5685/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer und
Kollegen vom 26. März 1999, Nr. 6047/J, betreffend Einführung eines prämienorientierten
Vorschlagswesens im öffentlichen Dienst beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die im Rahmen eines betrieblichen Vorschlagswesens gebotene Möglichkeit zur aktiven und
kreativen Mitgestaltung des Verwaltungsgeschehens und der betrieblichen Mitverantwortung
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Förderung durch prämienorientierte
Vorschlagssysteme findet meine volle Zustimmung. Dies auch unter dem Gesichtspunkt,
daß ein derartiges System die Identifizierung der Bediensteten mit ihrer Tätigkeit zu fördern
vermag.
Im Bundesministerium für Finanzen besteht seit dem Jahr 1978 ein betriebliches Vor -
schlagswesen.
Zu 4. und 5.:
Im Bundesministerium für Finanzen ist eine Kommission für das Betriebliche Vorschlags -
wesen zur Behandlung von Vorschlägen der Bediensteten eingerichtet. Die Tätigkeit dieser
Kommission wurde in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Kommission hat die Aufgabe,
die eingereichten Vorschläge zu prüfen und zu beurteilen und dem Bundesminister eine
Empfehlung für die Realisierung der einzelnen Vorschläge sowie einer allfälligen
Prämierung zu unterbreiten. Die Einreichung der Vorschläge erfolgt formlos direkt an die
Kommission. Vorschläge können
auch anonym eingebracht werden.
Voraussetzung für die Prämierung von Verbesserungsvorschlägen ist, daß sie eine neue
Idee enthalten, realisierbar sind und bei ihrer Anwendung einen Nutzen stiften. Bei be -
rechenbaren Vorschlägen wird eine Prämie von 10 % der Nettoersparnis eines Jahres aus -
bezahlt. Die Beurteilung der Vorschläge und die Berechnung von Prämien bei nicht be -
rechenbaren Vorschlägen erfolgt nach einem Punktesystem an Hand folgender Kriterien
• Rationalisierungseffekt
• Bürgerservice (Image)
• Soziale Kriterien (Motivation)
• Anwendungsgebiet
• Ausführungsreife
Vorschläge, die zwar nach diesen Kriterien zu keiner Prämierung führen würden, die aber
großes Engagement bzw. Einsatz des Bediensteten zeigen, können mit Anerkennungs -
prämien ausgezeichnet werden.
Die Prämienhöhe beträgt maximal 10 000 S; diese Höchstgrenze soll nur im Ausnahmefall
bei außergewöhnlich nutzbringenden Vorschlägen überschritten werden.
Zu 6. und 7.:
In der Finanz - und Zollverwaltung waren zum Stichtag 31. Dezember 1998 rund
16 000 Bedienstete beschäftigt.
In den Jahren 1996 bis 1999 (Stichtag 29. April 1999) wurden im Rahmen des Betrieblichen
Vorschlagswesens insgesamt 29 Vorschläge eingebracht. Zusätzlich sind - außerhalb des
betrieblichen Vorschlagswesens - im Rahmen des Projektes FIT 2001, das sich sowohl auf
strukturelle als auch auf praxisorientierte Fragen bezog, im Jahr 1998 etwa 5 000 Ver -
besserungsvorschläge eingebracht worden.
An Prämien wurden im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens in Summe ausbezahlt:
1996: 3 000 S
1997: 3 000 S
1998: 0 S
1999: 8 000 S
Zu 8. 9. und 10.:
Das betriebliche Vorschlagswesen ist nur ein möglicher Weg, wie Verbesserungsvorschläge
eingebracht werden können. Daneben bestehen in der täglichen praktischen Arbeit zahl -
reiche informelle Kontakte zwischen den Bediensteten und den jeweiligen Vorgesetzen bzw.
zwischen nachgeordneten und Aufsichtsbehörden. Auch über die ressorteigenen Bildungs -
einrichtungen gelangen Ideen, die zu Verbesserungen und/oder Einsparungseffekten führen
können, an die Kommission. Darüber hinaus bot das bereits erwähnte Projekt „FIT 2001“ ein
breites Forum für die Äußerung von Verbesserungsvorschlägen. Ein unmittelbarer
Reorganisationsbedarf ist in meinem Ressort in diesem Bereich daher nicht gegeben, sodaß
sich auch die Frage einer Beratung durch externe Manager nicht stellt.