5662/AB XX.GP

 

B E A N T W O R T U N G

 

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Stoisits u. a. betr. Aussendung von Werbematerial des Bundesheeres an arbeitslose

Frauen durch das Arbeitsmarktservice,

Nr. 5942/J

 

 

Zur Anfrage möchte ich einleitend folgendes darlegen:

 

Das Arbeitsmarktservice hat in seiner gesetzlich definierten Aufgabenstellung u. a.

die Aufgabe Dienstleistungen zur Vorbereitung, Ermöglichung oder Erleichterung

der Vermittlung von Arbeitsuchenden zu erbringen, wie etwa Informationen über den

Arbeitsmarkt und die Berufswelt. Dazu gehören auch Informationen über Beschäfti -

gungen und Berufschancen von Frauen beim Österreichischen Bundesheer, die sich

mit der gesetzlichen Zulassung einer Ausbildung von Frauen im Bundesheer eröff -

net haben. Die von Ihnen angesprochene Aussendung oder ein Stellenvorschlag

des Arbeitsmarktservice bzgl. Beschäftigung beim österreichischen Bundesheer

verbleibt unverbindlich, zumal die Beschäftigung von Frauen beim Österreichischen

Bundesheer laut Wehrgesetz ausschließlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit ba -

siert.

Zu den Fragen im einzelnen:

 

Antwort zu Frage 1:

 

Das Informationsmaterial des Bundesheeres wurde arbeitsuchenden Frauen im Alter

von 17 bis 35 Jahren, wohnhaft in Tirol, Oberösterreich und Niederösterreich unver -

bindlich zugesandt. Frauen dieser Altersgruppe, denen z. B. aufgrund von Betreu -

ungspflichten eine Beschäftigungsaufnahme erschwert ist, wurden nicht kontaktiert.

 

Antwort zu Frage 2:

 

Im konkreten Fall hat das österreichische Bundesheer die offenen Stellen gemeldet

und zur Unterstützung der Suche nach geeigneten Bewerberinnen die Bundesge -

schäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich ersucht, entsprechendes Informati -

onsmaterial zu versenden.

 

Antwort zu Frage 3:

 

Nein. Dem Arbeitsmarktservice Österreich wurden keine äquivalenten Stellen für

Männer gemeldet, allerdings gibt es derzeit für bereits ausgebildete Soldaten Stel -

lenangebote für Auslandseinsätze, die in den SAMSOMATEN veröffentlicht werden.

 

Antwort zu Frage 4:

 

Diese Aussendung hat den Zweck, den arbeitsuchenden Frauen rasch und kosten -

sparend Informationen über ihre Berufsmöglichkeiten beim Bundesheer zu übermit -

teln und die Besetzung der offenen Stellen für Soldatinnen beim Bundesheer zu

erleichtern.

 

Antwort zu Frage 5:

 

Das Arbeitsmarktservice hat unter anderem die Aufgabe, Arbeitslosigkeit zu verrin -

gern. In diesem Fall wurden Arbeitslose über Berufs - und Beschäftigungsmöglichkei -

ten informiert, daher handelt es sich um eine Aufgabe des Arbeitsmarktservice.

Antwort zu Frage 6:

 

Es gibt für Frauen beim Bundesheer vielfältige Verwendungsmöglichkeiten, die nach

dem üblichen Entlohnungsschema der Planstellen abgegolten werden. Das Entloh -

nungsschema der Planstellen ist bekannt und entspricht jedenfalls der gesetzlich

definierten Richtlinie des Arbeitsmarktservice, wonach die Angemessenheit der Ent -

lohnung AMS - vermittelter Arbeitsplätze den jeweils anzuwendenden kollektivvertrag -

lichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen hat. Mehr als bei allen an -

deren Stellen bleibt die Entscheidung, ob es sich bei diesem Angebot um eins für die

Frau wählbares handelt, bei ihr selbst. Gelegentlich rät das Arbeitsmarktservice auch

zu langjährigen Ausbildungen, die überhaupt nicht entlohnt werden (z. B. Universitä -

ten).