5656/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten

Dr. Trinkl und Kollegen betreffend Maßnahmen

für ältere Arbeitnehmer

(Nr. 5947/J)

 

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Jahresdurchschnitt 1998 wurde für 13.826 Personen ein Bonus ausgeschüttet

und für 619 Personen ein Malus verhängt.

 

Zu Frage 3:

Die Anzahl der Gleitpensionen in der gesamten Pensionsversicherung in den Jahren

1993 bis 1998 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Jahr

Pensionsstand (Dezember)

 

Pensionsneuzuerkennungen

 

Männer     Frauen      Männer und

                                      Frauen

 

Männer         Frauen         Männer und

                                             Frauen

1993

    37               27                 64

 

     37                 27                       64

 

1994

  209             197                  406

   209               187                     396

 

1995

  335             364                  699

   207               241                     448

 

1996

  425             579               1.004

   213               337                     550

 

1997

  465             673               1.138

   189               265                     454

 

1998

  415             643               1.058

   142               184                     326

 


 

Zu Frage 4:

Seit Beginn der Umsetzung des "New Start - Programms“ im November 1998 wurden

bis Ende April 1999 Förderverträge für 816 Arbeitsplätze abgeschlossen. Die Be -

rücksichtigung von älteren Arbeitskräften über 50 Jahren stellt einen Schwerpunkt

des Programms dar. Das mit der Umsetzung des Programms beauftragte Bera -

tungsunternehmen wird gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice und den Projekt -

trägern versuchen, möglichst viele Arbeitsplätze mit älteren Arbeitskräften zu beset -

zen. Zahlen über die konkrete Besetzung dieser Arbeitsplätze liegen meinem Res -

sort derzeit noch nicht vor.

 

Zu Frage 5:

Mittels der betrieblichen Eingliederungsbeihilfe wurden 1998 2.450 arbeitslose Per -

sonen in den Arbeitsmarkt reintegriert. Der Anteil Älterer über 45 Jahren betrug 442

Personen.

 

Mittels der gemeinnützigen Eingliederungsbeihilfe wurden 1998 1.580 arbeitslose

Personen in den Arbeitsmarkt reintegriert. Der Anteil Älterer über 45 Jahren betrug

bei dieser Beihilfenform 247 Personen.

 

Mittels der besonderen Eingliederungsbeihilfe wurden 1998 3.936 arbeitslose Perso -

nen in den Arbeitsmarkt reintegriert. Der Anteil Älterer über 45 Jahren betrug 1.066

Personen.

 

Zu den Fragen 6, 7 und 8:

• Im Jahresdurchschnitt 1998 befanden sich

            • 204 Personen in Bildungskarenz,

            • 13 Personen waren gegen Entfall des Entgeltes freigestellt und

            • 19 Personen waren in Solidaritätsprämienmodelle integriert.

 

• Im Jänner 1999 (letztverfügbare Leistungsbezieherdaten) waren

            • 731 Personen in Bildungskarenz,

            • 27 Personen gegen Entfall des Entgeltes freigestellt und

            • 71 Personen in Solidaritätsprämienmodelle integriert.

 

Aus zwei Stichtagserhebungen (Ende Juni und Ende Dezember) lassen sich die

Anteile älterer Arbeitskräfte ab 50 Jahren unter den Teilnehmern an diesen Arbeits -

zeitmodellen schätzen.

 

• So betrug die Ersatzkraftstellung bei der Bildungskarenz (keine Verpflichtung zu

  Ersatzkraftstellung) 11 %. Im Jänner 1999 haben demnach infolge von Bildungs -

  karenzen rund 80 arbeitslose Personen einen Arbeitsplatz gefunden.

• Die Ersatzkraftstellung bei der Freistellung gegen Entfall des Entgeltes ist gesetz -

  lich verpflichtend. Im Jänner 1999 haben demnach infolge von Freistellungen 27

  arbeitslose Personen einen Arbeitsplatz gefunden.

• Der Anteil älterer Arbeitskräfte über 50 Jahren betrug zu den Zeitpunkten der bei -

  den Stichtagserhebungen im Durchschnitt für alle zwei Modelle 9 bzw. 10 %. Um -

  gelegt auf die Jännerdaten ist von insgesamt 10 älteren Personen über 50 Jahren,

  die im Zuge der Umsetzung dieser Arbeitszeitmodelle eine Beschäftigung aufge -

  nommen haben, auszugehen.

• Die 71 Personen, die im Jänner 1999 in Solidaritätsprämienmodelle integriert wa -

   ren, haben ihre Arbeitszeit in einem Gesamtausmaß reduziert, daß zeitgleich 12

   ehemals arbeitslose Personen eine Beschäftigung aufnehmen konnten. Der Anteil

   älterer Arbeitskräfte ist nicht bekannt.

 

Zu Frage 9:

Die arbeitsrechtliche Regelung der Herabsetzung der Normalarbeitszeit nach § 14

Abs. 2 Z 1 AVRAG ist iVm § 14 Abs. 4 AVRAG zu sehen. Dadurch wird dem älteren

Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach der Herabsetzung der Arbeitszeit be -

endet wird, ein entsprechender Abfertigungsanspruch gewährleistet, der sonst durch

die Herabsetzung der Normalarbeitszeit infolge § 23 Abs.1 AngG erheblich reduziert

würde.

 

Zahlenmaterial über die Inanspruchnahme dieser Regelung, die erst seit 1.1.1998

besteht, steht meinem Ressort nicht zur Verfügung, zumal sich die Regelung als

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im privatrechtlichen Bereich

bewegt, dafür keine Meldeverpflichtung besteht und auch bisher keine Förderungen

vorgesehen sind.