5681/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Järg Haider und
Genossen vom 24. März 1999, Nr. 5960/J, betreffend Schwarzarbeiter in den Bundes -
ministerien, erlaube ich mir als der für die Erstellung und den Vollzug des Stellenplanes ver -
antwortliche Bundesminister grundsätzlich folgendes festzuhalten:
Zu 1. bis 6.:
Gemäß Punkt 4 Abs. 9 des Allgemeinen Teiles zum Stellenplan 1999 dürfen freie Plan -
stellen in einem Planstellenbereich des Teiles II.A des Stellenplanes, sofern dort keine ge -
sonderten Bindungsmöglichkeiten ausgewiesen sind, nur mit Zustimmung des Bundes -
ministers für Finanzen für einen anderen Planstellenbereich des Teiles I.A gebunden
werden.
Im Sinne der Budgetwahrheit wird damit dokumentiert, welche Personalressourcen den
einzelnen Zentralstellen zur Verfügung stehen. Eine Ausweisung erfolgt nicht nur im Stellen -
plan, sondern auch in der Anlage III.C des jeweiligen Bundesvoranschlages. Aus Gründen
der Verwaltungsökonomie darf ich auf diese Unterlagen verweisen.
Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres wurde gemäß dem oben erwähnten Punkt 4
Abs. 9 des Allgemeinen Teiles zum Stellenplan einer Rahmenbindung von zuletzt insgesamt
668 Planstellen bei den Planstellenbereichen „1130 Bundespolizei“ und
„1140 Bundesgendarmerie“ zugestimmt, welche aus Gründen der öffentlichen Sicherheit im
Stellenplan
nicht gesondert ausgewiesen sind.
Im übrigen verweise ich auf Art. 20 B -VG, wonach jeder Bundesminister in seinem eigenen
Vollzugsbereich die Verantwortung für den widmungsgemäßen Budget- und Stellenplan -
vollzug hat. Über obige Stellungnahme hinausgehende Informationen können aus diesem
Grund nur von den jeweiligen Ressortministern erfragt werden.
Für den Bereich des Bundesministeriums für Finanzen ist folgendes festzuhalten:
Im Jahr 1998 waren von nachgeordneten Dienststellen des Finanzressorts im Durchschnitt
8 Bedienstete dem Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung dienstzugeteilt. Zum
Stichtag 1. März 1999 waren von nachgeordneten Dienststellen des Finanzressorts insge -
samt 12 Bedienstete dem Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung dienstzugeteilt.
Diese Dienstzuteilungen erfolgten alle zu Lasten von Planstellen des Bundesministeriums für
Finanzen - Zentralleitung bei gleichzeitiger Übernahme der Bezüge.