5611/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriela MOSER, Freundinnen und Freunde

haben am 18. März 1999 an mich unter der Nr. 5913/J eine schriftliche Anfrage

gerichtet, die ich wie folgt beantworte:

 

Zu Fragen 1 und 2)

 

Bei der sogenannten ROMA - Affäre, wie der Sachverhalt in der Anfrage

bezeichnet wird, handelt es sich um Anschuldigungen gegen Beamte der BPD

Salzburg aus dem Dunstkreis der Betreiber eines in Salzburg etablierten

Nachtlokals in Richtung Missbrauch und Handel von Suchtmitteln, sowie des

Verdachtes der Verletzung von Amtsgeheimnissen und ist auch aus dieser

Perspektive zu betrachten.

 

Erkenntnisse über Vorwürfe gegen Angehörige der Justiz- und Finanzbehörden

liegen mir nicht vor.

 

Zu Fragen 3, 4 und 6)

 

Um keine Fragen offen zu lassen, beauftragte der Generaldirektor für die

öffentliche Sicherheit Mitte Juli 1997 Beamte der BPD Linz mit der

Überprüfung aller An- und Vorwürfe und es wurde das gesamte

Ermittlungsergebnis nach mehrmonatiger Erhebungstätigkeit der StA Salzburg

vorgelegt.

 

Zu Fragen 5 und 7)

 

Auf die Einzelheiten des Endberichtes einzugehen erübrigt sich schon insoferne,

als die StA Salzburg mit der nachstehend angeführten Ausnahme alle in diesem

Zusammenhang gegen Polizeibeamte der BPD Salzburg erhobenen Vorwürfe

nach dem Suchtgiftgesetz, sowie des Verdachtes dienstlicher Verfehlungen im

Zusammenhang mit § 302 StGB, bzw. die StA Salzburg ein Verfahren wegen

§ 310 StGB und § 12 SGG und das Bezirksgericht Salzburg eine Anzeige wegen

§ 16 SGG, gem. § 90 StPO zurücklegte.

 

Ein im provisorischen Dienstverhältnis stehender SWB wurde vom

Landesgericht Salzburg am 31.10.1997 wegen Vergehens der Verletzung des

Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB und des Vergehens nach § 16 Abs.

1, 2. 4. 5. und 6. Deliktsfall, SGG zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 4

Monaten, die ihm unter Setzung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt

nachgesehen wurde, verurteilt. Diesem Beamten kündigte die BPD Salzburg auf

Grund der Verurteilung das Dienstverhältnis sofort auf.

 

Zu Fragen 8, 9 und 10)

 

Derzeit wird von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit das von

verschiedenen Sicherheitsbehörden erarbeitete Ermittlungsmaterial gesichtet,

erforderlichenfalls im Wege dieser Stellen ergänzt und letztendlich in einem

Abschlußbericht zusammengefaßt. Erst dann wird es möglich sein, die Fragen

nach weiteren Konsequenzen zu beantworten. Disziplinarverfahren sind bei der

Disziplinarkommission der BPD Innsbruck anhängig.