5634/AB XX.GP
zur Zahl 5936/J - NR/1999
Die Abgeordneten zum Nationalrat Andreas Wabl, Freundinnen und Freunde haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „Wiederherstellung geordneter Verhält -
nisse in der Rechtspflege insbesondere in Graz im Zusammenhang mit der Abwick -
lung des Bauskandales“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Seit dem Einlangen der ersten einschlägigen Anzeige berichtet die Staatsanwalt -
schaft Graz laufend der Oberstaatsanwaltschaft Graz und dem Bundesministerium
für Justiz über die von ihr veranlassten Erhebungsschritte. Damit ist eine kontinuier -
liche Prüfung der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Graz durch die Ober -
staatsanwaltschaft Graz und durch die zuständige Fachsektion meines Hauses ge -
währleistet. Wie meinen folgenden Ausführungen zu entnehmen ist, haben sich die
bisherigen Ermittlungsschritte als effizient erwiesen, für spezielle Maßnahmen der
Fachaufsicht gibt es sohin keine Veranlassung.
Zu 3 und 4:
Die Befassung mehrerer Staatsanwälte im Bereich der Staatsanwaltschaft Graz mit
diesem Strafverfahren ist - zumindest derzeit - nicht geboten. Die Berichterstattung
der staatsanwaltschaftlichen Behörden lässt eine zielgerechte Amtsführung durch
den zuständigen Sachbearbeiter erkennen. Die Strafsache hat noch keinen solchen
Umfang angenommen, der eine arbeitsteilige Bearbeitung durch zwei oder mehrere
Staatsanwälte
erforderlich machen würde.
Zu 5:
Diese Frage kann von mir nicht beantwortet werden, weil dem Justizressort die Zahl
der erhebenden Beamten aus dem Sicherheitsbereich nicht bekannt ist.
Zu 6 bis 8:
Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen von Urkunden sind erfolgt. Ich ersuche
um Verständnis, dass ich aus kriminaltaktischen Gründen nähere Details aus dem
nicht öffentlichen Vorverfahren nicht bekanntgeben kann.
Zu 9 bis 12:
Die erste (anonyme) Anzeige wegen des Verdachtes von Preisabsprachen im Jahr
1994 stammt vom 9. Februar 1999. Bereits am 11. Februar 1999 wurden von der
Staatsanwaltschaft Graz beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen durch Einho-
lung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Die Aushändigung von Unterla-
gen an die Staatsanwaltschaft Graz durch die Abgeordnete zum steiermärkischen
Landtag Mag. Edith Zitz am 18. Februar 1999 hatte eine unverzügliche Befassung
der Bundespolizeidirektion Graz mit Ermittlungsschritten zur Folge. Der Informant
der Landtagsabgeordneten wurde am 24. und 25. Februar 1999 durch Beamte der
kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Graz vernommen, am
5. März 1999 erfolgte seine Einvernahme durch den Untersuchungsrichter. Am
16. März 1999 beantragte die Staatsanwaltschaft Graz nach Abstimmung der weite-
ren Ermittlungstaktik mit den Sicherheitsbehörden die Beiziehung eines weiteren
Sachverständigen sowie Hausdurchsuchungs - und Beschlagnahmebefehle. Der Un -
tersuchungsrichter hat diesen Anträgen am 18. März 1999 entsprochen. Die Kon -
frontation von verdächtigen Personen mit dem bisher gesicherten Beweisstoff wur -
de zum Teil bereits durchgeführt.
Hinweise, wonach wichtige Unterlagen vernichtet worden wären, haben sich nicht
verifizieren lassen.
Versäumnisse oder gar ein „Versagen“ der Staatsanwaltschaft Graz sind bei dieser
Sachlage nicht zu erkennen.