5618/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter Murauer und Kollegen haben am 26. März
1999 unter der Nr. 6044/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Einführung eines prämienorientierten Vorschlagswesens im öffentlichen
Dienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Eigeninitiative und Mitverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mir
grundsätzlich ein Anliegen. Ich begrüße daher auch den Einsatz prämienorientierter
Vorschlagssysteme zur Förderung von Eigeninitiative und Mitverantwortung, wie sie
auch im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten seit längerem
bestehen.
Zu Fragen 2 und 3:
Ja.
Zu Frage 4:
Die Kommission für betriebliches Vorschlagswesen besteht aus vier Mitgliedern und vier
Ersatzmitgliedern. Zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden vom Dienstgeber,
je ein Mitglied und Ersatzmitglied vom Zentralausschuss und von der Gewerkschaft
nominiert. Die Kommission prämiiert geeignete Vorschläge im Sinne des Vorschlags -
wesens mit Anerkennungsschreiben und besonders geeignete Vorschläge zusätzlich
mit Belohnungen zwischen 1.000 und 5.000 Schilling.
Zu Frage 5:
Die Ausgaben für Belohnungen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens wer -
den nach Erfahrungswerten budgetiert. Da sowohl die Zahl der eingebrachten als auch
die der letztlich ausgezeichneten Vorschläge variiert, werden dafür keine fixen Jahres -
beträge bereitgestellt. Anerkennungsschreiben ergehen bereits für das Einbringen guter
Ideen; eine Geldprämie (Belohnung) wird in der Regel zuerkannt, sobald die Organisa -
tionseinheit, deren Aufgabengebiet betroffen ist, die Umsetzung des Vorschlages in
Aussicht nimmt.
Zu Frage 6:
Seit meinem Amtsantritt im Jahr 1995 wurden insgesamt 14.000 Schilling an Prämien
ausgezahlt.
Zu Frage 7:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt derzeit über 1.544 Mit -
arbeiterinnen und Mitarbeiter; seit 1995 haben 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vor -
schläge
eingebracht.
Zu Frage 8:
Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens sind möglichst viele gute Vorschläge
erwünscht. Die Effizienz des betrieblichen Vorschlagswesens ergibt sich allerdings nicht
so sehr aus der Anzahl als vielmehr aus Qualität und Umsetzbarkeit der einlangenden
Vorschläge.
Zu Frage 9:
Für ein möglichst effizientes betriebliches Vorschlagswesen sind verständliche Ziele
und Richtlinien sowie ein entsprechender Informationsstand der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter Voraussetzung. Informationen über die Möglichkeiten zur Einbringung von
Vorschlägen erfolgen in regelmäßigen Anständen. Die Kommission für betriebliches
Vorschlagswesen hat bei ihrer letzten Sitzung eine neuerliche Grundsatzinformation
sowohl seitens des Dienstgebers als auch seitens der Personalvertretung über Ziele
und Kriterien des betrieblichen Vorschlagswesens in Aussicht genommen.
Zu Frage 10:
Ein Informationsaustausch mit Wirtschaftsvertretern und Managern ist grundsätzlich zu
begrüßen. Eine direkte Umsetzung von Erfahrungen aus dem kommerziellen Sektor in
der staatlichen Verwaltung ist aber nach bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Projek -
ten nur bedingt möglich, da die Verwaltung mit ihren unterschiedlichen und gesamt -
staatlichen Aufgabenstellungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht immer mit
gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen verglichen werden kann.