5685/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer und

Kollegen vom 26. März 1999, Nr. 6047/J, betreffend Einführung eines prämienorientierten

Vorschlagswesens im öffentlichen Dienst beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Die im Rahmen eines betrieblichen Vorschlagswesens gebotene Möglichkeit zur aktiven und

kreativen Mitgestaltung des Verwaltungsgeschehens und der betrieblichen Mitverantwortung

durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Förderung durch prämienorientierte

Vorschlagssysteme findet meine volle Zustimmung. Dies auch unter dem Gesichtspunkt,

daß ein derartiges System die Identifizierung der Bediensteten mit ihrer Tätigkeit zu fördern

vermag.

 

Im Bundesministerium für Finanzen besteht seit dem Jahr 1978 ein betriebliches Vor -

schlagswesen.

 

Zu 4. und 5.:

Im Bundesministerium für Finanzen ist eine Kommission für das Betriebliche Vorschlags -

wesen zur Behandlung von Vorschlägen der Bediensteten eingerichtet. Die Tätigkeit dieser

Kommission wurde in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Kommission hat die Aufgabe,

die eingereichten Vorschläge zu prüfen und zu beurteilen und dem Bundesminister eine

Empfehlung für die Realisierung der einzelnen Vorschläge sowie einer allfälligen

Prämierung zu unterbreiten. Die Einreichung der Vorschläge erfolgt formlos direkt an die

Kommission. Vorschläge können auch anonym eingebracht werden.

Voraussetzung für die Prämierung von Verbesserungsvorschlägen ist, daß sie eine neue

Idee enthalten, realisierbar sind und bei ihrer Anwendung einen Nutzen stiften. Bei be -

rechenbaren Vorschlägen wird eine Prämie von 10 % der Nettoersparnis eines Jahres aus -

bezahlt. Die Beurteilung der Vorschläge und die Berechnung von Prämien bei nicht be -

rechenbaren Vorschlägen erfolgt nach einem Punktesystem an Hand folgender Kriterien

•   Rationalisierungseffekt

•   Bürgerservice (Image)

•   Soziale Kriterien (Motivation)

•   Anwendungsgebiet

•   Ausführungsreife

 

Vorschläge, die zwar nach diesen Kriterien zu keiner Prämierung führen würden, die aber

großes Engagement bzw. Einsatz des Bediensteten zeigen, können mit Anerkennungs -

prämien ausgezeichnet werden.

 

Die Prämienhöhe beträgt maximal 10 000 S; diese Höchstgrenze soll nur im Ausnahmefall

bei außergewöhnlich nutzbringenden Vorschlägen überschritten werden.

 

Zu 6. und 7.:

In der Finanz - und Zollverwaltung waren zum Stichtag 31. Dezember 1998 rund

16 000 Bedienstete beschäftigt.

 

In den Jahren 1996 bis 1999 (Stichtag 29. April 1999) wurden im Rahmen des Betrieblichen

Vorschlagswesens insgesamt 29 Vorschläge eingebracht. Zusätzlich sind - außerhalb des

betrieblichen Vorschlagswesens - im Rahmen des Projektes FIT 2001, das sich sowohl auf

strukturelle als auch auf praxisorientierte Fragen bezog, im Jahr 1998 etwa 5 000 Ver -

besserungsvorschläge eingebracht worden.

 

An Prämien wurden im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens in Summe ausbezahlt:

 

1996:  3 000 S

1997:  3 000 S

1998:         0 S

1999:  8 000 S

Zu 8. 9. und 10.:

Das betriebliche Vorschlagswesen ist nur ein möglicher Weg, wie Verbesserungsvorschläge

eingebracht werden können. Daneben bestehen in der täglichen praktischen Arbeit zahl -

reiche informelle Kontakte zwischen den Bediensteten und den jeweiligen Vorgesetzen bzw.

zwischen nachgeordneten und Aufsichtsbehörden. Auch über die ressorteigenen Bildungs -

einrichtungen gelangen Ideen, die zu Verbesserungen und/oder Einsparungseffekten führen

können, an die Kommission. Darüber hinaus bot das bereits erwähnte Projekt „FIT 2001“ ein

breites Forum für die Äußerung von Verbesserungsvorschlägen. Ein unmittelbarer

Reorganisationsbedarf ist in meinem Ressort in diesem Bereich daher nicht gegeben, sodaß

sich auch die Frage einer Beratung durch externe Manager nicht stellt.