5690/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am

25.3.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5997/J betreffend „Aarhus -

Konvention“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Wie der Fragestellerin durch die persönliche Teilnahme der Konferenz ja ohnedies

bekannt ist, hat das Umweltministerium bei den Verhandlungen zur Aarhus -

Konvention darauf hingewirkt, dass dieses rechtlich verbindliche internationale

Instrument für möglichst alle europäischen Staaten annehmbar ist und dazu beiträgt,

auch die bestehenden EU - Standards im Zugang zu Umweltinformation, bei der

Bürgerbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten und im

Zugang zum Recht in Umweltangelegenheiten zu verbessern.

 

ad 2

 

Damit die Konvention in Kraft treten kann, muss sie von den einzelnen Staaten rati -

fiziert werden. Bisher hat als einziger Staat Moldawien die Aarhus - Konvention ratifi -

ziert. Österreich wird die Ratifizierung im EU - Gleichklang vornehmen. Die

Zielsetzung der EU ist, ein Inkrafttreten gegen Ende 2000 zu realisieren. Die Aarhus -

Konvention hat nicht nur Auswirkungen auf die jeweiligen nationalen

Rechtsordnungen, sondern auch auf die EU - Rechtsordnung, da die Gemeinschaft

selbst Vertragspartei werden wird.

 

ad 3

 

Die Konvention soll noch vor dem Sommer dem Parlament zur Ratifikation vorgelegt

werden.

 

ad 4

 

Dazu wird unter Beachtung der EU - Aktivitäten ein nationaler Aktionsplan in Aussicht

genommen, der eine weitgehend mit den übrigen Mitgliedsstaaten akkordierte

Umsetzung anstrebt.