5624/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und

Genossen vom 18. März 1999, Nr. 5916/J, betreffend Finanzierung der NAVEG - Projekte in

Linz, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Wie vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in Erfahrung gebracht werden

konnte, welches in dieser Angelegenheit wie schon bei meiner Beantwortung der

Fragen 4. und 5. der parlamentarischen Anfrage vom 25. Februar 1999, Nr. 3708/J, erwähnt

federführend ist, hat am 26. März 1999 über Wunsch der NAVEG ein Gespräch stattge -

funden, bei dem diesbezügliche Fragen erörtert wurden. Über das Ergebnis bzw. über

Termine für weitere Gespräche sind meinem Ressort keine Informationen zugegangen.

 

Zu 4.:

Hiezu ist grundsätzlich festzuhalten, daß der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in den

Städten ausschließlich in die Kompetenz dieser Gebietskörperschaften fällt. Dessen unge -

achtet leistet der Bund einerseits über die Finanzzuweisungen im Finanzausgleichs -

gesetz 1997 (FAG), die insgesamt für Länder und Gemeinden jährlich rund 2 Mrd. 5 aus -

machen, finanzielle Unterstützung, andererseits finanziert der Bund auch Ausbauvorhaben

im Bereich der ÖBB, zu denen - sofern es sich um Vorhaben handelt, die überwiegend im

regionalen Interesse stehen - durch die betroffenen Gebietskörperschaften Kostenbeiträge

zu leisten sind. Schließlich stellt der Bund im Rahmen des Oberösterreichischen Verkehrs -

verbundes beträchtliche Mittel für den öffentlichen Verkehr, unter anderem auch in Linz, zur

Verfügung. Der Bund nimmt daher seine Verantwortung entgegen den Behauptungen in der

Anfrage wahr.

Zu 5.:

Die in der Anfrage angeführten Beteiligungsprozentsätze an den Bundesmitteln für Linz,

Innsbruck und Wien können aufgrund der dem Bundesministerium für Finanzen vor -

liegenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden, da nicht bekannt ist, welche Daten und

welches Jahr zugrundegelegt wurde.

 

Im übrigen ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die

Aufteilung der Bundesmittel für den öffentlichen Verkehr im Finanzausgleichsgesetz 1997 im

Einvernehmen mit den Ländern und Gemeinden bei den Finanzausgleichsverhandlungen für

den Geltungsbereich des FAG 1997, d.i. der Zeitraum von 1997 bis 2000, festgelegt wurden.

Die Gemeinden waren bei diesen Verhandlungen durch ihre in der Bundesverfassung fest -

gelegten Interessenvertretungen, den Österreichischen Gemeindebund und den Öster -

reichischen Städtebund, vertreten. Bei den Verhandlungen zum FAG 2001 wird Gelegenheit

sein, über eine Neuaufteilung der Bundesmittel zu diskutieren.