5667/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5953/J betreffend

Fußnormen, welche die Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, DI Hofmann und

Kollegen am 24. März 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Mit dem Themenbereich „Schuhe“ befaßt sich in Österreich der Fachnormenausschuss 188

„Leder und Lederwaren“ des Österreichischen Normungsinstitutes (ON). Dieser ist auch

nationales Spiegelgremium zum europäischen Technischen Komitee CEN/TC 309 „Schuhe“,

dessen Sekretariat von AENOR (Spanien) geführt wird. Derzeit gibt es keine nationalen

Normprojekte.

Gemäß „Draft Business Plan“ des CEN/TC 309 vom Oktober 1998 gibt es derzeit 68

europäische Normprojekte im Bereich dieses Technischen Komitees. Dieser „Draft Business

Plan“ geht auch auf die Marktsituation in Europa ein und sieht folgende Arbeitsbereiche vor:

- Prüfverfahren, Terminologie und Mindestanforderungen für Bestandteile von Schuhen

- Prüfverfahren und Terminologie für Schuhe (als Ganzes) - dies allerdings erst in zweiter

  Priorität

- Umweltaspekte von Schuhwerk

(Ausgenommen von diesem Arbeitsbereich sind Sicherheitsschuhe, wofür in Ergänzung zur

Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen zahlreiche Europäische Normen im CBN/TC

161 erarbeitet werden; auch dort wird nicht auf Maßformen eingegangen.)

 

Bisher ist von Seiten der interessierten Kreis kein Normungsthema betreffend Schuhe an das

Österreichische Normungsinstitut herangetragen worden. Die europäische - inklusive der

österreichischen - Schuhbranche sowie die entsprechenden interessierten Kreise haben bei

der Erstellung des Business Plan für Normen zum Bereich Schuhe ihre Prioritäten festgelegt

(z. B. auch unter Beteiligung der European Confederation for the Footwear Industrie CEC und

des European Research Institut for Footwear EURIS).

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Anwendung Europäischer Normen (die als nationale Normen, also ÖNORM EN, zu

übernehmen sind) ist grundsätzlich freiwillig. Da sie aber von allen vom jeweiligen Thema

betroffenen Kreisen erarbeitet (und in diesem Verfahren auch einem öffentlichen

Einspruchsverfahren in Österreich als „ÖNORM EN Entwurf“ - unterzogen werden), ist

ihnen hohe Akzeptanz gesichert. Überdies können die (grundsätzlich freiwilligen) Normen

auch durch vertragliche Vereinbarung verbindlich gemacht werden. Dies gilt unabhängig vom

Produktionsort.

Mittels eines Konformitätszeichens (z. B. ON - CERT) könnte dem Konsumenten deutlich

gemacht werden, welche Schuhe bestimmten Kriterien (welche in einem Referenzdokument,

z. B. einer ÖNORM oder ONR dargelegt sind) entsprechen und welche nicht.