561/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftliche Anfrage der Abg.

Mag.  Kukacka und Kollegen vom 30.  April 1996,

ZI. 551 /J-NR/1 996, Geisterflotte der Post"

 

Einleitend möchte ich Festhalten, daß die ehemalige Sektion 111 des Bundesministeriums

für öffentliche Wirtschaft        und Verkehr mit 1. Mai 1996 in die Post- und Telecom Austria

AG umgewandelt wurde. Eigentümervertreter ist der Bundesminister für Finanzen - mir kommen sowohl auf dem Post als auch Fernmeldesektor nur mehr behördliche Aufgaben zu. Da ihre Anfrage aber noch vor dem 1. Mai 1996 gestellt wurde, habe ich Ihre Fragen an die Post- und Telecom Austria AG weitergeleitet. Aufgrund deren Stellungnahme darf ich wie folgt antworten:

Zu den Ftagen 1-bis 1 1:

«ist Ihnen der Umstand bekannt daß entgegen der Höchstgrenze von 10.000 Fahrzeugen im Fahrzeugplan die Post tatsächlich über 13.000 Fahrzeuge verfügt?

Wenn ja, seit wann ist Ihnen dieser Umstand bekannt?

 

Wie erklären Sie sich den im Fahrzeugplan nicht gedeckten Mehrbestand an Fahrzeugen der Post- und Telegraphenverwaltung?

 

Seit  welchen Jahr deckt sich die Anzahl der im Fahrzeugplan festgelegeten Fahrzeuge der PTV nicht mit der tatsächleen Anzahl?

 

Aufgrund grund welcher gesetzlichen Bestimmung wurde der Post- und Telegraphenver-

waltung die Anschaffung der'3.000 Fahrzeuge genehmigt?

 

Aus welchen Budgetmitteln wurden die 3.000 Fahrzeuge der PTV angeschafft bzw. die laufenden Aufwendungen dafür bestritten?

 

Wie ist diese Vorgangsweise rechtlich nach den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes zu beurteilen?

 

Wie beurteilen Sie die dadurch eingetretene Verletzung der jeweiligen Bundesfinanzgesetze?

 

Ist Ihnen das Schreiben des damaligen Verkehrsministers Lacina an den damaligen Finanzminister bekannt?

Wenn ja, wie lautet der Inhalt?

 

Was wurde in all diesen Jahren von den zuständigen Ministern unternommen, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen?

 

Warum haben Sie nicht rechtzeitig reagiert, als die Post laut Aussagen ihres Generaldirektors dies aufdecken und sanieren wollte?

 

Was werden Sie unternehmen, um den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen?"

 

Vorweg ist festzustellen, daß die Post- und Telegraphenverwaltung gemäß Abschnitt 1, Punkt 2, Ziffer 2 des Fahrzeugplanes des Bundes berechtigt ist, einen zur Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Stand an Reservefährzeugen zu halten.

In den von Ihnen erwähnten rund 13.000 Postfahrzeugen sind nicht nur die nahezu 10.000 im Fahrzeugplan des Bundes ausgewiesenen Kraftfahrzeuge sondem auch jene Fahrzeuge, die zur Abwicklung des Dienstbetriebes beim Post-, Postauto- und Femrneidedienst unbedingt benötigt werden, wie z.B. Karren, Stapler, Anhänger enthalten.

Zur Sicherstellung einer reibungslosen Dienstabwicklung und eines kundenorientierten Leistungsangebotes stehen den Fachbereichen tatsächlich rund 1800 "Reservekraftfährzeuge» zur Verfügung.  Es sind dies solche Kraftfahrzeuge, die aufgrund' des techn Gesamtzustandes, ihres Alters und der Zuverlässigkeit zwar nicht mehr für die dauernde Verwendung im Post- und Femmeidedienst geeignet, jedoch noch in fahrbereitem Zustand sind.  Diese Kraftfahrzeuge werden nicht sofort bei Anmeldung der Neu-(Ersatz)-kraftfahrzeuge ausgeschieden, sondem erst bei der Notwendigkeit

 einer Reparatur.  Der Einsatz dieser Kraftfahrzeuge verursacht - außer jenen für den laufenden Betrieb - keine Kosten und bindet daher auch keine Budgetmittel für die

Fahrzeugbeschaffung.  Durch diese Vorgangsweise wird nicht nur die Fahrzeuglebensdauer bestmöglich genutzt, sondem auch die Qualität sowie die Zuverlässigkeit bei der Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere im Landzustell- und im Femmeideent­störungsdienst, aufrecht erhalten.

Ergänzend erlaube ich mir anzumerken, daß die Beschaffung der Kraftfahrzeuge der Post nur zu einem geringen Teil aus Budgetmittein finanziert wurde.  Der weitaus größere Teil der Investitionen wurde aus Mitteln des FMIG abgedeckt.

 

 

 

 

Wien, am           1996

Der Bundesminister