5633/AB XX.GP
zur Zahl 5933/J - NR/1999
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen ha -
ben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “die strafrechtliche Beurteilung des
Inhaltes zweier Medienwerke”, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Verbotsgesetz hat grundsätzlich zu einer An -
klage zu führen, wenn die Prüfung im Einzelfall ergibt, dass alle Voraussetzungen
für eine Strafbarkeit vorliegen. Ob auf Grund einer Anklage eine Verurteilung erfolgt,
fällt in die Zuständigkeit des Geschworenengerichtes.