5639/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider, Mag. Gilbert Trattner und Kolle -
gen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „Werbeeinschaltungen im
ORF, in privaten Rundfunkanstalten, Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Monats -
magazinen und sonstigen Druckschriften im Jahr 1999“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der Bundes -
regierung nicht um „Regierungspropaganda“, sondern um Öffentlichkeitsarbeit han -
delt, für die das Prinzip der umfassenden und für den Bürger leicht zugänglichen In -
formation zu gelten hat.
Für die Bundesregierung besteht eine Verpflichtung zur Information der Öffentlich -
keit, der auch mit der Durchführung von Informationsinitiativen nachgekommen wird.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den jeweils aktuellen Ereignissen, die Anlass
für eine Information der Öffentlichkeit sind; letztlich ist im jeweiligen Einzelfall das In -
formationsbedürfnis der österreichischen Bevölkerung entscheidend für Art und Um -
fang der Öffentlichkeitsarbeit.
Zu 4:
Es ist Angelegenheit jedes einzelnen Regierungsmitglieds, für seinen Bereich die er -
forderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine möglichst effiziente Arbeit leisten zu
können. Ich gehe davon aus, dass jeder Bundesminister um einen sparsamen Ein -
satz der Mittel bemüht ist.
Zu 5:
Vom Bundesministerium für Justiz werden nach dem derzeitigen Stand voraussicht -
lich auch im Jahr 1999 weder beim Österreichischen Rundfunk noch bei privaten
Rundfunkanstalten, Tageszeitungen, Wochenzeitschriften, Monatszeitschriften oder
sonstigen Druckschriften Werbeeinschaltungen in Auftrag gegeben werden. Die im
„Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und ähnlichen Publikationsorganen veröffentlichten
Ausschreibungen, Edikte etc. erfolgen auf Grund gesetzlicher Anordnungen und
sind daher nicht als Werbeeinschaltungen im Sinne der vorliegenden Anfrage zu
qualifizieren.