5633/AB XX.GP

 

zur Zahl 5933/J - NR/1999

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen ha -

ben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “die strafrechtliche Beurteilung des

Inhaltes zweier Medienwerke”, gerichtet.

 

 

 

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

 

Ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Verbotsgesetz hat grundsätzlich zu einer An -

klage zu führen, wenn die Prüfung im Einzelfall ergibt, dass alle Voraussetzungen

für eine Strafbarkeit vorliegen. Ob auf Grund einer Anklage eine Verurteilung erfolgt,

fällt in die Zuständigkeit des Geschworenengerichtes.