5650/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6054/J - NR/1999 betreffend Einführung eines

prämienorientierten Vorschlagswesens im öffentlichen Dienst, die die Abgeordneten MURAUER

und Kollegen am 26. März 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Ein institutionalisiertes prämienorientiertes Vorschlagssystem ist in meinem Ressortbereich nicht

vorhanden. Es hat sich aber gezeigt, dass Änderungsvorschläge von den Bediensteten laufend,

entweder im Wege über die Personalvertretung oder aber direkt bei den Abteilungs- und Sek -

tionsleitern vorgebracht und soweit dies organisatorisch möglich sowie rechtlich zulässig ist, auch

in die Realität umgesetzt werden. Gerade die Personalvertretungen nehmen immer wieder Vor -

schläge einzelner Bediensteter auf und vertreten diese dann dem Dienstgeber gegenüber. Dabei

wird auf eine Umsetzung dieser Vorschläge besonderer Wert gelegt.

 

Wichtig erscheint mir, dass die Bediensteten auch ohne Prämien Änderungswünsche äußern und

damit an der Verbesserung der Aufgabenbewältigung mitwirken. Gerade mein Ressort hat grö -

ßere Umstrukturierungen unter wesentlicher Beteiligung der Bediensteten (z.B. Umstrukturierung

der Hochschulsektion) vorgenommen. Aber auch unter Leitung einer Managementberatungsfirma

wurden Organisationsänderungen zwischen den Verwaltungsbereichen Verkehr und Wissen -

schaft durchgeführt.

 

Es ist aber sicherlich gerechtfertigt, Vorschläge von Bediensteten dann auch durch eine finanzielle

Zuwendung und nicht nur durch eine verbale Anerkennung zu würdigen, wenn sich der betreffen -

de Vorschlag in der Praxis bewährt hat. Freilich sind die budgetären Möglichkeiten für solche

Prämien begrenzt. Im Zuge von Sparpaketen für den öffentlichen Dienst mussten unter anderem

auch die Budgetposten für Belohnungen und Aushilfen stark gekürzt werden. Es ist aber zu

hoffen und zu erwarten, dass das im Zuge der Reform des Vertragsbedienstetenrechts neu einge -

führte System der Leistungsprämien künftig einen etwas größeren Spielraum bieten wird. Überle -

gungen, ein prämienorientiertes Vorschlagswesen zu institutionalisieren, bestehen aber derzeit

nicht.

 

Auch im Bereich der Universitäten und der Universitäten der Künste gibt es bisher kein flächen -

deckendes derartiges Vorschlagswesen. Ob und inwieweit die Universitäten und die Universitä -

ten der Künste künftig ein derartiges System planen, hängt von den Entscheidungen der autono -

men Universitätsorgane ab.

 

Es ist bekannt, dass jedenfalls an einigen Universitäten gemäß UOG 1993 Belohnungen für

besonders herausragende Leistungen gewährt werden. Informationen über die genauen Anlässe,

die Namen und die Beträge der von den Rektoren der Universitäten an ihre Vertragsbedien -

steten gewährten Belohnungen wurden dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

von diesen Universitäten mit Rücksicht auf die Universitätsautonomie nicht zur Verfügung gestellt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Derzeit sind im gesamten Ressortbereich rund 19.200 Bedienstete beschäftigt. Auch von den

Universitäten werden laufend Änderungswünsche vorgebracht, die vielfach auf einzelne Vor -

schläge zurückgehen und dann von den akademischen Organen oder den Interessensvertretun -

gen vorgelegt werden. Eine genaue Zahl kann nicht genannt werden. Sie ist aber auch nicht aus -

schlaggebend für die Qualität und die Realisierbarkeit eines Vorschlages.

Zu Frage 9:

 

Ich bin gerne bereit, im Bereich der Zentralleitung die Personalvertretungen mit einem prämien -

orientierten Vorschlagswesen zu befassen und werde auch die nachgeordneten Dienststellen auf

dieses Vorschlagswesen aufmerksam machen.

 

Zu Frage 10:

 

Grundsätzlich ist gegen die Einbindung von Betriebsberatungsfirmen in die öffentliche Verwaltung

nichts einzuwenden, doch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass dabei nicht immer Kosten

und Nutzen im optimalen Verhältnis stehen, weshalb für dieses Vorschlagswesen eher interne

Überlegungen als zielführend angesehen werden. Im übrigen könnte den Universitäten und den

Universitäten der Künste die Beiziehung von Betriebsberatern auch gar nicht aufgezwungen

werden.