5678/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martina GREDLER, Partnerinnen und Partner

haben am 24. März 1999 unter der Nr. 5989/J - NR/1999 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Weiterbeschäftigung von Botschaftern und

Botschafterinnen, die das Pensionsalter erreicht haben, gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 4, 7und 8:

 

Die derzeitigen österreichischen Botschafter in Madrid, Kopenhagen und Pretoria sowie

der derzeitige Ständige Vertreter Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel

haben jeweils im Laufe des Jahres 1998 das 65. Lebensjahr vollendet. Ihr Übertritt in den

Ruhestand wäre deshalb gemäß § 13 Abs. 1 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl.

Nr. 333 in der geltenden Fassung, mit Ablauf des 31. Dezember 1998 fällig gewesen.

 

Im Hinblick darauf, daß die Republik Österreich im zweiten Halbjahr 1998 die EU -

Ratspräsidentschaft und im Anschluß daran die Aufgaben eines Mitglieds der ,,EU - Troika“

wahrzunehmen hatte, hat die Bundesregierung den Übertritt dieser vier Beamten in den

Ruhestand aber gemäß § 13 Abs. 2 leg. cit. mit Beschluß vom 03. März 1998 bis zum

Ablauf des 30. Juni 1999 aufgeschoben.

 

Bezüglich jener Missionschefs bzw. Amtsleiter an anderen österreichischen Vertretungs -

behörden im Ausland, die im Laufe der Jahre 1999 und 2000 das gesetzliche Pensions -

alter gemäß § 13 Abs. 1 leg. cit. erreichen, wird auf die beiliegende Aufstellung verwiesen.

Ihre Belassung im aktiven Stand ist nicht beabsichtigt.

 

Zu den Fragen 2 und 5:

 

Die Bestellung der künftigen österreichischen Botschafter in Madrid, Kopenhagen und

Pretoria sowie des künftigen Ständigen Vertreters Österreichs bei der Europäischen

Union in Brüssel wird nach Abschluß des laufenden Ausschreibungs -, Bewerbungs - und

Begutachtungsverfahrens und bei Vorliegen des erforderlichen Ministerratsbeschlusses

dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagen werden (siehe Art. 65 Abs. 1 B - VG).

 

Zur Frage 3:

 

Nein.

 

Zur Frage 6:

 

Die Frist für die Vorlage von Bewerbungen um die Leitungsfunktion an der Ständigen

Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel endet mit Ablauf des 31.

Mai 1999; danach wird die gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989 zuständige

Begutachtungskommission eine Bewertung der bis dahin eingelangten Bewerbungen

vornehmen und ihr schriftliches Gutachten erstatten.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Abgesehen von dem durch die EU - Präsidentschaft bedingten Aufschub des Übertritts in

den Ruhestand von vier Angehörigen des auswärtigen Dienstes hat es seit 1980 keine

derartige Maßnahme im BMaA gegeben.

 

Ehemalige österreichische Botschafterinnen und Botschafter haben aber auch im Ruhestand

immer wieder herausragende Funktionen, z.B. im Rahmen von OSZE - Missionen, bekleidet;

dies spricht für die hohe Qualifikation der Angehörigen des österreichischen auswärtigen

Dienstes, die wegen ihrer besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten immer wieder von

internationalen Organisationen bzw. von zwischenstaatlichen Einrichtungen für bedeutende

Aufgaben herangezogen werden. Es zeigt sich darin aber auch, daß der aktive

Personalstand des BMaA, der auch durch Abgänge (insbesondere zur EU) reduziert wird,

zahlenmäßig nicht ausreichen würde, diese für Österreich bedeutsamen Aufgaben

zusätzlich zu übernehmen.

 

Auch anläßlich der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft 1998 hat sich die Republik

Österreich in einigen Fällen der wertvollen Erfahrung von im Ruhestand befindlichen

Beamtinnen und Beamten des auswärtigen Dienstes für die Wahrnehmung von Aufgaben

bedient, die wegen dieser Präsidentschaft zusätzlich zu den laufend zu besorgenden

Aufgaben angefallen sind.

Beilage zu GZ 306.05/0027e-VI. 1/1999:

 

 

                               Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahre 1999

                               durch Amtsleiter bzw. Missionschefs

                               an einer österreichischen

                               Auslandsvertretung:

 

 

Botschaft in Kuwait

 

Botschaft in Lissabon

 

Botschaft in Maskat

 

Generalkonsulat in Rio de Janeiro

 

 

                                Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahre 2000

                               durch Amtsleiter bzw. Missionschefs

                               an einer österreichischen

                               Auslandsvertretung:

 

 

Botschaft in Agram

 

Botschaft beim HI. Stuhl

 

Generalkonsulat in Triest