5673/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch und Kollegen
haben am 25. März1999 unter der Nr.6018/J an mich eine schriftliche par -
lamentarische Anfrage betreffend gesetzliche Verankerung der deutschen
Rechtschreibreform gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Abgesehen vom Schulbereich gibt es keine Verordnungen zur Einführung der
neuen Rechtschreibung. Im Schulbereich sind die Schulgesetze die Basis der
Verordnungen.
Zu Frage 3:
Es handelt sich bei der Verweisung auf die „deutsche Sprache“ um eine
Abgrenzung zu anderen Sprachen. Ausdrücklich wird im Art. 8 B - VG auch auf
die Sprachen der Minderheiten verwiesen.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu den Fragen 5 und 6:
Das B - VG knüpft in seinem Art. 8 an eine bestimmte Gegebenheit, nämlich
die deutsche Sprache, an. Der Verfassungsgesetzgeber hat im Jahr 1920 die
Sprache als selbständigen Regelungsbereich vorgefunden und zwar nicht nur
als einen bestimmten lexikalischen und syntaktischen Bestand, sondern auch
mit spezifischen Methoden der systematischen Fortentwicklung. Wie die Recht -
schreibreform um die Jahrhundertwende vom 19. in das 20. Jahrhundert zeigt,
läßt sich eine Schreibreform innerhalb des Sprachbereiches durchaus
gesellschaftswirksam realisieren. Die gegenständliche Rechtschreibreform
hält sich ebenfalls im Rahmen dieser systematischen Fortentwicklung der
Sprachkonvention.
Zu Frage 7:
Produkte der jeweiligen Verlage sind für den amtlichen Verkehr nicht rechts -
verbindlich.
Zu Frage 8:
Eine gesetzliche Detailregelung der Sprache wäre angesichts der Sprach -
dynamik nicht zweckmäßig.
Zu Frage 9:
Eine amtliche Erhebung über die Akzeptanz der neuen Rechtschreibung gibt es
meines Wissens im Schulbereich, die Ergebnisse waren überwiegend positiv.
Zu Frage 10:
Beschwerden über die Anwendung der Rechtschreibreform im amtlichen
Schriftverkehr sind mir nicht bekannt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt ist eine private
Organisation. Ihrer Ansicht kommt jenes Gewicht wie anderen privaten ver -
gleichbaren Institutionen zu.
Im übrigen wurden, wie mir mitgeteilt wird, die Vorschläge der Deutschen
Akademie für Sprache und Dichtung der „Zwischenstaatlichen Kommission
Rechtschreibung“ übermittelt und werden in diesem Gremium diskutiert. Es darf
auch nicht übersehen werden, daß die Rechtschreibreform einen von den
beteiligten deutschsprachigen Ländern gemeinsam getragenen Kompromiß
darstellt, der naturgemäß nicht allen Wünschen Rechnung tragen kann.
Zu Frage 13:
Eine Änderung des Regelwerks ist derzeit nicht in Aussicht genommen.