5611/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriela MOSER, Freundinnen und Freunde
haben am 18. März 1999 an mich unter der Nr. 5913/J eine schriftliche Anfrage
gerichtet, die ich wie folgt beantworte:
Zu Fragen 1 und 2)
Bei der sogenannten ROMA - Affäre, wie der Sachverhalt in der Anfrage
bezeichnet wird, handelt es sich um Anschuldigungen gegen Beamte der BPD
Salzburg aus dem Dunstkreis der Betreiber eines in Salzburg etablierten
Nachtlokals in Richtung Missbrauch und Handel von Suchtmitteln, sowie des
Verdachtes der Verletzung von Amtsgeheimnissen und ist auch aus dieser
Perspektive zu betrachten.
Erkenntnisse über Vorwürfe gegen Angehörige der Justiz- und Finanzbehörden
liegen mir nicht vor.
Zu Fragen 3, 4 und 6)
Um keine Fragen offen zu lassen, beauftragte der Generaldirektor für die
öffentliche Sicherheit Mitte Juli 1997 Beamte der BPD Linz mit der
Überprüfung aller An- und
Vorwürfe und es wurde das gesamte
Ermittlungsergebnis nach mehrmonatiger Erhebungstätigkeit der StA Salzburg
vorgelegt.
Zu Fragen 5 und 7)
Auf die Einzelheiten des Endberichtes einzugehen erübrigt sich schon insoferne,
als die StA Salzburg mit der nachstehend angeführten Ausnahme alle in diesem
Zusammenhang gegen Polizeibeamte der BPD Salzburg erhobenen Vorwürfe
nach dem Suchtgiftgesetz, sowie des Verdachtes dienstlicher Verfehlungen im
Zusammenhang mit § 302 StGB, bzw. die StA Salzburg ein Verfahren wegen
§ 310 StGB und § 12 SGG und das Bezirksgericht Salzburg eine Anzeige wegen
§ 16 SGG, gem. § 90 StPO zurücklegte.
Ein im provisorischen Dienstverhältnis stehender SWB wurde vom
Landesgericht Salzburg am 31.10.1997 wegen Vergehens der Verletzung des
Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB und des Vergehens nach § 16 Abs.
1, 2. 4. 5. und 6. Deliktsfall, SGG zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 4
Monaten, die ihm unter Setzung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt
nachgesehen wurde, verurteilt. Diesem Beamten kündigte die BPD Salzburg auf
Grund der Verurteilung das Dienstverhältnis sofort auf.
Zu Fragen 8, 9 und 10)
Derzeit wird von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit das von
verschiedenen Sicherheitsbehörden erarbeitete Ermittlungsmaterial gesichtet,
erforderlichenfalls im Wege dieser Stellen ergänzt und letztendlich in einem
Abschlußbericht zusammengefaßt. Erst dann wird es möglich sein, die Fragen
nach weiteren Konsequenzen zu beantworten. Disziplinarverfahren sind bei der
Disziplinarkommission der BPD Innsbruck anhängig.