5656/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten
Dr. Trinkl und Kollegen betreffend Maßnahmen
für ältere Arbeitnehmer
(Nr. 5947/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Jahresdurchschnitt 1998 wurde für 13.826 Personen ein Bonus ausgeschüttet
und für 619 Personen ein Malus verhängt.
Zu Frage 3:
Die Anzahl der Gleitpensionen in der gesamten Pensionsversicherung in den Jahren
1993 bis 1998 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
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Jahr |
Pensionsstand (Dezember) |
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Pensionsneuzuerkennungen |
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Männer Frauen Männer und Frauen |
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Männer Frauen Männer und Frauen |
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1993 |
37 27 64 |
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37 27 64 |
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1994 |
209 197 406 |
209 187 396 |
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1995 |
335 364 699 |
207 241 448 |
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1996 |
425 579 1.004 |
213 337 550 |
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1997 |
465 673 1.138 |
189 265 454 |
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1998 |
415 643 1.058 |
142 184 326 |
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Zu Frage 4:
Seit Beginn der Umsetzung des "New Start - Programms“ im November 1998 wurden
bis Ende April 1999 Förderverträge für 816 Arbeitsplätze abgeschlossen. Die Be -
rücksichtigung von älteren Arbeitskräften über 50 Jahren stellt einen Schwerpunkt
des Programms dar. Das mit der Umsetzung des Programms beauftragte Bera -
tungsunternehmen wird gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice und den Projekt -
trägern versuchen, möglichst viele Arbeitsplätze mit älteren Arbeitskräften zu beset -
zen. Zahlen über die konkrete Besetzung dieser Arbeitsplätze liegen meinem Res -
sort derzeit noch nicht vor.
Zu Frage 5:
Mittels der betrieblichen Eingliederungsbeihilfe wurden 1998 2.450 arbeitslose Per -
sonen in den Arbeitsmarkt reintegriert. Der Anteil Älterer über 45 Jahren betrug 442
Personen.
Mittels der gemeinnützigen Eingliederungsbeihilfe wurden 1998 1.580 arbeitslose
Personen in den Arbeitsmarkt reintegriert. Der Anteil Älterer über 45 Jahren betrug
bei dieser Beihilfenform 247 Personen.
Mittels der besonderen Eingliederungsbeihilfe wurden 1998 3.936 arbeitslose Perso -
nen in den Arbeitsmarkt reintegriert. Der Anteil Älterer über 45 Jahren betrug 1.066
Personen.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
• Im Jahresdurchschnitt 1998 befanden sich
• 204 Personen in Bildungskarenz,
• 13 Personen waren gegen Entfall des Entgeltes freigestellt und
• 19 Personen waren in Solidaritätsprämienmodelle integriert.
• Im Jänner 1999 (letztverfügbare Leistungsbezieherdaten) waren
• 731 Personen in Bildungskarenz,
• 27 Personen gegen Entfall des Entgeltes freigestellt und
• 71 Personen in Solidaritätsprämienmodelle integriert.
Aus zwei Stichtagserhebungen (Ende Juni und Ende Dezember) lassen sich die
Anteile älterer Arbeitskräfte ab 50 Jahren unter den Teilnehmern an diesen Arbeits -
zeitmodellen schätzen.
• So betrug die Ersatzkraftstellung bei der Bildungskarenz (keine Verpflichtung zu
Ersatzkraftstellung) 11 %. Im Jänner 1999 haben demnach infolge von Bildungs -
karenzen rund 80 arbeitslose Personen einen Arbeitsplatz gefunden.
• Die Ersatzkraftstellung bei der Freistellung gegen Entfall des Entgeltes ist gesetz -
lich verpflichtend. Im Jänner 1999 haben demnach infolge von Freistellungen 27
arbeitslose Personen einen Arbeitsplatz gefunden.
• Der Anteil älterer Arbeitskräfte über 50 Jahren betrug zu den Zeitpunkten der bei -
den Stichtagserhebungen im Durchschnitt für alle zwei Modelle 9 bzw. 10 %. Um -
gelegt auf die Jännerdaten ist von insgesamt 10 älteren Personen über 50 Jahren,
die im Zuge der Umsetzung dieser Arbeitszeitmodelle eine Beschäftigung aufge -
nommen haben, auszugehen.
• Die 71 Personen, die im Jänner 1999 in Solidaritätsprämienmodelle integriert wa -
ren, haben ihre Arbeitszeit in
einem Gesamtausmaß reduziert, daß zeitgleich 12
ehemals arbeitslose Personen eine Beschäftigung aufnehmen konnten. Der Anteil
älterer Arbeitskräfte ist nicht bekannt.
Zu Frage 9:
Die arbeitsrechtliche Regelung der Herabsetzung der Normalarbeitszeit nach § 14
Abs. 2 Z 1 AVRAG ist iVm § 14 Abs. 4 AVRAG zu sehen. Dadurch wird dem älteren
Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach der Herabsetzung der Arbeitszeit be -
endet wird, ein entsprechender Abfertigungsanspruch gewährleistet, der sonst durch
die Herabsetzung der Normalarbeitszeit infolge § 23 Abs.1 AngG erheblich reduziert
würde.
Zahlenmaterial über die Inanspruchnahme dieser Regelung, die erst seit 1.1.1998
besteht, steht meinem Ressort nicht zur Verfügung, zumal sich die Regelung als
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im privatrechtlichen Bereich
bewegt, dafür keine Meldeverpflichtung besteht und auch bisher keine Förderungen
vorgesehen sind.