5614/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer

und Genossen vom 12. März 1999, Nr. 5904/J, betreffend behördliche Verfahren, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß sich die Anfrage offensichtlich lediglich auf

Abgabenverfahren bezieht. Die Beantwortung wurde daher auf sämtliche Verfahren

(Erledigungen) der Finanzlandesdirektionen und Finanzämter im Bereich der betrieblichen

Veranlagung (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer,

Alkoholabgabe und Feststellungsbescheide) sowie im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung

beschränkt.

 

 

Zu 1.:

Betriebliche Veranlagung:

Bearbeitungsjahr

Erstbescheide

abändernde

Bescheide

Gesamtbetrag

% - Veränderung

1996

 1,243.834

 210.384

 1,454.218 (100%)

1997

 1,302.733

 224.241

 1,526.974 (+ 5,0%)

1998

 1.464.106

 227.223

 1,691.331 (+ 16,3%)


 

Arbeitnehmerveranlagung

 

Bearbeitungsjahr

Erstbescheide

abändernde

Bescheide

Gesamtbetrag

1996

2,392.421

110.784

2,503.205

1997

2,287.660

120.888

2,408.548

1998

2,342.530

169.005

2,511.535

 

Abändernde Bescheide sind Erledigungen durch Berufungsvorentscheidungen und sonstige

Abänderungen (Berichtigungen) im Sinne der Bundesabgabenordnung.

 

Zu 2.:

Die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz wird im Bereich der Finanzver -

waltung nicht statistisch erfaßt. Ich ersuche daher um Verständnis, daß mir eine exakte Be -

antwortung dieser Frage nicht möglich ist. Generell ist aber festzuhalten, daß die Bundes -

abgabenordnung im § 311 Abs. 2 für auf Grund von Abgabenerklärungen zu erlassende

Bescheide (Veranlagung) eine Frist von einem Jahr vorsieht. Die Finanzverwaltung ist je -

doch um eine möglichst zeitnahe Bearbeitung (Veranlagung) bemüht.

 

Es wäre in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß von der Finanzverwaltung der

gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung gefordert wird, wie von den anderen Bereichen des

Bundes. Die Gesamtzahl der Bediensteten in den Finanzämtern und Finanzlandes -

direktionen wurde daher von 1996 bis 1998 - wie bei allen Bundesdienststellen auch -

verringert.

 

Zu 3. und 4.:

Derartige Daten werden derzeit nicht statistisch erfaßt, sodaß mir eine Beantwortung dieser

Fragen nicht exakt möglich ist.

 

Zu 5.:

Berufungen in der betrieblichen Veranlagung:

Berufungsjahr

Anzahl

1996

51.116

1997

50.696

1998

53.006

 

 


Berufungen in der Arbeitnehmerveranlagung:

Berufungsjahr

Anzahl

1996

38.354

1997

33.962

1998

38.957

 

Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Bescheide (siehe Frage 1.) ergibt sich somit bei

der betrieblichen Veranlagung ein Prozentsatz von etwa 3,1 bis 3,5 % und bei der Arbeit -

nehmerveranlagung ein Prozentsatz von etwa 1,4 bis 1,6 % jener Fälle, welche zu einem

Berufungsverfahren führen.

 

Die Finanzverwaltung widmet dem Problem der stetig steigenden Anzahl von Rechtsmittel -

verfahren sowohl mit dem Einsatz verbesserter EDV - technischer Möglichkeiten als auch im

Rahmen der Dienstaufsicht größte Aufmerksamkeit.

 

Zu 6.:

Um diese Frage für die Jahre 1996 bis 1998 exakt zu beantworten, wäre eine bundesweite

händische Auswertung der einzelnen Berufungsakten in den Dienststellen notwendig. Ich

ersuche um Verständnis, daß hievon aus verwaltungsökonomischen Gründen abgesehen

wurde.

 

Erfahrungsgemäß wird etwa 20 bis 25 % aller Berufungen zumindest teilweise stattgegeben.

 

Zu 7. und 8.:

 

Finanzlandesdirektion

 1996

 1997

 1998

Wien, NÖ und Bgld.

 16,8

 18,5

 17,5

Oberösterreich

 17

 20*

 15

Salzburg

 24

 16

 17

Tirol

 12

 11

 12

Vorarlberg

 14

 11

 8

Kärnten

 7

 7

 7

Steiermark

 10

 10

 9

 

 

 

Angaben in Monaten

 

* In diesem Jahr wurden in der FLD OÖ besonders komplexe und schwierige Berufungsfälle

bearbeitet.

Zu 9.:

Anzahl der Beschwerden an den Verfassungs - bzw. an den Verwaltungsgerichtshof:

 

Finanzlandesdirektion

1996

1997

1998

Wien, NÖ und Bgld.

182

481

338

Oberösterreich

57

85

49

Salzburg

58

50

83

Tirol

114

99

113

Vorarlberg

40

60

15

Kärnten

3

31

23

Steiermark

40

31

50

 

Zu 10.:

Anzahl der stattgebenden (bzw. teilweise stattgebenden) Entscheidungen der Höchst -

gerichte:

 

Finanzlandesdirektion

1996

1997

1998

Wien, NÖ und Bgld.

27

77

28

Oberösterreich

4

21

3

Salzburg

9

11

2

Tirol

13

14

7

Vorarlberg

11

13

1

Kärnten

0

7

4

Steiermark

5

3

7

 

Zu beachten ist, daß noch nicht alle bei den Höchstgerichten eingebrachte Beschwerden

erledigt wurden.

 

Zu 11.:

Anzahl der Säumnisbeschwerden

Finanzlandesdirektion

1996

1997

1998

Wien, NÖ und Bgld.

6

16

10

Oberösterreich

0

0

1

Salzburg

2

2

5

Tirol

0

4

3

Vorarlberg

2

0

0

Kärnten

0

0

1

Steiermark

6

1

1