5690/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am
25.3.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5997/J betreffend „Aarhus -
Konvention“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Wie der Fragestellerin durch die persönliche Teilnahme der Konferenz ja ohnedies
bekannt ist, hat das Umweltministerium bei den Verhandlungen zur Aarhus -
Konvention darauf hingewirkt, dass dieses rechtlich verbindliche internationale
Instrument für möglichst alle europäischen Staaten annehmbar ist und dazu beiträgt,
auch die bestehenden EU - Standards im Zugang zu Umweltinformation, bei der
Bürgerbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten und im
Zugang zum Recht in Umweltangelegenheiten zu verbessern.
ad 2
Damit die Konvention in Kraft treten kann, muss sie von den einzelnen Staaten rati -
fiziert werden. Bisher hat als einziger Staat Moldawien die Aarhus - Konvention ratifi -
ziert. Österreich wird die Ratifizierung im EU - Gleichklang vornehmen. Die
Zielsetzung der EU ist, ein Inkrafttreten gegen Ende 2000 zu realisieren. Die Aarhus -
Konvention hat nicht nur Auswirkungen auf
die jeweiligen nationalen
Rechtsordnungen, sondern auch auf die EU - Rechtsordnung, da die Gemeinschaft
selbst Vertragspartei werden wird.
ad 3
Die Konvention soll noch vor dem Sommer dem Parlament zur Ratifikation vorgelegt
werden.
ad 4
Dazu wird unter Beachtung der EU - Aktivitäten ein nationaler Aktionsplan in Aussicht
genommen, der eine weitgehend mit den übrigen Mitgliedsstaaten akkordierte
Umsetzung anstrebt.