5645/AB XX.GP

 

B E A N T W O R T U N G

 

der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

geschlechtsspezifische Verteilung von AMS - Mitteln, Streichung von Leistungen

wegen ,,Arbeitsunwilligkeit“ (Nr. 5920/J)

 

 

Zur Anfrage möchte ich einleitend folgendes darlegen:

 

Das Arbeitsmarktservice ist gesetzlich verpflichtet, „durch einen entsprechenden

Einsatz der Leistungen der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarkts sowie

der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken"

(§ 31(3) AMSG).

 

Diesen Auftrag hat die österreichische Arbeitsmarktpolitik jetzt wie in der

Vergangenheit mit seinen unterstützenden Maßnahmen und gezielten Förderungen

von Mädchen und Frauen sehr ernst genommen und leistet somit einen erheblichen

Beitrag zum Ziel einer gleichberechtigten Gesellschaft.

 

In den zentralen Programmen des Arbeitsmarktservice ist der Frauenanteil in den

letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird auch weiter ausgebaut. Frauen

haben mittlerweile einen markant höheren Anteil an den gesamten Förderfällen als

es ihrem Anteil an den Beschäftigten bzw. Arbeitslosen entsprechen würde: 1998

liegt der Frauenanteil an allen AMS - Förderfällen mit 50,4% deutlich höher als der

Frauenanteil an der Gesamtarbeitslosigkeit (45,6%).

 

Darüberhinaus wird in der aktuellen Diskussion um den NAP 1999 mit Säule IV noch

mehr als bisher die Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert. Frauen

werden im Rahmen des NAP und der darin angestrebten Erhöhung der

Maßnahmenquote insgesamt bevorzugt. Bis 2002 sollen rund 23 % der arbeitslosen

Frauen und 18% der arbeitslosen Männer in Maßnahmen einbezogen werden, was

eine Gesamtsteigerung der Maßnahmenquote auf 20 % ergibt.

 

Der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz dient

hingegen ausschließlich der Überbrückung zwischen Beschäftigungsverhältnissen

und ist an gesetzliche Bedingungen geknüpft, die für alle Arbeitslose gelten und als

bekannt vorausgesetzt werden dürfen. Das Arbeitsmarktservice hat daher unter

Berücksichtigung einer angemessenen Dauer für die Lösung der

Kinderbetreuungsfrage seiner Aufgabe nachzukommen, für die ordnungsgemäße

Auszahlung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu sorgen.

Zuständig für die Bereitstellung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze sind die

Länder und Gemeinden, die dieser Aufgabe teilweise nur zögernd nachkommen.

Das Arbeitsmarktservice unterstützt Kinderbetreuungsplätze indirekt durch die

Kinderbetreuungsbeihilfe. Eine Dauersubventionierung über die Gebarung

Arbeitsmarktpolitik wäre gesetzlich aber nicht gedeckt.

Auf die in der Anfrage weiters genannten Gründe für die Nichtannahme einer

Beschäftigung (fehlende Verkehrsverbindung, fehlende Existenzsicherung) gehe ich

noch ausführlich mit Beantwortung der Frage 3 ein.

 

zu Frage 1.:

1.a.:

Das primäre Ziel der Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen ist die

Verbesserung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt, insbesondere von

Wiedereinsteigerinnen. Die Umsetzung im Sinne des Mainstreamings wird durch

spezifische Frauenmaßnahmen unterstützt und ergänzt.

Folgende frauenspezifische Maßnahmen und Instrumente lassen sich aus dem

Bereich der Arbeitsmarktförderung anführen:

 

Ausgaben in Mio. ÖS für

1996

1997

1998

Kinderbetreuungsbeihilfe

6,38

126,00

124,63

Förderung von Kinder -

betreuungseinrichtungen

79,10

123,40

145,22

 

ESF Ziel 3, Schwerpunkt 5

,,Chancengleichheit" 1)

245,88

419,11

462,68

 

ESF Gemeinschaftsinitiative

Employment NOW

 

33,12

48,09

 

Wiedereinsteigerinnenprogramm

2)

160,00

100,00

--

 

1) zuschußfähige Gesamtkosten; Wert 1998 vorläufig, da ESF - Abrechnung in Arbeit

2) Bewilligungswerte; siehe auch AMS - Geschäftsbericht 1996

 

Wie einleitend bereits festgehalten, liegt der Frauenanteil an allen AMS - Förderfällen

1998 bei 50,4 %, der Anteil der ausgewiesenen frauenspezifischen Maßnahmen und

Beihilfen beträgt 1996 rund 10% und 1997 und 1998 rund 11% der gesamten

Förderungsausgaben.

 

1.b.:

Die prozentuelle geschlechtsspezifische Auswertung der Mittelverwendung in den

Jahren 1996, 1997 ist aufgrund der Umstellung der kostenmäßigen Darstellung der

Haushaltsverrechnung zur Zeit nicht verfügbar bzw. wäre deshalb auch nur

beschränkt vergleichbar.

 

1.c.:

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Arbeitslosengeld -  und

Notstandshilfe - BezieherInnen getrennt nach Geschlecht im Zeitraum 1990 bis 1998:

Arbeitslosengeld-

Bezieherinnen

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Frauen

43.475

48.356

50.467

56.137

51.965

49.583

49.330

48.767

48.836

Männer

54.437

63.851

70.136

83.537

75.674

74.432

77.691

73.813

72.399

 

Notstandshilfe -

BezieherInnen

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Frauen

22.737

27.976

26.683

29.462

32.459

35.708

41.184

43.791

46.039

Männer

21.381

24.283

26.124

32.039

34.449

35.608

40.964

46.124

48.440

 

1.d.:

Die Verteilung der Arbeitslosengeld -  und Notstandshilfe - BezieherInnen sowie der

durchschnittlichen Tagsätze nach dem Geschlecht ist den Antworten 1 .c. + 1 .e. zu

entnehmen. Eine weitergehende geschlechtsspezifische Aufgliederung der passiven

Leistungen Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nach dem Geschlecht sowie

zusätzlich nach dem Kranken -  und Pensionsversicherungsbeitrag ist in der

Bundeshaushaltsverrechnung nicht vorgesehen.

Für die in der Haushaltsverrechnung vorgesehene geschlechtsneutrale Darstellung

der formulierten Fragestellungen wird auf die parlamentarischen Anfrage 4444/J der

Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für

Arbeit Gesundheit und Soziales betreffend Arbeitslosenversicherung verwiesen.

 

1.e.:

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Tagsätze für

Arbeitslosengeld und Notstandshilfe getrennt nach Geschlecht im Zeitraum 1990 bis

1998:

 

Tagsatz

Arbeitslosengeld

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Frauen

204,--

221,--

233,--

244,--

250,--

251,--

250,--

249,--

249,--

Männer

271,--

292,--

308,--

321,--

327,--

330,--

330,--

328,--

330,--

 

Tagsatz

Notstandshilfe

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Frauen

169,--

178,--

189,--

199,--

202,--

204,--

204,--

205,--

206,--

Männer

220,--

235,--

245,--

255,--

265,--

269,--

268,--

265,--

267,--

 

zu Frage 2.:

2.a.:

Diese Zahlen beziehen sich auf 1997. Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen stand

ein Gesamtbudget von öS 8,2 Mrd. zur Verfügung. Zur geschlechtsspezifischen

Verteilung der Förderfälle siehe Antwort zu Frage 1.

 

2.b.:

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds wurden in den Jahren 1995 bis 1998 in

allen Zielprogrammen gesamt öS 12,6 Mrd. verausgabt, davon öS 5,5 Mrd. ESF -

Mittel. In den Gesamtausgaben für 1998 sind aufgrund der sich noch in Erstellung

befindlichen Jahresabrechung keine Privatmittel enthalten. Die Verteilung der

Ausgaben auf die ESF - Budgetjahre und Zielprogramme ist der Anlage 1 zu

entnehmen.

Eine Auswertung nach Frauenprojekten bzw. der dafür verwendeten Mittel steht nicht

zur Verfügung; aus den o. a. Mitteln wurden aber insgesamt 370.000 Teilnahmen

gefördert, davon betrafen 156.100 Frauen. Die Aufteilung auf die einzelnen

Budgetjahre kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Gesamtdaten für 1998

werden derzeit ausgewertet und werden entsprechend den Vorgaben der

Europäischen Kommission bis spätestens Juni 1999 zur Verfügung stehen.

 

2.c.:

Im Zeitraum von 1995 bis Halbjahr 1998 wurden für Ziel - 3 - Förderungen insgesamt

öS 8 Mrd. verwendet, davon öS 3,5 Mrd. aus dem ESF. Eine Auswertung nach

Frauenprojekten bzw. der dafür verwendeten Mittel steht nicht zur Verfügung; im

Rahmen des Schwerpunktes 5 aus Ziel 3 (Chancengleichheit für Frauen und

Männer) wurden aber jedenfalls 1995 bis Halbjahr 1998 insgesamt öS 1,1 Mrd.

verausgabt, davon steuerte der ESF öS 493 Mio bei. (Die Daten für Ende 1998 sind

erst mit Juni verfügbar). Zur Aufteilung nach Jahren siehe Anlage 1.

 

2.d. + e.:

Am 16.6.1998 hat in Salzburg ein Workshop zum Thema „Frauenberatung im AMS“

stattgefunden, an dem Frauenreferentinnen des Arbeitsmarktservice sowie eine

Vertreterin des Netzwerks der österreichischen Frauenberatungsstellen und

Vertreterinnen der Salzburger Frauenberatungsstelle teilgenommen haben. Thema

des Workshops war die Definition eines Anforderungsprofils für die Beratung von

Frauen durch das Arbeitsmarktservice und die Abgrenzung zur Beratung durch

externe Beratungsstellen. Diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen.

 

Die Ergebnisse des Diskussionsprozesses im Arbeitsmarktservice sollen sich

einerseits in einer Verbesserung der Qualität der Information und Beratung von

Frauen durch das Arbeitsmarktservice niederschlagen. Andererseits werden die

Ergebnisse in den Prozeß der Erarbeitung einer Richtlinie über die Förderung von

Beratungs -  und Betreuungseinrichtungen eingebracht.

 

Eine spezielle Broschüre gibt es nicht; in diesem Zusammenhang möchte ich

generell richtigstellen, daß das AMS nur einzelne Leistungen von verschiedenen

AnbieterInnen zukauft. In den entsprechenden Richtlinien des AMS sind die

Anforderungen und Modalitäten festgelegt. Darüberhinaus stehen die Kolleginnen

und Kollegen des AMS in persönlichem Kontakt zu den Frauenberatungsstellen.

 

zu Frage 3.:

Zur nachfolgenden Beantwortung der Punkte a bis d der Anfrage halte ich zunächst

fest, daß die Statistiken des Arbeitsmarktservice zwar die Anzahl der vom

Arbeitsmarktservice nach § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz verfügten

Sanktionen ausweisen, eine Gliederung aber nur nach Leistungsarten und

Geschlecht, nicht jedoch nach einzelnen im Gesetz normierten Tatbeständen

möglich ist, weil diese nicht gesondert erfaßt werden . Die Ergebnisse einer

derartigen Erfassung stünden in keiner Relation zu dem dafür notwendigen Aufwand.

Für die Jahre 1997 und 1998 ergeben die vorliegenden Statistiken folgendes Bild:

Durchschnittliche

 

 Sanktionen nach

 

BezieherInnenanzahl

122.580

 § 10 AIVG 1997

4.939

1997 Arbeitslosengeld

 

 Arbeitslosengeld

 

davon Frauen

48.767

 betroffene Frauen

1.704

in Prozent

39,8

 in Prozent

34,5

davon Männer

73.813

 betroffene Männer

3.235

in Prozent

60,2

 in Prozent

65,5

Durchschnittliche

89.915

 Sanktionen nach

5.656

BezieherInnenanzahl

 

 § 10 AIVG 1997

 

1997 Notstandshilfe

 

 Notstandshilfe

 

davon Frauen

43.791

 betroffene Frauen

2.613

in Prozent

48,7

 in Prozent

46,2

davon Männer

46.124

 betroffene Männer

3.043

in Prozent

51,3

 in Prozent

53,8

 

Durchschnittliche

 

 

 Sanktionen nach

 

BezieherInnenanzahl

121.236

 § 10 AIVG 1998

5.056

1998 Arbeitslosengeld

 

 Arbeitslosengeld

 

davon Frauen

48.836

 betroffene Frauen

1.648

in Prozent

40,3

 in Prozent

32,6

davon Männer

72.400

 betroffene Männer

3.408

in Prozent

59,7

 in Prozent

67,4

Durchschnittliche

 

 Sanktionen nach

 

BezieherInnenanzahl

94.479

 § 10 AIVG 1998

6.095

1998 Notstandshilfe

 

 Notstandshilfe

 

davon Frauen

46.039

 betroffene Frauen

2.719

in Prozent

48,7

 in Prozent

44.6

davon Männer

48.440

 betroffene Männer

3.376

in Prozent

51,3

 in Prozent

55,4

 

 

Das vorstehende Zahlenmaterial läßt keine überproportionale Betroffenheit

weiblicher Leistungsbezieher erkennen.

Zu den konkreten Punkten im einzelnen:

 

3.a.:

Wie bereits oben ausgeführt, weisen die Statistiken nur eine Gliederung nach

Leistungsarten und Geschlecht auf. Darüberhinaus sind keine konkreten Aussagen

möglich.

Entsprechend dem in § 29 AMSG formulierten Ziel hat das Arbeitsmarktservice aber

auf ein wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von

Arbeitskräfteangebot und  - nachfrage hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund können

auch Angebote von Teilzeitbeschäftigung erfolgen, wobei diese durchaus geeignet

sein können, ein konkret vorliegendes Beschäftigungsproblem eines/einer Kunde/in

zu lösen. Die Betreuung soll jedenfalls den Kundenwunsch unter Einbeziehung der

arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten berücksichtigen.
3.b.:

Ich meine, daß derartige Fälle in der Regel nicht vorkommen, weil im Rahmen des

Betreuungsplanes auch die finanzielle Situation der/des Arbeitslosen und seine

gehaltsmäßigen Vorstellungen aufgenommen werden und nach Maßgabe der

arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten der/dem Kundi/en keine Teilzeit -

beschäftigung angeboten werden wird, wenn das nicht ihren/seinen Bedürfnissen

entspricht.

Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt aber eine

„angemessene Entlohnung“ dann vor, wenn eine konkret angebotene Beschäftigung

zumindest kollektivvertraglich entlohnt ist.

 

3.c.:

In jedem Fall werden Mobilitätseinschränkungen in regionaler Hinsicht in die

Vermittlungsstrategien miteinbezogen. Auf die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte mit

öffentlichen Verkehrsmitteln wird seitens des Arbeitsmarktservice daher

grundsätzlich Bedacht genommen. Sie kann jedoch z.B. in solchen Fällen nicht

relevant sein, in denen seitens des potentiellen Dienstgebers eine entsprechende

Transportmöglichkeit angeboten wird (z.B. Werksbus). Bei Vermittlungen außerhalb

des Wohn -  bzw. Aufenthaltsortes ist überdies zu berücksichtigen, daß - soferne eine

tägliche Rückkehr nicht möglich ist - am Ort der Beschäftigung entsprechende

Unterkunftsmöglichkeiten bestehen.

 

3.d.:

Ja.

Fälle wie Sie in Ihrer Anfrage anführen, sind mir nicht bekannt, es gibt hiezu auch

keine Zahlen.

Allerdings ist nach der geltenden Rechtslage die Vermittlung einer Beschäftigung

außerhalb des Wohn -  oder Aufenthaltsortes nur zumutbar, wenn hiedurch die

Versorgung von Familienangehörigen, zu deren Unterhalt der/die Arbeitslose

verpflichtet ist, nicht gefährdet wird. Außerdem wird neben den gemeinsamen

Aktivitäten zur Arbeitsuche versucht, Hilfestellung bei der Realisierung externer

Hilfen bei der Kinderbetreuung zu geben (Adressen von Kinderbetreuungs -

einrichtungen, Tagesmüttern etc., Kinderbetreuungsbeihilfe als finanzielle

Unterstützung).

 

 

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!!