5675/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 26. März

1999 unter der Nr. 6043/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Einführung eines prämienorientierten Vorschlagswesens im öffent -

lichen Dienst gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Selbstverständlich erachte ich das betriebliche Vorschlagswesen für eine

sinnvolle Einrichtung, um Rationalisierungseffekte in der Bundesverwaltung

zu erzielen und um die Motivation und das Engagement der Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter zu fördern.

 

Auch im Bereich des Bundeskanzleramts ist das betriebliche Vorschlagswesen

bereits institutionalisiert; ich möchte aber darauf hinweisen, daß auch außer -

halb dieses Systems - im Rahmen der alltäglichen Verwaltungsarbeit - zahl -

reiche Vorschläge und Innovationsgedanken eingebracht und umgesetzt

werden.

Zu Frage 4:

Es wurden Formblätter und eine Broschüre aufgelegt und an die Organisations -

einheiten verteilt; auch in der Betriebszeitung BKA - INTERN wird über das

betriebliche Vorschlagswesen informiert. Die Vorschläge werden anonymisiert

von einer Kommission bewertet, wodurch eine vorurteilsfreie, objektive

Beurteilung gewährleistet ist.

 

 

Zu Frage 5:

Es gibt keinen eigenen Ansatz für Prämien, die Bedeckung erfolgt aus den

Mitteln des Ansatzes 10000/5670 (Belohnungen). Die einmalig zur Auszahlung

gelangenden Prämien werden bereits für die Idee an sich gewährt, wobei

jedoch die Höhe des Betrags maßgeblich durch die Umsetzbarkeit und den

dadurch zu erwartenden Nutzen bestimmt wird.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Das Bundeskanzleramt hat derzeit etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dazu ist darauf hinzuweisen, daß - bedingt durch die Novellierungen des

Bundesministeriengesetzes und die damit verbundenen Kompetenz -

änderungen sowie durch Ausgliederungen einzelner Bereiche der Verwaltung -

der Personalstand des Bundeskanzleramtes in den letzten Jahren erheblichen

Schwankungen unterworfen war. Ich kann daher nur ein Beispiel hervorheben:

Im Jahr 1997 wurden 6 Vorschläge eingebracht, für die in Summe S 10.000,-

im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens ausbezahlt wurden.

Zu den Fragen 8 und 9:

Meines Erachtens läßt sich der Erfolg der Verwaltungstätigkeit nicht an der Zahl

der umgesetzten Vorschläge, sondern am Ergebnis ablesen.

 

Wie ich bereits bemerkt habe, ist es Teil des Arbeitsalltags, daß Ver -

besserungsvorschläge durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem

Vorgesetzten direkt vorgebracht und, wenn zweckmäßig, auch umgesetzt

werden. Wenn auch darüber kein konkretes Zahlenmaterial vorliegt, kann

davon ausgegangen werden, daß diese Art der ,,formlosen" permanenten

innovation an Zahl und Bedeutung das formale betriebliche Vorschlagswesen

übertrifft.

 

Ich habe jedenfalls veranlaßt, daß in einem Rundschreiben erneut auf dieses

System hingewiesen wird.

 

 

Zu Frage 10:

in der Zentralstelle und in einigen nachgeordneten Dienststellen des Bundes -

kanzleramtes wurden in der Vergangenheit Leistungen privater Unternehmens -

beratungsfirmen beauftragt. Die Erfahrungswerte und Ideen der Mitarbeite -

rinnen und Mitarbeiter haben regelmäßig Eingang in die Studien und

Empfehlungen der Berater gefunden. Einer externen Beratung in diesem

Bereich ist grundsätzlich zuzustimmen, doch sollten die daraus entstehenden

Kosten in einer angemessenen Relation zum erwarteten Nutzen stehen.