567/AB

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 W i e n

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brader und Kollegen haben am 8. Mai 1996 unter der Nummer 589/J eine schriftliche Anfrage betreffend "Schließung der St. Pöltner Wachzimmer 'Bahnhof und 'Rathaus' während der Nachtstunden" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Kann das im Schreiben an den niederösterreichischen Landeshauptmann getätigte Versprechen, von weiteren Postenschließungen Abstand zu nehmen, als hinfällig betrachtet werden?

2. Welches Einsparungspotential bringt die nächtliche Schließung der Wachzimmer "Bahnhof" und "Rathaus ... )

3. Welche Maßnahmen würden Sie bei einer etwaigen nächtlichen Schließung der oben angeführten Wachzimmer setzen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Bundesregierung - und damit auch die Vertreter der ÖVP - hat eine Budgetkonsolidierung beschlossen, die auch mich als Ressortchef zur Umsetzung durchaus beachtlicher Sparmaßnahmen in meinem Verantwortungsbereich verpflichtet. Mein Bemühen ist darauf gerichtet, trotz dieser Vorgaben die Qualität des Sicherheitsdienstes aufrechtzuerhalten und mit den vorhandenen Mitteln ein Optimum an Exekutivdienst zu gewährleisten. Naturgemäß @ dies zur Prüfung und erforderlichenfalls Anpassung hauptsächlich interner Gepflogenheiten und Strukturen, weil der Einsparungseffekt weitestmöglich ohne nachteilige Außenwirkung vornehmlich durch Straffungen und Effizienzverbesserung im internen Bereich erreicht werden soll. Selbst dabei werden jedoch alle Maßnahmen vor ihrer Umsetzung hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile sorgfältigst geprüft.

In diesem Sinne ist auch die Einstellung des Dienstbetriebes des Wachzimmers "Bahnhof" während der Nachtstunden zu verstehen. Diese Maßnahme ist mit einem Freisetzen von Innendienstkapazitäten für den Außendienst verbunden und somit durch die verbesserte Möglichkeit zu präventivem Tätigwerden weit eher geeignet, Sicherheit zu vermitteln als Wartedienste auf der Dienststelle zur Entgegennahme von Anzeigen über bereits im Gang befindliche oder Oberhaupt schon abgelaufene Vorfälle, die von einem Beamten allein im übrigen oft nicht vertretbar erfüllt werden können.

Im übrigen erfolgt die intensive Betreuung der Innenstadt samt Bahnhofsbereich durch das Wachzimmer "Rathaus", welches weiterhin durchsehend geöffnet bleibt.

Das Schreiben an den Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich steht nicht im Widerspruch zum effizienten Einsatz der Exekutivkräfte in der Landeshauptstadt St. Pölten und ist daher keinesfalls als hinfällig zu betrachten.