5673/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch und Kollegen

haben am 25. März1999 unter der Nr.6018/J an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend gesetzliche Verankerung der deutschen

Rechtschreibreform gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Abgesehen vom Schulbereich gibt es keine Verordnungen zur Einführung der

neuen Rechtschreibung. Im Schulbereich sind die Schulgesetze die Basis der

Verordnungen.

 

 

Zu Frage 3:

Es handelt sich bei der Verweisung auf die „deutsche Sprache“ um eine

Abgrenzung zu anderen Sprachen. Ausdrücklich wird im Art. 8 B - VG auch auf

die Sprachen der Minderheiten verwiesen.

Zu Frage 4:

Ja.

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Das B - VG knüpft in seinem Art. 8 an eine bestimmte Gegebenheit, nämlich

die deutsche Sprache, an. Der Verfassungsgesetzgeber hat im Jahr 1920 die

Sprache als selbständigen Regelungsbereich vorgefunden und zwar nicht nur

als einen bestimmten lexikalischen und syntaktischen Bestand, sondern auch

mit spezifischen Methoden der systematischen Fortentwicklung. Wie die Recht -

schreibreform um die Jahrhundertwende vom 19. in das 20. Jahrhundert zeigt,

läßt sich eine Schreibreform innerhalb des Sprachbereiches durchaus

gesellschaftswirksam realisieren. Die gegenständliche Rechtschreibreform

hält sich ebenfalls im Rahmen dieser systematischen Fortentwicklung der

Sprachkonvention.

 

 

Zu Frage 7:

Produkte der jeweiligen Verlage sind für den amtlichen Verkehr nicht rechts -

verbindlich.

 

 

Zu Frage 8:

Eine gesetzliche Detailregelung der Sprache wäre angesichts der Sprach -

dynamik nicht zweckmäßig.

Zu Frage 9:

Eine amtliche Erhebung über die Akzeptanz der neuen Rechtschreibung gibt es

meines Wissens im Schulbereich, die Ergebnisse waren überwiegend positiv.

 

 

Zu Frage 10:

Beschwerden über die Anwendung der Rechtschreibreform im amtlichen

Schriftverkehr sind mir nicht bekannt.

 

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt ist eine private

Organisation. Ihrer Ansicht kommt jenes Gewicht wie anderen privaten ver -

gleichbaren Institutionen zu.

 

Im übrigen wurden, wie mir mitgeteilt wird, die Vorschläge der Deutschen

Akademie für Sprache und Dichtung der „Zwischenstaatlichen Kommission

Rechtschreibung“ übermittelt und werden in diesem Gremium diskutiert. Es darf

auch nicht übersehen werden, daß die Rechtschreibreform einen von den

beteiligten deutschsprachigen Ländern gemeinsam getragenen Kompromiß

darstellt, der naturgemäß nicht allen Wünschen Rechnung tragen kann.

 

 

Zu Frage 13:

Eine Änderung des Regelwerks ist derzeit nicht in Aussicht genommen.