568/AB

 

 

            Herrn

            Präsidenten des Nationalrates

            Dr. Heinz FISCHER

            Parlament

            1017 Wien

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Helene Patrik- Pable` hat am 6. Mai 1996 unter der Nr. 553/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend krebserregende Parfums gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

"l. Ist Ihnen dieser Bericht bekannt?

 

2.       Ist es richtig, daß viele Parfums und Cremes, die in Österreich erhältlich sind, krebserregende Verbindungen enthalten?

 

3.       Falls ja, werden Sie Maßnahmen zur Kennzeichnung dieser krebserregenden Parfums und Cremes setzen?

 

4.       Falls ja, welche Maßnahmen werden diesbezüglich ergriffen und wann?

Falls nein, warum werden keine Maßnahmen gesetzt?

 

5.       Warum gibt es keine Deklarationspflicht für Duftstoffe und Cremes, obwohl sie gesundheitsschädlich sein können?

 

6.       Werden Sie für eine Deklarationspflicht für Duftstoffe und Cremes eintreten?

 

7.       Welche Parfums bzw.  Cremes sind mit krebserregenden Verbindungen versehen?"

 

Zu Frage 1:

Kritische Berichte über Moschusverbindungen sind dem Gesundheitsministerium bekannt.

Zu den Fragen 2, 3, 4 und 7:

Die Verwendung des als gesundheitlich bedenklich angesehenen Moschus Ambrette ist europaweit verboten.  Für den Fall, daß der SCC andere Moschusverbindungen als gesundheitsschädlich bewertet, würde diese Maßnahme zu einem sofortigen Verbot in Österreich (und allen anderen EU-Staaten) führen.

 

Zu den Fraaen 5 und 6:

 

Die Zuständigkeit für die Kennzeichnung von Kosmetika liegt beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, der entsprechende Kosmetikkennzeichnungsverordnungen bereits erlassen hat (BGB1.Nr. 891/1993 und 333/1995).

 

Grundsätzlich ist festzustellen, daß gesundheitsschädliche Kosmetika nicht verkehrsfähig sind und auch durch Deklaration nicht verkehrsfähig gemacht werden können.