5697/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6036/J - NR/ 1999 betreffend Explosion der

Personalkosten im Unterrichtsbereich, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und

Kollegen am 25. März 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zur Neuregelung der Überstundenabrechnung der Lehrerinnen und Lehrer ist zunächst

grundsätzlich zu sagen:

Das System der Abgeltung der Mehrdienstleistungen wurde mit U3eginn des Schuljahres

1998/99 grundlegend umgestellt. Das bisherige, sehr komplizierte Mischsystem aus

Festlegung einer Wochenarbeitszeit nach dem Bundeslehrerlehrverpflichtungsgesetz (BLVG),

der aufgrund der Lehrfächerverteilung für einen Monat laufend anfallenden dauernden

Mehrdienstleistungen, die in Pauschalbeträgen auf 10 Monate verteilt ausbezahlt wurden, und

den Einzelsupplierungen mit zahlreichen Einstellungs - und Fortzahlungstatbeständen nach

dem bisherigen § 61 Gehaltsgesetz wurde aufgrund einer Anregung des Rechnungshofes auf

eine wöchentliche Betrachtungsweise umgestellt. Der sich im Laufe eines Schuljahres

ergebende Stundenentfall wurde durch einen geringeren Überstundensatz berücksichtigt, der

im Zuge der Neuregelung entsprechend angehoben wurde. Da nunmehr die Abrechnung dem

unregelmäßigen Verlauf des Schuljahres folgt, kann eine Gesamtberechnung erst am Ende des

Schuljahres erfolgen.

 

Ad 1.:

 

Eine Halbjahresbetrachtung ist aufgrund der oben dargestellten Gesamtänderung mangels

erforderlicher Vergleichsdaten aus den Vorjahren nicht möglich. Es können nur Schuljahre

miteinander verglichen werden.

 

Ad 2.

 

Es wird voraussichtlich mit den Budgetmitteln das Auslangen gefunden werden.

Ad 3.:

Nach der Festlegung des BVA wurden einige Änderungen vorgenommen, die durch den

Unterschied zwischen Budgetjahr und Schuljahr zu Verschiebungen zwischen den

Haushaltsjahren geführt haben. Weiters wurde, teilweise im Zusammenhang mit dem

Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, eine weitere Ausweitung der berufsbildenden

mittleren und höheren Schulen vorgenommen. Seit 1995 hat sich die Zahl der Neuaufnahmen

in diese Schulen um 12.000 Schülerinnen und Schüler erhöht, das entspricht einer

Ausweitung um rund 36%!

 

Ad 4.:

 

Es gab keine überplanmäßigen Ausgaben für den sonderpädagogischen Förderbedarf, da

dieser im Personalbedarf integriert ist. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass sich die Kosten

für ein Schuljahr stets auf zwei Budgetjahre verteilen.

 

Ad 5.:

 

Bei der Umstellung auf ein neues Abrechnungssystem, Vernetzung und Verwendung neuer

Programme, an rund 840 Bundesschulen treten naturgemäß Anlaufschwierigkeiten auf. Die

dabei aufgetretenen Schwierigkeiten wurden laufend durch Versand von Manuals,

Experteneinschulungen vor Ort, insbesondere bei jenen Schulen, die die Abrechnungen bisher

händisch durchgeführt hatten, und durch einen Hotline - Dienst abgedeckt.

 

Ad 6.:

 

Das Team hat die Aufgabe, die Begleitung der Umsetzung des neuen Abrechnungssystems,

wie mit den Vertretern der Lehrerinnen und Lehrer vereinbart, vorzunehmen, Dabei wird in

Zusammenarbeit mit den Experten der Landesschulräte und den Administratoren eine

Analyse des Ressourceneinsatzes vorgenommen, mit dein Ziel einer weiteren Optimierung

der Abläufe und des Mitteleinsatzes. Der Einsatz ist vorerst nur für das laufende Schuljahr

vorgesehen.

 

Ad 7.:

 

Der ehemalige Leiter der zuständigen Abteilung hat sich aufgrund der personellen Engpässe

durch die fortgesetzte Personalreduktion bereit erklärt, sich und seine speziellen Erfahrungen

und Kenntnisse im Rahmen eines befristeten Werkvertrages zur Verfügung zu stellen. Das

Projekt findet seine Bedeckung im laufenden Betrieb. Diese Vorgangsweise entspricht den

Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.