden insgesamt 569 Ansuchen eingebracht, wovon

innerhalb von 30 Tagen 68 Verfahren oder 12 % erledigt wurden. Innerhalb eines weiteren

Monats konnten weitere 132 Verfahren bzw. weitere 24 % erledigt werden. Innerhalb von

drei Monaten wurden weitere 71 Verfahren oder 13 % erledigt. Daraus ergibt sich, daß

innerhalb der Verfahrensdauer von drei Monaten 49 % der gestellten Anträge erledigt werden

konnten. Innerhalb des Beobachtungszeitraumes von sechs Monaten wurden 399

Erledigungen oder 72 % der Gesamtanträge erledigt. Diese Werte entsprechen ungefähr der

Verfahrensdauer des Vorjahres, in welchem bezogen auf das Gesamtjahr 59 % der

Erledigungen innerhalb von drei Monaten und 77 % innerhalb von sechs Monaten erledigt

werden konnten. 156 Verfahren von den 569 Gesamtverfahren waren verzögert, davon 48 %

wegen nicht ausreichender Unterlagen.

 

Kärnten:

 

Eine Auswertung der Studie ,,Prozesscontrolling in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel

der Betriebsanlagengenehmigungsverfahren“ ergibt, daß organisatorische Verbesserungen die

Verfahren in den letzten Jahren bereits um mehr als 50 % beschleunigt haben. Die mangelnde

Qualität der Unterlagen bei der Augenscheinsverhandlung und die damit verbundenen

Nachreichungen durch den Antragsteller verzögern die Verfahren jedoch erheblich.

Weiters wird zur Verfahrensbeschleunigung die flächendeckende einheitliche EDV -

Austattung der Bezirkshauptmannschaften angestrebt. Schritte in diese Richtung wurden

bereits eingeleitet. Eine angemessene und aktuelle EDV - Ausstattung erspart einerseits viel

Zeit bei der Augenscheinsverhandlung bzw. bei der Bescheiderstellung, andererseits erlaubt

sie die lückenlose Erfassung der Verfahrensdaten nach verschiedenen Kriterien.

 

In jeder Bezirkshauptmannschaft gibt es einen Verfahrenskoordinator, dabei handelt es sich

oft um den Gewerbejuristen, der versucht, gewerberechtliche, baurechtliche, wasserrechtliche

und Naturschutzverfahren soweit wie möglich im eigenen Zuständigkeitsbereich zu

koordinieren, vor allem hinsichtlich der Augenscheinsverhandlung.

 

Eine vom Land Kärnten übermittelte „Grün - Studie“ basiert auf der Erhebung von 567 Fällen

in fünf Bundesländern (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien) und vier

Landeshauptstädten (Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz) und ergibt folgende Befunde:

 

• Im Erhebungszeitraum 1993 bis 1996 dauerten die Verfahren von der Antragstellung bis

  zur Bescheiderstellung im Durchschnitt 212 Tage (sieben Monate).

.  Die nach Mitte 1994 beantragten Genehmigungen haben nur ungefähr halb so lange

   gedauert wie die früheren Verfuhren (1 57 Tage vs. 3 1 7 Tage), das heißt, die von den

   Behörden zwischenzeitlich eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen haben schon eine

   weitgehende Verbesserung bewirkt.

.  Nach Juni 1994 wurden bereits ca. 55 % aller Verfahren innerhalb der angestrebten Frist

   von 90 Tagen ab Vollständigkeit des Antrages abgewickelt. Zwischen den Bundesländern

   bzw. Landeshauptstädten und den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistratischen

   Bezirksämtern gibt es erhebliche Unterschiede in der Verfahrensdauer. Die schnellsten

   Verfahren wurden für das Land Salzburg ermittelt.

•  Hervorzuheben ist die hohe Bescheidqualität: nur in 14 Fällen (3 %) kam es zu einer

   Berufung.

 

Die Studie gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Verkürzung der Verfahrensdauer

gleichermaßen Anstrengungen seitens der Antragsteller wie der Behörde voraussetzt. Die

Antragsteller können durch vollständige Antragsunterlagen und schnelle Klärung offener

Fragen genauso zur Beschleunigung der Verfahren beitragen wie die Behörden durch

Konzentration der Prüfungsschritte, durch Vermeidung von Liegezeiten sowie Postwegen

und durch Unterstützung des oft unerfahrenen Antragstellers.

 

Verfahren im ländlichen Bereich, Änderungsgenehmigungen und sogenannte vereinfachte

Verfahren (§ 359b GewO) sind signifikant schneller als Verfahren in Stadtregionen,

Neugenehmigungen und sogenannte Normalverfahren.

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Die nachfolgende Tabelle listet die Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten in den Jahren 1996 bis 1998 auf:

 

Beschwerden

 

Entscheidungen

 

noch nicht

1996

 

positiv

negativ

ohne Kosten

entschieden

 

26

15

9

2

0

 

 

 

 

 

 

 

Beschwerden

 

Entscheidungen

 

noch nicht

1997

 

positiv

negativ

ohne Kosten

entschieden

 

20

6

12

1

1

 

 

 

 

 

 

 

Beschwerde

 

Entscheidungen

 

noch nicht

1998

 

positiv

negativ

ohne Kosten

entschieden

 

31

8

13

0

10

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

In dem angefragten Zeitraum (die Jahre 1996 bis 1998) wurden gegen den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten fünfzehn Säumnisbeschwerden erhoben.