5675/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 26. März
1999 unter der Nr. 6043/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Einführung eines prämienorientierten Vorschlagswesens im öffent -
lichen Dienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Selbstverständlich erachte ich das betriebliche Vorschlagswesen für eine
sinnvolle Einrichtung, um Rationalisierungseffekte in der Bundesverwaltung
zu erzielen und um die Motivation und das Engagement der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu fördern.
Auch im Bereich des Bundeskanzleramts ist das betriebliche Vorschlagswesen
bereits institutionalisiert; ich möchte aber darauf hinweisen, daß auch außer -
halb dieses Systems - im Rahmen der alltäglichen Verwaltungsarbeit - zahl -
reiche Vorschläge und Innovationsgedanken eingebracht und umgesetzt
werden.
Zu Frage 4:
Es wurden Formblätter und eine Broschüre aufgelegt und an die Organisations -
einheiten verteilt; auch in der Betriebszeitung BKA - INTERN wird über das
betriebliche Vorschlagswesen informiert. Die Vorschläge werden anonymisiert
von einer Kommission bewertet, wodurch eine vorurteilsfreie, objektive
Beurteilung gewährleistet ist.
Zu Frage 5:
Es gibt keinen eigenen Ansatz für Prämien, die Bedeckung erfolgt aus den
Mitteln des Ansatzes 10000/5670 (Belohnungen). Die einmalig zur Auszahlung
gelangenden Prämien werden bereits für die Idee an sich gewährt, wobei
jedoch die Höhe des Betrags maßgeblich durch die Umsetzbarkeit und den
dadurch zu erwartenden Nutzen bestimmt wird.
Zu den Fragen 6 und 7:
Das Bundeskanzleramt hat derzeit etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dazu ist darauf hinzuweisen, daß - bedingt durch die Novellierungen des
Bundesministeriengesetzes und die damit verbundenen Kompetenz -
änderungen sowie durch Ausgliederungen einzelner Bereiche der Verwaltung -
der Personalstand des Bundeskanzleramtes in den letzten Jahren erheblichen
Schwankungen unterworfen war. Ich kann daher nur ein Beispiel hervorheben:
Im Jahr 1997 wurden 6 Vorschläge eingebracht, für die in Summe S 10.000,-
im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens
ausbezahlt wurden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Meines Erachtens läßt sich der Erfolg der Verwaltungstätigkeit nicht an der Zahl
der umgesetzten Vorschläge, sondern am Ergebnis ablesen.
Wie ich bereits bemerkt habe, ist es Teil des Arbeitsalltags, daß Ver -
besserungsvorschläge durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem
Vorgesetzten direkt vorgebracht und, wenn zweckmäßig, auch umgesetzt
werden. Wenn auch darüber kein konkretes Zahlenmaterial vorliegt, kann
davon ausgegangen werden, daß diese Art der ,,formlosen" permanenten
innovation an Zahl und Bedeutung das formale betriebliche Vorschlagswesen
übertrifft.
Ich habe jedenfalls veranlaßt, daß in einem Rundschreiben erneut auf dieses
System hingewiesen wird.
Zu Frage 10:
in der Zentralstelle und in einigen nachgeordneten Dienststellen des Bundes -
kanzleramtes wurden in der Vergangenheit Leistungen privater Unternehmens -
beratungsfirmen beauftragt. Die Erfahrungswerte und Ideen der Mitarbeite -
rinnen und Mitarbeiter haben regelmäßig Eingang in die Studien und
Empfehlungen der Berater gefunden. Einer externen Beratung in diesem
Bereich ist grundsätzlich zuzustimmen, doch sollten die daraus entstehenden
Kosten in einer angemessenen Relation zum erwarteten Nutzen stehen.