5697/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6036/J - NR/ 1999 betreffend Explosion der
Personalkosten im Unterrichtsbereich, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und
Kollegen am 25. März 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zur Neuregelung der Überstundenabrechnung der Lehrerinnen und Lehrer ist zunächst
grundsätzlich zu sagen:
Das System der Abgeltung der Mehrdienstleistungen wurde mit U3eginn des Schuljahres
1998/99 grundlegend umgestellt. Das bisherige, sehr komplizierte Mischsystem aus
Festlegung einer Wochenarbeitszeit nach dem Bundeslehrerlehrverpflichtungsgesetz (BLVG),
der aufgrund der Lehrfächerverteilung für einen Monat laufend anfallenden dauernden
Mehrdienstleistungen, die in Pauschalbeträgen auf 10 Monate verteilt ausbezahlt wurden, und
den Einzelsupplierungen mit zahlreichen Einstellungs - und Fortzahlungstatbeständen nach
dem bisherigen § 61 Gehaltsgesetz wurde aufgrund einer Anregung des Rechnungshofes auf
eine wöchentliche Betrachtungsweise umgestellt. Der sich im Laufe eines Schuljahres
ergebende Stundenentfall wurde durch einen geringeren Überstundensatz berücksichtigt, der
im Zuge der Neuregelung entsprechend angehoben wurde. Da nunmehr die Abrechnung dem
unregelmäßigen Verlauf des Schuljahres folgt, kann eine Gesamtberechnung erst am Ende des
Schuljahres erfolgen.
Ad 1.:
Eine Halbjahresbetrachtung ist aufgrund der oben dargestellten Gesamtänderung mangels
erforderlicher Vergleichsdaten aus den Vorjahren nicht möglich. Es können nur Schuljahre
miteinander verglichen werden.
Ad 2.
Es wird voraussichtlich mit den
Budgetmitteln das Auslangen gefunden werden.
Ad 3.:
Nach der Festlegung des BVA wurden einige Änderungen vorgenommen, die durch den
Unterschied zwischen Budgetjahr und Schuljahr zu Verschiebungen zwischen den
Haushaltsjahren geführt haben. Weiters wurde, teilweise im Zusammenhang mit dem
Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, eine weitere Ausweitung der berufsbildenden
mittleren und höheren Schulen vorgenommen. Seit 1995 hat sich die Zahl der Neuaufnahmen
in diese Schulen um 12.000 Schülerinnen und Schüler erhöht, das entspricht einer
Ausweitung um rund 36%!
Ad 4.:
Es gab keine überplanmäßigen Ausgaben für den sonderpädagogischen Förderbedarf, da
dieser im Personalbedarf integriert ist. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass sich die Kosten
für ein Schuljahr stets auf zwei Budgetjahre verteilen.
Ad 5.:
Bei der Umstellung auf ein neues Abrechnungssystem, Vernetzung und Verwendung neuer
Programme, an rund 840 Bundesschulen treten naturgemäß Anlaufschwierigkeiten auf. Die
dabei aufgetretenen Schwierigkeiten wurden laufend durch Versand von Manuals,
Experteneinschulungen vor Ort, insbesondere bei jenen Schulen, die die Abrechnungen bisher
händisch durchgeführt hatten, und durch einen Hotline - Dienst abgedeckt.
Ad 6.:
Das Team hat die Aufgabe, die Begleitung der Umsetzung des neuen Abrechnungssystems,
wie mit den Vertretern der Lehrerinnen und Lehrer vereinbart, vorzunehmen, Dabei wird in
Zusammenarbeit mit den Experten der Landesschulräte und den Administratoren eine
Analyse des Ressourceneinsatzes vorgenommen, mit dein Ziel einer weiteren Optimierung
der Abläufe und des Mitteleinsatzes. Der Einsatz ist vorerst nur für das laufende Schuljahr
vorgesehen.
Ad 7.:
Der ehemalige Leiter der zuständigen Abteilung hat sich aufgrund der personellen Engpässe
durch die fortgesetzte Personalreduktion bereit erklärt, sich und seine speziellen Erfahrungen
und Kenntnisse im Rahmen eines befristeten Werkvertrages zur Verfügung zu stellen. Das
Projekt findet seine Bedeckung im laufenden Betrieb. Diese Vorgangsweise entspricht den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.