5642/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Willi Brauneder, Mag. Dr. Udo Grol -
litsch und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „gesetzliche
Verankerung der deutschen Rechtschreibreform", gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2 und 5:
Abgesehen vom Schulbereich gibt es keine Verordnungen zur Einführung der neuen
Rechtschreibung.
Hinsichtlich der Anwendung der neuen Rechtschreibung im öffentlichen Dienst liegt
ein Ministerratsbeschluss vor, mit dem die Bundesminister eingeladen wurden, in ih -
rem jeweiligen Wirkungsbereich in geeigneter Weise für die Umsetzung der neuen
Rechtschreibung Sorge zu tragen.
Zu 3:
Der Begriff der deutschen Sprache dient der Abgrenzung zu anderen Sprachen.
Ausdrücklich wird im Art. 8 B - VG auch auf die Sprachen der Minderheiten verwie -
sen.
Zu 4:
Ja. Die Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wurde nach jah -
relangen wissenschaftlichen Voruntersuchungen von Vertretern Österreichs, der
Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und des Fürstentums Liechtensteins so -
wie von Vertretern einer Reihe anderer Länder, in denen Deutsch Minderheitenspra -
che ist,
unterzeichnet.
Zu 6, 8, 9 und 11 bis 13:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser nicht in mei -
nen Vollziehungsbereich fallenden Fragen Abstand nehme.
Zu 7:
Produkte der jeweiligen Verlage sind für den amtlichen Verkehr nicht rechtsverbind -
lich.
Zu 10:
Beschwerden über die Anwendung der Rechtschreibreform im dienstlichen Schrift -
verkehr des Justizressorts sind mir nicht bekannt geworden.