5629/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 17. März 1999 unter

der Nr. 5910/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufstellung

von Kampfunterstützungskompanien in den Panzergrenadierbataillonen“ gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die Anfragesteller unterliegen einem Irrtum, wenn sie davon ausgehen, daß die Einsatz -

bzw. Gefechtsgliederung einer Truppe in allen Details der Friedensgliederung gleicht.

Vielmehr hat gerade der internationale Trend gezeigt, daß im Unterschied zu den

Einsatzerfordernissen im Bereich der Friedensgliederung primär ökonomische Aspekte im

Vordergrund stehen („reine“ Einheiten bzw. Verbände, wenige komplexe Systeme in einem

Verband, einfache und damit leistungsfähigere Materialerhaltung, einheitliche und effiziente

Ausbildung am Waffensystem und im Team, hohe Verfügbarkeit, Ausnützung der bestehen -

den personellen und materiellen Recourcen). Im Einsatz bzw. bei Übungen im Brigade -

rahmen werden der jeweiligen Aufgabenstellung und dem zu erwartenden Szenario ent -

sprechend Kampfgruppen gebildet, wobei im Wege der Truppeneinteilung (,,task forcing“)

der jeweiligen Führungsebene die notwendigen Steilfeuer -, Fliegerabwehr -, Panzerabwehr -

und Pionierkräfte sowie allenfalls zusätzliche Fernmelde- und/oder Versorgungskapazitäten

zugeordnet werden.

 

Unter Beachtung der vorerwähnten, international anerkannten Grundsätze wurden im

Rahmen der Friedensorganisation die Jagdpanzer Jaguar mit den weitreichenden Panzerab -

wehrlenkwaffen in einem Verband, die leichten Fliegerabwehrlenkwaffen, die Pionierkräfte

der Panzergrenadierbrigaden und die mit dem Jagdpanzer K ausgerüsteten Panzerabwehr -

kapazitäten in jeweils einer Einheit sowie die 2 cm Fliegerabwehrkanonen in einer

Ausbildungskompanie zusammengefaßt.

 

Die im Zuge der Strukturanpassung zur Heeresgliederung durch Reduzierung der Anzahl

infanteristischer Verbände disponierbar gewordenen Waffensysteme, insbesondere die

schweren Granatwerfer und die Panzerabwehrlenkwaffen BILL, sollen nunmehr dort

eingegliedert werden, wo derartige leistungsfähige Systeme bisher nicht verfügbar waren; in

diesem Sinne werden die Panzergrenadierbataillone unmittelbar verfügbare Steilfeuer - und

weitreichende, nachtkampffähige Panzerabwehrkapazitäten mit hoher Durchschlagsleistung

erhalten, womit die Kampfkraft dieser Verbände wesentlich erhöht wird. Der Jadgpanzer K

bleibt aber bei Bedarf im Wege der Truppeneinteilung weiterhin verfügbar.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Panzergrenadierkräfte werden grundsätzlich im Rahmen der Panzergrenadierbrigaden im

Verbund mit Panzer - und Panzerartilleriekräften eingesetzt. Die Aufgaben der Panzer -

grenadiere leiten sich aus den der Heeresgliederung zu Grunde liegenden Bedrohungen und

Gefährdungen ab und umfassen vor allem die Verzögerung überlegener Feindkräfte und die

Wiederinbesitznahme eigenen Territoriums.

 

Zu 3:

 

Ein Panzergrenadierbataillon besteht aus Bataillonskommando, Stabskompanie, drei Panzer -

grenadierkompanien und einer Jagdpanzerkompanie. Detailliertere Angaben im Sinne der

Fragestellung sind jedoch aus Gründen der militärischen Geheimhaltung nicht geeignet, im

Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

 

Zu 4 und 5:

 

Nach Beschaffung der Kampfschützenpanzer Ulan werden die Panzergrenadierbataillone

aus Bataillonskommando, Stabskompanie, drei Panzergrenadierkompanien und einer

Kampfunterstützungskompanie bestehen, wobei letztere aus zwei PAL - Zügen und einem

sGrW - Zug zusammengesetzt sein wird. Nähere Details unterliegen der militärischen

Geheimhaltung. Darüber hinaus verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

 

Zu 6:

 

Wie schon einleitend erwähnt, steht diese Strukturierung im Rahmen der Friedens -

organisation unter dem Aspekt größtmöglicher Ökonomie und Zweckmäßigkeit. Im Einsatz

ermöglicht sie dem Bataillonskommandanten ein Höchstmaß an Flexibilität in der

Führungsorganisation, insbesondere zur Steilfeuer- und Panzerabwehrkoordinierung, für die

Vorbereitung der Kampfführung in der Tiefe sowie als vierte Kampfeinheit zur taktischen

Schwergewichtsbildung.

 

Zu 7, 8, 15 bis 17:

 

Die Vorteile dieser Gliederung liegen darin, daß den Panzergrenadierbataillonen moderne,

schwere Waffensysteme zur Panzerabwehr und Steilfeuerunterstützung unmittelbar

zugeordnet werden. Selbstverständlich bleibt die Zielsetzung bestehen, langfristig sämtliche

Kampf - und Kampfunterstützungsteile mit gepanzerten Fahrzeugen auszustatten.

 

Zu 9 und 18:

 

Soweit bekannt, keine.

 

Zu 10 und 11:

 

Die Prämissen der Anfragesteller sind unzutreffend. Weder geht durch die beabsichtigte

Gliederung die Feuerkraft des Jagdpanzers K noch das Zusammenwirken von Kanone und

Lenkwaffe im Bereich der Panzerabwehr verloren. Wie schon einleitend erwähnt, stehen im

Einsatz auch Panzerabwehrkräfte, die mit Jagdpanzern K bzw. mit Jagdpanzern Jaguar

ausgerüstet sind, zur Verfügung. Zusammen mit den in allen Bataillonen verfügbaren

PAL BILL ergibt sich damit eine deutlich gesteigerte Panzerabwehrkapazität.

Zu 12:

 

Die Panzerabwehr im Rahmen der Panzergrenadierbataillone verfolgt das Ziel, mit jedem

Schützenpanzer alle leichtgepanzerten Feindfahrzeuge auf ca. 1.500 m vernichten zu

können.

 

Zu 13 und 14:

 

Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in der Einleitung.

 

Zu 19 und 20:

 

Wie schon erwähnt, besteht weiterhin die Zielsetzung, die Panzergrenadiere mit zusätzlichen

gepanzerten Fahrzeugen auszustatten; durch die Zuordnung der schweren Waffensysteme

zur Panzerabwehr und Steilfeuerunterstützung wird die Kampfkraft und damit auch die

Überlebenschance der eingesetzten Soldaten zweifelsfrei erhöht.

 

Zu 21:

 

Die Entscheidung zur Beschaffung der Kampfschützenpanzer Ulan ist bereits erfolgt, jene

über den Ankauf von Radpanzern wird nach Abschluß der erforderlichen technischen und

kaufmännischen Verfahrensschritte fallen.