5645/AB XX.GP
B E A N T W O R T U N G
der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
geschlechtsspezifische Verteilung von AMS - Mitteln, Streichung von Leistungen
wegen ,,Arbeitsunwilligkeit“ (Nr. 5920/J)
Zur Anfrage möchte ich einleitend folgendes darlegen:
Das Arbeitsmarktservice ist gesetzlich verpflichtet, „durch einen entsprechenden
Einsatz der Leistungen der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarkts sowie
der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken"
(§ 31(3) AMSG).
Diesen Auftrag hat die österreichische Arbeitsmarktpolitik jetzt wie in der
Vergangenheit mit seinen unterstützenden Maßnahmen und gezielten Förderungen
von Mädchen und Frauen sehr ernst genommen und leistet somit einen erheblichen
Beitrag zum Ziel einer gleichberechtigten Gesellschaft.
In den zentralen Programmen des Arbeitsmarktservice ist der Frauenanteil in den
letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird auch weiter ausgebaut. Frauen
haben mittlerweile einen markant höheren Anteil an den gesamten Förderfällen als
es ihrem Anteil an den Beschäftigten bzw. Arbeitslosen entsprechen würde: 1998
liegt der Frauenanteil an allen AMS - Förderfällen mit 50,4% deutlich höher als der
Frauenanteil an der Gesamtarbeitslosigkeit (45,6%).
Darüberhinaus wird in der aktuellen Diskussion um den NAP 1999 mit Säule IV noch
mehr als bisher die Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert. Frauen
werden im Rahmen des NAP und der darin angestrebten Erhöhung der
Maßnahmenquote insgesamt bevorzugt. Bis 2002 sollen rund 23 % der arbeitslosen
Frauen und 18% der arbeitslosen Männer in Maßnahmen einbezogen werden, was
eine Gesamtsteigerung der Maßnahmenquote auf 20 % ergibt.
Der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz dient
hingegen ausschließlich der Überbrückung zwischen Beschäftigungsverhältnissen
und ist an gesetzliche Bedingungen geknüpft, die für alle Arbeitslose gelten und als
bekannt vorausgesetzt werden dürfen. Das Arbeitsmarktservice hat daher unter
Berücksichtigung einer angemessenen Dauer für die Lösung der
Kinderbetreuungsfrage seiner Aufgabe nachzukommen, für die ordnungsgemäße
Auszahlung von Leistungen aus der
Arbeitslosenversicherung zu sorgen.
Zuständig für die Bereitstellung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze sind die
Länder und Gemeinden, die dieser Aufgabe teilweise nur zögernd nachkommen.
Das Arbeitsmarktservice unterstützt Kinderbetreuungsplätze indirekt durch die
Kinderbetreuungsbeihilfe. Eine Dauersubventionierung über die Gebarung
Arbeitsmarktpolitik wäre gesetzlich aber nicht gedeckt.
Auf die in der Anfrage weiters genannten Gründe für die Nichtannahme einer
Beschäftigung (fehlende Verkehrsverbindung, fehlende Existenzsicherung) gehe ich
noch ausführlich mit Beantwortung der Frage 3 ein.
zu Frage 1.:
1.a.:
Das primäre Ziel der Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen ist die
Verbesserung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt, insbesondere von
Wiedereinsteigerinnen. Die Umsetzung im Sinne des Mainstreamings wird durch
spezifische Frauenmaßnahmen unterstützt und ergänzt.
Folgende frauenspezifische Maßnahmen und Instrumente lassen sich aus dem
Bereich der Arbeitsmarktförderung anführen:
|
Ausgaben in Mio. ÖS für |
1996 |
1997 |
1998 |
|
Kinderbetreuungsbeihilfe |
6,38 |
126,00 |
124,63 |
|
Förderung von Kinder - betreuungseinrichtungen |
79,10 |
123,40 |
145,22
|
|
ESF Ziel 3, Schwerpunkt 5 ,,Chancengleichheit" 1) |
245,88 |
419,11 |
462,68
|
|
ESF Gemeinschaftsinitiative Employment NOW |
|
33,12 |
48,09
|
|
Wiedereinsteigerinnenprogramm 2) |
160,00 |
100,00 |
-- |
1) zuschußfähige Gesamtkosten; Wert 1998 vorläufig, da ESF - Abrechnung in Arbeit
2) Bewilligungswerte; siehe auch AMS - Geschäftsbericht 1996
Wie einleitend bereits festgehalten, liegt der Frauenanteil an allen AMS - Förderfällen
1998 bei 50,4 %, der Anteil der ausgewiesenen frauenspezifischen Maßnahmen und
Beihilfen beträgt 1996 rund 10% und 1997 und 1998 rund 11% der gesamten
Förderungsausgaben.
1.b.:
Die prozentuelle geschlechtsspezifische Auswertung der Mittelverwendung in den
Jahren 1996, 1997 ist aufgrund der Umstellung der kostenmäßigen Darstellung der
Haushaltsverrechnung zur Zeit nicht verfügbar bzw. wäre deshalb auch nur
beschränkt vergleichbar.
1.c.:
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Arbeitslosengeld - und
Notstandshilfe - BezieherInnen getrennt
nach Geschlecht im Zeitraum 1990 bis 1998:
|
Arbeitslosengeld- Bezieherinnen |
1990 |
1991 |
1992 |
1993 |
1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
|
Frauen |
43.475 |
48.356 |
50.467 |
56.137 |
51.965 |
49.583 |
49.330 |
48.767 |
48.836 |
|
Männer |
54.437 |
63.851 |
70.136 |
83.537 |
75.674 |
74.432 |
77.691 |
73.813 |
72.399 |
|
Notstandshilfe - BezieherInnen |
1990 |
1991 |
1992 |
1993 |
1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
|
Frauen |
22.737 |
27.976 |
26.683 |
29.462 |
32.459 |
35.708 |
41.184 |
43.791 |
46.039 |
|
Männer |
21.381 |
24.283 |
26.124 |
32.039 |
34.449 |
35.608 |
40.964 |
46.124 |
48.440 |
1.d.:
Die Verteilung der Arbeitslosengeld - und Notstandshilfe - BezieherInnen sowie der
durchschnittlichen Tagsätze nach dem Geschlecht ist den Antworten 1 .c. + 1 .e. zu
entnehmen. Eine weitergehende geschlechtsspezifische Aufgliederung der passiven
Leistungen Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nach dem Geschlecht sowie
zusätzlich nach dem Kranken - und Pensionsversicherungsbeitrag ist in der
Bundeshaushaltsverrechnung nicht vorgesehen.
Für die in der Haushaltsverrechnung vorgesehene geschlechtsneutrale Darstellung
der formulierten Fragestellungen wird auf die parlamentarischen Anfrage 4444/J der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für
Arbeit Gesundheit und Soziales betreffend Arbeitslosenversicherung verwiesen.
1.e.:
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Tagsätze für
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe getrennt nach Geschlecht im Zeitraum 1990 bis
1998:
|
Tagsatz Arbeitslosengeld |
1990 |
1991 |
1992 |
1993 |
1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
|
Frauen |
204,-- |
221,-- |
233,-- |
244,-- |
250,-- |
251,-- |
250,-- |
249,-- |
249,-- |
|
Männer |
271,-- |
292,-- |
308,-- |
321,-- |
327,-- |
330,-- |
330,-- |
328,-- |
330,-- |
|
Tagsatz Notstandshilfe |
1990 |
1991 |
1992 |
1993 |
1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
|
Frauen |
169,-- |
178,-- |
189,-- |
199,-- |
202,-- |
204,-- |
204,-- |
205,-- |
206,-- |
|
Männer |
220,-- |
235,-- |
245,-- |
255,-- |
265,-- |
269,-- |
268,-- |
265,-- |
267,-- |
zu Frage 2.:
2.a.:
Diese Zahlen beziehen sich auf 1997. Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen stand
ein Gesamtbudget von öS 8,2 Mrd. zur Verfügung. Zur geschlechtsspezifischen
Verteilung der Förderfälle siehe Antwort zu Frage 1.
2.b.:
Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds wurden in den Jahren 1995 bis 1998 in
allen Zielprogrammen gesamt öS 12,6 Mrd. verausgabt, davon öS 5,5 Mrd. ESF -
Mittel. In den Gesamtausgaben für 1998 sind aufgrund der sich noch in Erstellung
befindlichen Jahresabrechung keine Privatmittel enthalten. Die Verteilung der
Ausgaben auf die ESF - Budgetjahre und Zielprogramme ist der Anlage 1 zu
entnehmen.
Eine Auswertung nach Frauenprojekten bzw. der dafür verwendeten Mittel steht nicht
zur Verfügung; aus den o. a. Mitteln wurden aber insgesamt 370.000 Teilnahmen
gefördert, davon betrafen 156.100 Frauen. Die Aufteilung auf die einzelnen
Budgetjahre kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Gesamtdaten für 1998
werden derzeit ausgewertet und werden entsprechend den Vorgaben der
Europäischen Kommission bis spätestens Juni 1999 zur Verfügung stehen.
2.c.:
Im Zeitraum von 1995 bis Halbjahr 1998 wurden für Ziel - 3 - Förderungen insgesamt
öS 8 Mrd. verwendet, davon öS 3,5 Mrd. aus dem ESF. Eine Auswertung nach
Frauenprojekten bzw. der dafür verwendeten Mittel steht nicht zur Verfügung; im
Rahmen des Schwerpunktes 5 aus Ziel 3 (Chancengleichheit für Frauen und
Männer) wurden aber jedenfalls 1995 bis Halbjahr 1998 insgesamt öS 1,1 Mrd.
verausgabt, davon steuerte der ESF öS 493 Mio bei. (Die Daten für Ende 1998 sind
erst mit Juni verfügbar). Zur Aufteilung nach Jahren siehe Anlage 1.
2.d. + e.:
Am 16.6.1998 hat in Salzburg ein Workshop zum Thema „Frauenberatung im AMS“
stattgefunden, an dem Frauenreferentinnen des Arbeitsmarktservice sowie eine
Vertreterin des Netzwerks der österreichischen Frauenberatungsstellen und
Vertreterinnen der Salzburger Frauenberatungsstelle teilgenommen haben. Thema
des Workshops war die Definition eines Anforderungsprofils für die Beratung von
Frauen durch das Arbeitsmarktservice und die Abgrenzung zur Beratung durch
externe Beratungsstellen. Diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen.
Die Ergebnisse des Diskussionsprozesses im Arbeitsmarktservice sollen sich
einerseits in einer Verbesserung der Qualität der Information und Beratung von
Frauen durch das Arbeitsmarktservice niederschlagen. Andererseits werden die
Ergebnisse in den Prozeß der Erarbeitung einer Richtlinie über die Förderung von
Beratungs - und Betreuungseinrichtungen eingebracht.
Eine spezielle Broschüre gibt es nicht; in diesem Zusammenhang möchte ich
generell richtigstellen, daß das AMS nur einzelne Leistungen von verschiedenen
AnbieterInnen zukauft. In den entsprechenden Richtlinien des AMS sind die
Anforderungen und Modalitäten festgelegt. Darüberhinaus stehen die Kolleginnen
und Kollegen des AMS in persönlichem Kontakt zu den Frauenberatungsstellen.
zu Frage 3.:
Zur nachfolgenden Beantwortung der Punkte a bis d der Anfrage halte ich zunächst
fest, daß die Statistiken des Arbeitsmarktservice zwar die Anzahl der vom
Arbeitsmarktservice nach § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz verfügten
Sanktionen ausweisen, eine Gliederung aber nur nach Leistungsarten und
Geschlecht, nicht jedoch nach einzelnen im Gesetz normierten Tatbeständen
möglich ist, weil diese nicht gesondert erfaßt werden . Die Ergebnisse einer
derartigen Erfassung stünden in keiner Relation zu dem dafür notwendigen Aufwand.
Für die Jahre 1997 und 1998 ergeben
die vorliegenden Statistiken folgendes Bild:
|
Durchschnittliche |
|
Sanktionen nach |
|
|
BezieherInnenanzahl |
122.580 |
§ 10 AIVG 1997 |
4.939 |
|
1997 Arbeitslosengeld |
|
Arbeitslosengeld |
|
|
davon Frauen |
48.767 |
betroffene Frauen |
1.704 |
|
in Prozent |
39,8 |
in Prozent |
34,5 |
|
davon Männer |
73.813 |
betroffene Männer |
3.235 |
|
in Prozent |
60,2 |
in Prozent |
65,5 |
|
Durchschnittliche |
89.915 |
Sanktionen nach |
5.656 |
|
BezieherInnenanzahl |
|
§ 10 AIVG 1997 |
|
|
1997 Notstandshilfe |
|
Notstandshilfe |
|
|
davon Frauen |
43.791 |
betroffene Frauen |
2.613 |
|
in Prozent |
48,7 |
in Prozent |
46,2 |
|
davon Männer |
46.124 |
betroffene Männer |
3.043 |
|
in Prozent |
51,3 |
in Prozent |
53,8 |
|
Durchschnittliche |
|
Sanktionen nach |
|
|
BezieherInnenanzahl |
121.236 |
§ 10 AIVG 1998 |
5.056 |
|
1998 Arbeitslosengeld |
|
Arbeitslosengeld |
|
|
davon Frauen |
48.836 |
betroffene Frauen |
1.648 |
|
in Prozent |
40,3 |
in Prozent |
32,6 |
|
davon Männer |
72.400 |
betroffene Männer |
3.408 |
|
in Prozent |
59,7 |
in Prozent |
67,4 |
|
Durchschnittliche |
|
Sanktionen nach |
|
|
BezieherInnenanzahl |
94.479 |
§ 10 AIVG 1998 |
6.095 |
|
1998 Notstandshilfe |
|
Notstandshilfe |
|
|
davon Frauen |
46.039 |
betroffene Frauen |
2.719 |
|
in Prozent |
48,7 |
in Prozent |
44.6 |
|
davon Männer |
48.440 |
betroffene Männer |
3.376 |
|
in Prozent |
51,3 |
in Prozent |
55,4 |
Das vorstehende Zahlenmaterial läßt keine überproportionale Betroffenheit
weiblicher Leistungsbezieher erkennen.
Zu den konkreten Punkten im einzelnen:
3.a.:
Wie bereits oben ausgeführt, weisen die Statistiken nur eine Gliederung nach
Leistungsarten und Geschlecht auf. Darüberhinaus sind keine konkreten Aussagen
möglich.
Entsprechend dem in § 29 AMSG formulierten Ziel hat das Arbeitsmarktservice aber
auf ein wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von
Arbeitskräfteangebot und - nachfrage hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund können
auch Angebote von Teilzeitbeschäftigung erfolgen, wobei diese durchaus geeignet
sein können, ein konkret vorliegendes Beschäftigungsproblem eines/einer Kunde/in
zu lösen. Die Betreuung soll jedenfalls den Kundenwunsch unter Einbeziehung der
arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten
berücksichtigen.
3.b.:
Ich meine, daß derartige Fälle in der Regel nicht vorkommen, weil im Rahmen des
Betreuungsplanes auch die finanzielle Situation der/des Arbeitslosen und seine
gehaltsmäßigen Vorstellungen aufgenommen werden und nach Maßgabe der
arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten der/dem Kundi/en keine Teilzeit -
beschäftigung angeboten werden wird, wenn das nicht ihren/seinen Bedürfnissen
entspricht.
Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt aber eine
„angemessene Entlohnung“ dann vor, wenn eine konkret angebotene Beschäftigung
zumindest kollektivvertraglich entlohnt ist.
3.c.:
In jedem Fall werden Mobilitätseinschränkungen in regionaler Hinsicht in die
Vermittlungsstrategien miteinbezogen. Auf die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte mit
öffentlichen Verkehrsmitteln wird seitens des Arbeitsmarktservice daher
grundsätzlich Bedacht genommen. Sie kann jedoch z.B. in solchen Fällen nicht
relevant sein, in denen seitens des potentiellen Dienstgebers eine entsprechende
Transportmöglichkeit angeboten wird (z.B. Werksbus). Bei Vermittlungen außerhalb
des Wohn - bzw. Aufenthaltsortes ist überdies zu berücksichtigen, daß - soferne eine
tägliche Rückkehr nicht möglich ist - am Ort der Beschäftigung entsprechende
Unterkunftsmöglichkeiten bestehen.
3.d.:
Ja.
Fälle wie Sie in Ihrer Anfrage anführen, sind mir nicht bekannt, es gibt hiezu auch
keine Zahlen.
Allerdings ist nach der geltenden Rechtslage die Vermittlung einer Beschäftigung
außerhalb des Wohn - oder Aufenthaltsortes nur zumutbar, wenn hiedurch die
Versorgung von Familienangehörigen, zu deren Unterhalt der/die Arbeitslose
verpflichtet ist, nicht gefährdet wird. Außerdem wird neben den gemeinsamen
Aktivitäten zur Arbeitsuche versucht, Hilfestellung bei der Realisierung externer
Hilfen bei der Kinderbetreuung zu geben (Adressen von Kinderbetreuungs -
einrichtungen, Tagesmüttern etc., Kinderbetreuungsbeihilfe als finanzielle
Unterstützung).
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!