5667/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5953/J betreffend
Fußnormen, welche die Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, DI Hofmann und
Kollegen am 24. März 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Mit dem Themenbereich „Schuhe“ befaßt sich in Österreich der Fachnormenausschuss 188
„Leder und Lederwaren“ des Österreichischen Normungsinstitutes (ON). Dieser ist auch
nationales Spiegelgremium zum europäischen Technischen Komitee CEN/TC 309 „Schuhe“,
dessen Sekretariat von AENOR (Spanien) geführt wird. Derzeit gibt es keine nationalen
Normprojekte.
Gemäß „Draft Business Plan“ des CEN/TC 309 vom Oktober 1998 gibt es derzeit 68
europäische Normprojekte im Bereich dieses Technischen Komitees. Dieser „Draft Business
Plan“ geht auch auf die Marktsituation in Europa ein und sieht folgende Arbeitsbereiche vor:
- Prüfverfahren, Terminologie und Mindestanforderungen für Bestandteile von Schuhen
- Prüfverfahren und Terminologie für Schuhe (als Ganzes) - dies allerdings erst in zweiter
Priorität
- Umweltaspekte von Schuhwerk
(Ausgenommen von diesem Arbeitsbereich sind Sicherheitsschuhe, wofür in Ergänzung zur
Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen zahlreiche Europäische Normen im CBN/TC
161 erarbeitet werden; auch dort wird nicht auf Maßformen eingegangen.)
Bisher ist von Seiten der interessierten Kreis kein Normungsthema betreffend Schuhe an das
Österreichische Normungsinstitut herangetragen worden. Die europäische - inklusive der
österreichischen - Schuhbranche sowie die entsprechenden interessierten Kreise haben bei
der Erstellung des Business Plan für Normen zum Bereich Schuhe ihre Prioritäten festgelegt
(z. B. auch unter Beteiligung der European Confederation for the Footwear Industrie CEC und
des European Research Institut for Footwear EURIS).
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Anwendung Europäischer Normen (die als nationale Normen, also ÖNORM EN, zu
übernehmen sind) ist grundsätzlich freiwillig. Da sie aber von allen vom jeweiligen Thema
betroffenen Kreisen erarbeitet (und in diesem Verfahren auch einem öffentlichen
Einspruchsverfahren in Österreich als „ÖNORM EN Entwurf“ - unterzogen werden), ist
ihnen hohe Akzeptanz gesichert. Überdies können die (grundsätzlich freiwilligen) Normen
auch durch vertragliche Vereinbarung verbindlich gemacht werden. Dies gilt unabhängig vom
Produktionsort.
Mittels eines Konformitätszeichens (z. B. ON - CERT) könnte dem Konsumenten deutlich
gemacht werden, welche Schuhe bestimmten Kriterien (welche in einem Referenzdokument,
z. B. einer ÖNORM oder ONR dargelegt sind) entsprechen und welche nicht.