5662/AB XX.GP
B E A N T W O R T U N G
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Stoisits u. a. betr. Aussendung von Werbematerial des Bundesheeres an arbeitslose
Frauen durch das Arbeitsmarktservice,
Nr. 5942/J
Zur Anfrage möchte ich einleitend folgendes darlegen:
Das Arbeitsmarktservice hat in seiner gesetzlich definierten Aufgabenstellung u. a.
die Aufgabe Dienstleistungen zur Vorbereitung, Ermöglichung oder Erleichterung
der Vermittlung von Arbeitsuchenden zu erbringen, wie etwa Informationen über den
Arbeitsmarkt und die Berufswelt. Dazu gehören auch Informationen über Beschäfti -
gungen und Berufschancen von Frauen beim Österreichischen Bundesheer, die sich
mit der gesetzlichen Zulassung einer Ausbildung von Frauen im Bundesheer eröff -
net haben. Die von Ihnen angesprochene Aussendung oder ein Stellenvorschlag
des Arbeitsmarktservice bzgl. Beschäftigung beim österreichischen Bundesheer
verbleibt unverbindlich, zumal die Beschäftigung von Frauen beim Österreichischen
Bundesheer laut Wehrgesetz ausschließlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit ba -
siert.
Zu den Fragen im einzelnen:
Antwort zu Frage 1:
Das Informationsmaterial des Bundesheeres wurde arbeitsuchenden Frauen im Alter
von 17 bis 35 Jahren, wohnhaft in Tirol, Oberösterreich und Niederösterreich unver -
bindlich zugesandt. Frauen dieser Altersgruppe, denen z. B. aufgrund von Betreu -
ungspflichten eine Beschäftigungsaufnahme erschwert ist, wurden nicht kontaktiert.
Antwort zu Frage 2:
Im konkreten Fall hat das österreichische Bundesheer die offenen Stellen gemeldet
und zur Unterstützung der Suche nach geeigneten Bewerberinnen die Bundesge -
schäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich ersucht, entsprechendes Informati -
onsmaterial zu versenden.
Antwort zu Frage 3:
Nein. Dem Arbeitsmarktservice Österreich wurden keine äquivalenten Stellen für
Männer gemeldet, allerdings gibt es derzeit für bereits ausgebildete Soldaten Stel -
lenangebote für Auslandseinsätze, die in den SAMSOMATEN veröffentlicht werden.
Antwort zu Frage 4:
Diese Aussendung hat den Zweck, den arbeitsuchenden Frauen rasch und kosten -
sparend Informationen über ihre Berufsmöglichkeiten beim Bundesheer zu übermit -
teln und die Besetzung der offenen Stellen für Soldatinnen beim Bundesheer zu
erleichtern.
Antwort zu Frage 5:
Das Arbeitsmarktservice hat unter anderem die Aufgabe, Arbeitslosigkeit zu verrin -
gern. In diesem Fall wurden Arbeitslose über Berufs - und Beschäftigungsmöglichkei -
ten informiert, daher handelt es sich um
eine Aufgabe des Arbeitsmarktservice.
Antwort zu Frage 6:
Es gibt für Frauen beim Bundesheer vielfältige Verwendungsmöglichkeiten, die nach
dem üblichen Entlohnungsschema der Planstellen abgegolten werden. Das Entloh -
nungsschema der Planstellen ist bekannt und entspricht jedenfalls der gesetzlich
definierten Richtlinie des Arbeitsmarktservice, wonach die Angemessenheit der Ent -
lohnung AMS - vermittelter Arbeitsplätze den jeweils anzuwendenden kollektivvertrag -
lichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen hat. Mehr als bei allen an -
deren Stellen bleibt die Entscheidung, ob es sich bei diesem Angebot um eins für die
Frau wählbares handelt, bei ihr selbst. Gelegentlich rät das Arbeitsmarktservice auch
zu langjährigen Ausbildungen, die überhaupt nicht entlohnt werden (z. B. Universitä -
ten).