5608/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5903/J betreffend
behördliche Verfahren, welche die Abgeordneten Nußbaumer und Kollegen am 12. März
1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen keine vollständigen und
vergleichbaren Angaben darüber vor, wieviele Verfahren in den genannten Jahren von den
Bezirkshauptmannschaften abgeschlossen wurden, da die Organisationsstruktur in den
Bundesländern unterschiedlich ist. Es würde einen enormen und unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand verursachen, dies für alle „Bereiche“ seitens der einzelnen
Bezirksverwaltungsbehörden
erheben zu lassen.
Den einleitenden Bemerkungen der parlamentarischen Anfrage ist zu entnehmen, daß sich die
gestellten Fragen auf gewerbebehördliche Verfahren beziehen, weshalb sich die
Beantwortung auf diesen Bereich erstreckt.
Vor einigen Monaten habe ich veranlaßt, daß Erhebungen betreffend die Verfahrensdauer bei
gewerblichen Betriebsanlagen bei den einzelnen Bundesländern durchgeführt werden und es
liegen folgende (mit Ausnahme des Burgenlandes) zur Verfügung gestellten Ergebnisse vor
(es wird darauf hingewiesen, daß die Methoden der statistischen Erhebungen in den Ländern
unterschiedlich sind):
Niederösterreich:
In Niederösterreich wurde bereits die Zusammenlegung des Bau - und Gewerbeverfahrens
umgesetzt. Die Verhandlung wird in konzentrierter Form von den
Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt und nur mehr ein Bescheid ausgestellt. Dadurch
ist es unabhängig von der GewO - Novelle 1997 gelungen, die Dauer von
Betriebsanlagengenehmigungsverfahren noch weiter zu reduzieren.
In den Bezirken Baden und Amstetten wurden Pilotversuche durchgeführt. Im
Erhebungszeitraum Jänner 1996 bis April 1997 konnten jeweils 72 % von 174 Verfahren und
61 % von 204 Verfahren innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung mittels Bescheid
erledigt werden.
Derzeit läuft im Land Niederösterreich ein Projekt, um durch die Organisationsmaßnahmen
in der Verwaltung möglichst viele Betriebsanlagenverfahren innerhalb von drei Monaten
abschließen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist auch die Mitarbeit der Unternehmer
bzw. Antragsteller erforderlich, was auch seitens der Interessenvertretung so gesehen wird.
Vorarlberg:
In Vorarlberg werden seit dem 1.1.1993 bei den vier Bezirkshauptmannschaften des Landes -
unterstützt
durch eine Informatikanwendung - genaue Aufzeichnungen über die Dauer von
erstinstanzlichen Betriebsanlagenverfahren geführt. So wurden in der Zeit vom 1.1.1993 bis
31.12.1996 bei den Bezirkshauptmannschaften des Landes insgesamt 1.278 Anträge auf
Genehmigung von gewerblichen Betriebsanlagen erledigt. Über die Dauer dieser Verfahren
gibt die nachfolgende Aufstellung Aufschluss.
Danach wurden
59 % der Verfahren innerhalb von drei Monaten,
82 % der Verfahren innerhalb von sechs Monaten,
91 % der Verfahren innerhalb von neun Monaten und
95 % der Verfahren innerhalb von zwölf Monaten
abgeschlossen. Lediglich in 5 % der Fälle dauerte das Verfahren über zwölf Monate. Die
durchschnittliche Verfahrensdauer bei allen Bezirkshauptmannschaften des Landes im
fraglichen Zeitraum beläuft sich auf 113 Tage. Hiebei ist zu bemerken, daß in der Regel nicht
nur die erwähnten Verfahren nach der Gewerbeordnung, sondern auch alle weiteren
Bewilligungsverfahren, welche für die Verwirklichung der eingereichten Projekte erforderlich
waren, vor allem die Bauverfahren, die Wasserrechtsverfahren, die
Landschaftsschutzverfahren und die Forstrechtsverfahren, gleichfalls innerhalb dieser
Zeiträume abgeschlossen wurden. Rund 9 % der im Zeitraum von 1993 bis 1996 anhängig
gewordenen Verfahren waren zum Stichtag 31.12.1996 noch nicht abgeschlossen.
Derzeit wird daran gearbeitet, die Informatikanwendung auch auf die Berufungsverfahren
auszudehnen. Diesbezüglich kann bereits derzeit eine Aussage über die durchschnittliche
Verfahrensdauer dieser Verfahren in den Jahren von 1993 bis 1996 getroffen werden. Sie
liegt bei 153 Tagen.
Salzburg:
Das Land Salzburg weist laut einer Studie der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
und der Vereinigung der Österreichischen Industrie bei der Wirtschaftsuniversität Wien eine
durchschnittliche Verfahrensdauer für Betriebsanlagen von 152 Tagen auf. 50 % der
Betriebsanlagenverfahren
werden sogar in weniger als siebzig Tagen abgewickelt. Zu
berücksichtigen ist allerdings, daß die Stadt Salzburg in diese Untersuchung nicht einbezogen
wurde und das Land Salzburg einen relativ geringen Industrieanteil aufweist.
Die gegenständliche Studie kommt außerdem zu dem Ergebnis, daß die Qualität der
Unterlagen die Gesamtdauer der Verfahren erheblich beeinflusst. Fast 25 % der eingereichten
Unterlagen sind bei der Augenscheinsverhandlung nicht ausreichend und müssen verbessert
nachgereicht werden.
Bei der branchenmäßigen Auswertung im Land Salzburg fällt auf, daß im Bereich des
Handwerks, des Tourismus und des Handels die Verfahrensdauer um einiges höher liegt als
im Industrie - bzw. Energiebereich. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, daß kleinere
Unternehmen oftmals keinen Planer mit der Erstellung des Projekts beauftragen und dadurch
teilweise unvollständige Projekte und in der Qualität schlechtere Einreichunterlagen
vorgelegt werden.
Steiermark:
Mit Mai 1996 wurde für alle steirischen Bezirkshauptmannschaften ein Maßnahmenkatalog
zur Abwicklung von Betriebsanlagenverfahren innerhalb von drei Monaten (Ziel) in Kraft
gesetzt. In der Folge wurde durch das Controllingreferat eine Erhebung der Verfahrensdauer
durchgeführt. Dabei kam das Controllingreferat zu folgendem Ergebnis:
In den steirischen Bezirkshauptmannschaften werden rund 80 % der
Betriebsanlagenverfahren innerhalb von drei Monaten durchgeführt.
Um in Zukunft exaktere Daten liefern zu können, wird seit 1.1.1998 ein EDV -
Controllingsystem in allen Bezirkshauptmannschaften und in der Rechtsabteilung 4 des
Amtes der
Steiermärkischen Landesregierung eingesetzt.
Wien:
Das Land Wien ist bestrebt, die gesetzlich vorgesehene Entscheidungsfrist im vereinfachten
Verfahren einzuhalten. Eine Rundfrage bei den Magistratischen Bezirksämtern hat ergeben,
daß die dreimonatige Entscheidungsfrist grundsätzlich eingehalten werden kann.
Unabhängig davon wurden zur generellen Beschleunigung der gewerblichen
Betriebsanlagengenehmigungsverfahren organisatorische Maßnahmen von der
Magistratsdirektion - Verwaltungsorganisation erarbeitet, die sich in einem unterschiedlichen
Stadium der Realisierung befinden.
Oberösterreich:
Aus den von Oberösterreich vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 1996 und 1997 geht im
wesentlichen hervor, daß in Oberösterreich 90 % der Anlagengenehmigungsverfahren
innerhalb von 90 Tagen rechtskräftig abgewickelt werden. Darüber hinaus werden die
Betriebsanlagengenehmigungsverfahren weitgehend in konzentrierter Form mit dem
Verfahren nach dem Naturschutzrecht oder nach der Bauordnung (gemeinsam mit dem
Bürgermeister als Baubehörde) abgewickelt. Dort, wo dies auf Grund der
Verfahrensspezifikation möglich ist, wurde auch bisher das wasserrechtliche Verfahren
gleichzeitig bzw. in konzentrierter Form abgewickelt.
Tirol:
Zwischen 1.1.1997 und 30.6.1997 wurden insgesamt 569 Ansuchen eingebracht, wovon
innerhalb von 30 Tagen 68 Verfahren oder 12 % erledigt wurden. Innerhalb eines weiteren
Monats konnten weitere 132 Verfahren bzw. weitere 24 % erledigt werden. Innerhalb von
drei Monaten wurden weitere 71 Verfahren oder 13 % erledigt. Daraus ergibt sich, daß
innerhalb der Verfahrensdauer von drei Monaten 49 % der gestellten Anträge erledigt werden
konnten. Innerhalb des Beobachtungszeitraumes von sechs Monaten wurden 399
Erledigungen oder 72 % der Gesamtanträge erledigt. Diese Werte entsprechen ungefähr der
Verfahrensdauer des Vorjahres, in welchem bezogen auf das Gesamtjahr 59 % der
Erledigungen
innerhalb von drei Monaten und 77 % innerhalb von sechs Monaten erledigt
werden konnten. 156 Verfahren von den 569 Gesamtverfahren waren verzögert, davon 48 %
wegen nicht ausreichender Unterlagen.
Kärnten:
Eine Auswertung der Studie ,,Prozesscontrolling in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel
der Betriebsanlagengenehmigungsverfahren“ ergibt, daß organisatorische Verbesserungen die
Verfahren in den letzten Jahren bereits um mehr als 50 % beschleunigt haben. Die mangelnde
Qualität der Unterlagen bei der Augenscheinsverhandlung und die damit verbundenen
Nachreichungen durch den Antragsteller verzögern die Verfahren jedoch erheblich.
Weiters wird zur Verfahrensbeschleunigung die flächendeckende einheitliche EDV -
Austattung der Bezirkshauptmannschaften angestrebt. Schritte in diese Richtung wurden
bereits eingeleitet. Eine angemessene und aktuelle EDV - Ausstattung erspart einerseits viel
Zeit bei der Augenscheinsverhandlung bzw. bei der Bescheiderstellung, andererseits erlaubt
sie die lückenlose Erfassung der Verfahrensdaten nach verschiedenen Kriterien.
In jeder Bezirkshauptmannschaft gibt es einen Verfahrenskoordinator, dabei handelt es sich
oft um den Gewerbejuristen, der versucht, gewerberechtliche, baurechtliche, wasserrechtliche
und Naturschutzverfahren soweit wie möglich im eigenen Zuständigkeitsbereich zu
koordinieren, vor allem hinsichtlich der Augenscheinsverhandlung.
Eine vom Land Kärnten übermittelte „Grün - Studie“ basiert auf der Erhebung von 567 Fällen
in fünf Bundesländern (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien) und vier
Landeshauptstädten (Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz) und ergibt folgende Befunde:
• Im Erhebungszeitraum 1993 bis 1996 dauerten die Verfahren von der Antragstellung bis
zur
Bescheiderstellung im Durchschnitt 212 Tage (sieben Monate).
. Die nach Mitte 1994 beantragten Genehmigungen haben nur ungefähr halb so lange
gedauert wie die früheren Verfuhren (1 57 Tage vs. 3 1 7 Tage), das heißt, die von den
Behörden zwischenzeitlich eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen haben schon eine
weitgehende Verbesserung bewirkt.
. Nach Juni 1994 wurden bereits ca. 55 % aller Verfahren innerhalb der angestrebten Frist
von 90 Tagen ab Vollständigkeit des Antrages abgewickelt. Zwischen den Bundesländern
bzw. Landeshauptstädten und den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistratischen
Bezirksämtern gibt es erhebliche Unterschiede in der Verfahrensdauer. Die schnellsten
Verfahren wurden für das Land Salzburg ermittelt.
• Hervorzuheben ist die hohe Bescheidqualität: nur in 14 Fällen (3 %) kam es zu einer
Berufung.
Die Studie gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Verkürzung der Verfahrensdauer
gleichermaßen Anstrengungen seitens der Antragsteller wie der Behörde voraussetzt. Die
Antragsteller können durch vollständige Antragsunterlagen und schnelle Klärung offener
Fragen genauso zur Beschleunigung der Verfahren beitragen wie die Behörden durch
Konzentration der Prüfungsschritte, durch Vermeidung von Liegezeiten sowie Postwegen
und durch Unterstützung des oft unerfahrenen Antragstellers.
Verfahren im ländlichen Bereich, Änderungsgenehmigungen und sogenannte vereinfachte
Verfahren (§ 359b GewO) sind signifikant schneller als Verfahren in Stadtregionen,
Neugenehmigungen und sogenannte Normalverfahren.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Die nachfolgende Tabelle listet die Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide des
Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten in den Jahren 1996 bis 1998 auf:
|
|
Beschwerden |
|
Entscheidungen |
|
noch nicht |
|
1996 |
|
positiv |
negativ |
ohne Kosten |
entschieden |
|
|
26 |
15 |
9 |
2 |
0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beschwerden |
|
Entscheidungen |
|
noch nicht |
|
1997 |
|
positiv |
negativ |
ohne Kosten |
entschieden |
|
|
20 |
6 |
12 |
1 |
1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beschwerde |
|
Entscheidungen |
|
noch nicht |
|
1998 |
|
positiv |
negativ |
ohne Kosten |
entschieden |
|
|
31 |
8 |
13 |
0 |
10 |
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
In dem angefragten Zeitraum (die Jahre 1996 bis 1998) wurden gegen den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten fünfzehn Säumnisbeschwerden erhoben.