5629/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 17. März 1999 unter
der Nr. 5910/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufstellung
von Kampfunterstützungskompanien in den Panzergrenadierbataillonen“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anfragesteller unterliegen einem Irrtum, wenn sie davon ausgehen, daß die Einsatz -
bzw. Gefechtsgliederung einer Truppe in allen Details der Friedensgliederung gleicht.
Vielmehr hat gerade der internationale Trend gezeigt, daß im Unterschied zu den
Einsatzerfordernissen im Bereich der Friedensgliederung primär ökonomische Aspekte im
Vordergrund stehen („reine“ Einheiten bzw. Verbände, wenige komplexe Systeme in einem
Verband, einfache und damit leistungsfähigere Materialerhaltung, einheitliche und effiziente
Ausbildung am Waffensystem und im Team, hohe Verfügbarkeit, Ausnützung der bestehen -
den personellen und materiellen Recourcen). Im Einsatz bzw. bei Übungen im Brigade -
rahmen werden der jeweiligen Aufgabenstellung und dem zu erwartenden Szenario ent -
sprechend Kampfgruppen gebildet, wobei im Wege der Truppeneinteilung (,,task forcing“)
der jeweiligen Führungsebene die notwendigen Steilfeuer -, Fliegerabwehr -, Panzerabwehr -
und Pionierkräfte sowie allenfalls zusätzliche Fernmelde- und/oder Versorgungskapazitäten
zugeordnet werden.
Unter Beachtung der vorerwähnten, international anerkannten Grundsätze wurden im
Rahmen der Friedensorganisation die Jagdpanzer Jaguar mit den weitreichenden Panzerab -
wehrlenkwaffen in
einem Verband, die leichten Fliegerabwehrlenkwaffen, die Pionierkräfte
der Panzergrenadierbrigaden und die mit dem Jagdpanzer K ausgerüsteten Panzerabwehr -
kapazitäten in jeweils einer Einheit sowie die 2 cm Fliegerabwehrkanonen in einer
Ausbildungskompanie zusammengefaßt.
Die im Zuge der Strukturanpassung zur Heeresgliederung durch Reduzierung der Anzahl
infanteristischer Verbände disponierbar gewordenen Waffensysteme, insbesondere die
schweren Granatwerfer und die Panzerabwehrlenkwaffen BILL, sollen nunmehr dort
eingegliedert werden, wo derartige leistungsfähige Systeme bisher nicht verfügbar waren; in
diesem Sinne werden die Panzergrenadierbataillone unmittelbar verfügbare Steilfeuer - und
weitreichende, nachtkampffähige Panzerabwehrkapazitäten mit hoher Durchschlagsleistung
erhalten, womit die Kampfkraft dieser Verbände wesentlich erhöht wird. Der Jadgpanzer K
bleibt aber bei Bedarf im Wege der Truppeneinteilung weiterhin verfügbar.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Panzergrenadierkräfte werden grundsätzlich im Rahmen der Panzergrenadierbrigaden im
Verbund mit Panzer - und Panzerartilleriekräften eingesetzt. Die Aufgaben der Panzer -
grenadiere leiten sich aus den der Heeresgliederung zu Grunde liegenden Bedrohungen und
Gefährdungen ab und umfassen vor allem die Verzögerung überlegener Feindkräfte und die
Wiederinbesitznahme eigenen Territoriums.
Zu 3:
Ein Panzergrenadierbataillon besteht aus Bataillonskommando, Stabskompanie, drei Panzer -
grenadierkompanien und einer Jagdpanzerkompanie. Detailliertere Angaben im Sinne der
Fragestellung sind jedoch aus Gründen der militärischen Geheimhaltung nicht geeignet, im
Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.
Zu 4 und 5:
Nach Beschaffung der Kampfschützenpanzer Ulan werden die Panzergrenadierbataillone
aus Bataillonskommando, Stabskompanie, drei Panzergrenadierkompanien und einer
Kampfunterstützungskompanie
bestehen, wobei letztere aus zwei PAL - Zügen und einem
sGrW - Zug zusammengesetzt sein wird. Nähere Details unterliegen der militärischen
Geheimhaltung. Darüber hinaus verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 6:
Wie schon einleitend erwähnt, steht diese Strukturierung im Rahmen der Friedens -
organisation unter dem Aspekt größtmöglicher Ökonomie und Zweckmäßigkeit. Im Einsatz
ermöglicht sie dem Bataillonskommandanten ein Höchstmaß an Flexibilität in der
Führungsorganisation, insbesondere zur Steilfeuer- und Panzerabwehrkoordinierung, für die
Vorbereitung der Kampfführung in der Tiefe sowie als vierte Kampfeinheit zur taktischen
Schwergewichtsbildung.
Zu 7, 8, 15 bis 17:
Die Vorteile dieser Gliederung liegen darin, daß den Panzergrenadierbataillonen moderne,
schwere Waffensysteme zur Panzerabwehr und Steilfeuerunterstützung unmittelbar
zugeordnet werden. Selbstverständlich bleibt die Zielsetzung bestehen, langfristig sämtliche
Kampf - und Kampfunterstützungsteile mit gepanzerten Fahrzeugen auszustatten.
Zu 9 und 18:
Soweit bekannt, keine.
Zu 10 und 11:
Die Prämissen der Anfragesteller sind unzutreffend. Weder geht durch die beabsichtigte
Gliederung die Feuerkraft des Jagdpanzers K noch das Zusammenwirken von Kanone und
Lenkwaffe im Bereich der Panzerabwehr verloren. Wie schon einleitend erwähnt, stehen im
Einsatz auch Panzerabwehrkräfte, die mit Jagdpanzern K bzw. mit Jagdpanzern Jaguar
ausgerüstet sind, zur Verfügung. Zusammen mit den in allen Bataillonen verfügbaren
PAL BILL ergibt
sich damit eine deutlich gesteigerte Panzerabwehrkapazität.
Zu 12:
Die Panzerabwehr im Rahmen der Panzergrenadierbataillone verfolgt das Ziel, mit jedem
Schützenpanzer alle leichtgepanzerten Feindfahrzeuge auf ca. 1.500 m vernichten zu
können.
Zu 13 und 14:
Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in der Einleitung.
Zu 19 und 20:
Wie schon erwähnt, besteht weiterhin die Zielsetzung, die Panzergrenadiere mit zusätzlichen
gepanzerten Fahrzeugen auszustatten; durch die Zuordnung der schweren Waffensysteme
zur Panzerabwehr und Steilfeuerunterstützung wird die Kampfkraft und damit auch die
Überlebenschance der eingesetzten Soldaten zweifelsfrei erhöht.
Zu 21:
Die Entscheidung zur Beschaffung der Kampfschützenpanzer Ulan ist bereits erfolgt, jene
über den Ankauf von Radpanzern wird nach Abschluß der erforderlichen technischen und
kaufmännischen Verfahrensschritte fallen.