5663/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen
betreffend Blutkonserven und Plasmakonzentrate aus anderen EU - und nicht EU -
Staaten
(Nr. 5969/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Blutprodukte werden sowohl aus Nicht - EU - Ländern als auch aus anderen EU -
Staaten nach Österreich importiert.
Zu Frage 2:
Blutkonserven werden ausschließlich aus Deutschland importiert.
Bei den Plasmakonzentraten ist folgendes zu berichten:
Plasma zur direkten Transfusion: Gemäß Erlaß des BMAGS aus dem Jahr 1994 (GZ
22.310/24 - II/C/19a/94) darf Plasma zur direkten Transfusion nur mehr in Form von
virusinaktiviertem Plasma oder in Form von „Quarantäneplasma“, das erst nach
einer Zweituntersuchung des Spenders nach 6 Monaten freigegeben wird,
verabreicht werden. Virusinaktiviertes Poolplasma, das in Österreich verwendet
wird, stammt nach Kenntnis meines Ressorts ausschließlich von österreichischen
Spenden. Quarantäneplasma zur direkten Transfusion wird nicht importiert.
- Plasma zur Fraktionierung und Zwischenprodukte aus Plasma
Importe von Plasma bzw. Zwischenprodukten (z. B.: Cohn Fraktion II, Antithrombin
III, Cohn Fraktion V, Faktor VII Bulk, Faktor IX Bulk, Kryo - präzipitat) für die
Herstellung von Gerinnungsfaktoren, Immunglobulin und Albumin erfolgen aus:
Deutschland, Schweden, Niederlande, Belgien, USA, Tschechische Republik,
Slowenien, Norwegen
- Importe von Endprodukten, die aus Plasma hergestellt wurden erfolgen aus:
Deutschland, Belgien, Schweden, Frankreich, U. K., Kanada, Schweiz, USA.
Darunter sind v. a. folgende Endprodukte betroffen: Albumin 20 %, Albumin 5 %,
Antithymozytenglobulin, Enzyme, Faktor VIII, Faktor XIII, Fibrinkleber, spezifische
Immunglobuline, unspezifische Immunglobuline
Zu Frage 3:
|
Importiertes Produkt |
Importeur |
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Blutkonserven |
Rotes Kreuz, Landesverband Salzburg |
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Plasma zur Fraktionierung, |
Firma Baxter - Immuno |
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Zwischenprodukte |
Firma Octapharma |
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Firma Centeon |
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Endprodukte aus Plasma |
Firma Baxter |
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Firma Bayer |
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Firma Biochemie |
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Firma Biotest |
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Firma Centeon |
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Firma Croma - Pharma |
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Firma Kwizda |
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Firma Germania |
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Firma Immuno |
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Firma Nycomed |
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Firma Octapharma |
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Firma Pharmacia & Upjohn |
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Firma Sandoz, Novartis |
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Firma Serotherapeutisches Institut |
Zu Frage 4:
Gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz werden seitens des BMAGS bereits seit vielen
Jahren
• Importe von Plasma,
• Importe von Arzneispezialitäten, die aus Plasma hergestellt wurden, und
• Importe von Reagenzien und Diagnostika, die aus menschlichem oder tierischem
Blut hergestellt wurden,
kontrolliert.
Die Importeure müssen den Ursprung der entsprechenden Produkte angeben.
Daher können Plasma und Arzneispezialitäten aus Plasma bis zu den Blut - bzw.
Plasmaabnahmestellen zurückverfolgt werden. Die Spendenlisten liegen bei den
Importeuren auf und müssen bei Kontrollen und bei Bedarf der Behörde vorgelegt
werden. Zur Beantragung der Importe werden vom Ressort Formulare ausgegeben
und von den Importeuren verwendet, die die erforderlichen Angaben enthalten
müssen. Auf Grundlage dieser Dokumente kann der Weg der Blutprodukte von der
Quelle bis zum Importeur nachverfolgt werden.
Die Angaben der Firmen werden von der zuständigen Abteilung meines Ressorts
regelmäßig bei den
zuständigen Behörden der Exportländer überprüft.
Wollen Importeure von Arzneimitteln von einer neuen Quelle (Plasmapheresestation
oder Blutbank) Plasma beziehen oder Arzneispezialitäten einführen, die aus Plasma
einer neuen Quelle hergestellt wurden, so muß diese Quelle mindestens 3 Monate
vor dem Import der zuständigen Abteilung meines Ressorts vorgestellt werden.
Wenn es die gegebenen Umstände erfordern, werden für den Import weitere
Auflagen erteilt bzw. experimentelle Prüfungen durchgeführt.
Zu Frage 5, 6, 7:
Siehe auch Beantwortung Frage 4
Die Möglichkeiten der Qualitätssicherung im Gebiet der Blutprodukte sind in den
letzten Jahren durch den Fortschritt im Bereich der medizinischen Diagnostik
deutlich gestiegen.
Seit 2. April 1999 sind gemäß Erlaß des BMAGS (GZ 22.312/5/99) alle in Österreich
abgenommenen Blutspenden auf Hepatitis C Virusgenome mittels PCR zu testen.
Zusätzlich werden auch Testungen auf HB - und HI - Virusgenome mittels PCR
durchgeführt. Ab 1. Juli 1999 sind gemäß Erlaß des BMAGS (GZ 22.312/4/99) auch
alle Plasmapools auf Hepatitis C Virusgenome mittels PCR zu testen. Dieser Erlaß
basiert auf einer Empfehlung des CPMP (CPMP/BWP/390/97). Die PCR - Labors der
österreichischen Blutbanken werden seitens des BMAGS lizensiert.
Die 6 Monats - Quarantäne ist in Österreich für Quarantäneplasma zur direkten
Transfusion umgesetzt, da es nach Kenntnis meines Ressorts ausschließlich von
österreichischen Spendern stammt, bei denen eine Zweituntersuchung nach 6
Monaten erfolgt. Quarantäneplasma für die Herstellung von Plasmaprodukten wird in
Österreich seit 1. Jänner 1995 eingesetzt. Seit Juli 1994 wird für Poolplasma, das für
die Herstellung von Plasmaprodukten verwendet wird die Virusinaktivierung
durchgeführt. Üblicherweise wird vor der Fraktionierung eine Sperrlagerung von 3 - 6
Monaten eingehalten.
Für Plasmaprodukte, die nicht zur direkten Transfusion verwendet werden, gilt
aufgrund der internationalen Expertenmeinung die Kombination von
Virusinaktivierung, Einhaltung eines dreimonatigen Sperrlagers und PCR - Testung
der Plasmapools als die dem Stand und den Möglichkeiten der Wissenschaft
entsprechende Qualitätssicherung.