5624/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Genossen vom 18. März 1999, Nr. 5916/J, betreffend Finanzierung der NAVEG - Projekte in
Linz, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Wie vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in Erfahrung gebracht werden
konnte, welches in dieser Angelegenheit wie schon bei meiner Beantwortung der
Fragen 4. und 5. der parlamentarischen Anfrage vom 25. Februar 1999, Nr. 3708/J, erwähnt
federführend ist, hat am 26. März 1999 über Wunsch der NAVEG ein Gespräch stattge -
funden, bei dem diesbezügliche Fragen erörtert wurden. Über das Ergebnis bzw. über
Termine für weitere Gespräche sind meinem Ressort keine Informationen zugegangen.
Zu 4.:
Hiezu ist grundsätzlich festzuhalten, daß der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in den
Städten ausschließlich in die Kompetenz dieser Gebietskörperschaften fällt. Dessen unge -
achtet leistet der Bund einerseits über die Finanzzuweisungen im Finanzausgleichs -
gesetz 1997 (FAG), die insgesamt für Länder und Gemeinden jährlich rund 2 Mrd. 5 aus -
machen, finanzielle Unterstützung, andererseits finanziert der Bund auch Ausbauvorhaben
im Bereich der ÖBB, zu denen - sofern es sich um Vorhaben handelt, die überwiegend im
regionalen Interesse stehen - durch die betroffenen Gebietskörperschaften Kostenbeiträge
zu leisten sind. Schließlich stellt der Bund im Rahmen des Oberösterreichischen Verkehrs -
verbundes beträchtliche Mittel für den öffentlichen Verkehr, unter anderem auch in Linz, zur
Verfügung. Der Bund nimmt daher seine Verantwortung entgegen den Behauptungen in der
Anfrage wahr.
Zu 5.:
Die in der Anfrage angeführten Beteiligungsprozentsätze an den Bundesmitteln für Linz,
Innsbruck und Wien können aufgrund der dem Bundesministerium für Finanzen vor -
liegenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden, da nicht bekannt ist, welche Daten und
welches Jahr zugrundegelegt wurde.
Im übrigen ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die
Aufteilung der Bundesmittel für den öffentlichen Verkehr im Finanzausgleichsgesetz 1997 im
Einvernehmen mit den Ländern und Gemeinden bei den Finanzausgleichsverhandlungen für
den Geltungsbereich des FAG 1997, d.i. der Zeitraum von 1997 bis 2000, festgelegt wurden.
Die Gemeinden waren bei diesen Verhandlungen durch ihre in der Bundesverfassung fest -
gelegten Interessenvertretungen, den Österreichischen Gemeindebund und den Öster -
reichischen Städtebund, vertreten. Bei den Verhandlungen zum FAG 2001 wird Gelegenheit
sein, über eine Neuaufteilung der Bundesmittel zu diskutieren.