5698/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6053/J - NR/1999 betreffend Einführung eines
prämienorientierten Vorschlagswesens im öffentlichen Dienst die die Abgeordneten Walter
Murauer und Kollegen am 26. März 1999 an mich richteten wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. - 4.:
Ein förmliches Verfahren für ein prämienorientiertes Vorschlagssystem besteht im Bundes -
ministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten derzeit nicht.
Im täglichen Dienstbetrieb werden jedoch von Mitarbeitern und der Personalvertretung immer
wieder Vorschläge erbracht. Diese werden entsprechend dem Anwendungsbereich und nach
rechtlicher und organisatorischer Durchführbarkeit in den zuständigen Organisationseinheiten
umgesetzt. Die Mitarbeiter erleichtern und beschleunigen damit ihre eigene Arbeit. Die Annahme
und Umsetzung dieser Vorschläge ist jedoch nicht an ein Verfahren gebunden, sondern wird jeweils
vom zuständigen Vorgesetzten in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern entschieden. Ein solches
förmliches Verfahren würde auch die Umsetzung verzögern und wäre mit einem
Verwaltungsaufwand verbunden.
Derzeit befassen sich einige Arbeitsgruppen im Bereich der Unterrichtsverwaltung mit der
Umsetzung der Ergebnisse des Projektes Schule in Bewegung und der Erweiterung der
Schulautonomie. Dieses Projekt lebt einerseits von den Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und deren Bereitschaft diese einzubringen, stellt andererseits aber auch jahre - und jahrezehntelange
Vorgangsweise in Frage und arbeitet an deren Verbesserung, Weiterentwicklung, Auffassung oder
völligen Neuorganisation.
Ad 5. u. 6.:
Es ist im Jahresbudget kein fixer Betrag dafür reserviert. Bei entsprechenden Vorschlägen ist jedoch
über den Ansatz für Belohnungen die Möglichkeit für eine Prämie gegeben. Eine solche
Anerkennung
erscheint auch durchaus gerechtfertigt. Allerdings wurden durch die Sparpakete
gerade die Ansätze über Belohnungen stark gekürzt, wodurch auch Prämien für besondere
Vorschläge nur in einem sehr eingeschränkten Ausmaß möglich sind.
Im Budgetjahr 1998 wurden keine Einzelprämien ausbezahlt.
Ad 7.:
Der überwiegende Teil der Mitarbeiter meines Verantwortungsbereiches sind Lehrerinnen und
Lehrer. Es gilt daher zwischen der Verwaltungsinnovation einerseits und den pädagogischen
Entwicklungen andererseits zu unterscheiden. Im Verwaltungsbereich gilt das unter Punkt
Gesagte, wobei hier die einzelnen Bereiche, insbesondere Landesschulräte, sich in
unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden. Der Landesschulrat Oberösterreich hat als
Modelllandesschulrat die Weiterentwicklung am weitesten vorangetrieben, während z.B. beim
Stadtschulrat für Wien eine Reorganisation auf Grund der bevorstehenden Übersiedlung bisher
nicht vorgenommen wurde, sondern sinnvollerweise erst im Zuge dieser vorgenommen wird.
Gerade im pädagogischen Bereich werden von den Lehrerinnen und Lehrern laufend
Verbesserungsvorschläge eingebracht und umgesetzt. So beruhen zahlreiche inhaltliche
Weiterentwicklungen auf der Zusammenarbeit zwischen engagierten Lehrerinnen und Lehrern, dem
jeweiligen Landesschulrat und der Zentralstelle. Da insbesondere Lehrpläne mit den Lehrerinnen
und Lehrern, den Fach - und Abteilungsvorständen und den Schulleitern, im Bereich des
berufsbildenden Schulwesens unter Einbindung von Vertretern der Wirtschaft, gemeinsam
weiterentwickelt werden, ist eine genaue Zuordnung und Angabe der Zahl der Vorschläge nicht
möglich.
Ad 8.:
Das Verhältnis zwischen der Anzahl der Mitarbeiter und der Anzahl der Vorschläge ist als solches
nicht aussagekräftig, da die Qualität von Verbesserungsvorschlägen über die Quantität zu stellen ist.
Die Schulverwaltung sieht sich als Servicebetrieb und ist daher an der Effizienz der Verwaltung
sehr interessiert. Im internen Bereich werden laufend Vorschläge und Anregungen von Mitarbeitern
umgesetzt.
Innovationen im Verwaltungsbereich erfolgen im Wesentlichen durch die Verwaltungsreform des
Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
Ad 9.:
Die Effizienzsteigerung erfolgt im Rahmen des Projektes Schule in Bewegung und der Stärkung der
Autonomie und Eigenverantwortung der Entscheidungsträger vor Ort Durch die neu eingeführte
transparente
Mittelzuteilung auf Basis von Kennwerten hat in den vergangenen Jahren eine
neue
Art des Kostenbewusstseins Einzug in das österreichische Schulwesen gehalten. Durch die neu
eingeführten Möglichkeiten der Schulraumüberlassung, der Teilrechtsfähigkeit und Sponsoring in
Verbindung mit der zweckgebundenen Gebarung können die Schulen nunmehr eigenverantwortlich
wirtschaften und der Erfolg kommt ihnen direkt zugute. Ebenso wird in einem Pilotprojekt die neue
Möglichkeit der Flexibilisierung, die erst vor Kurzem eingeführt wurde, bereits genutzt. Weiters
weise ich auf die vorgenommene „Wertgrenzenerhöhung“ hin die den Entscheidungsspielraum der
Schulen und Landesschulräte erheblich erhöht hat und zu einem Wegfall tausender Aktenlaufe
geführt hat
Im Bereich der Verwaltung weise ich auf das mit diesem Schuljahr neu eingeführte
Abrechnungssystem hin Dabei wurden alle Bundesschulen an das Verwaltungsnetz und für die
pädagogische Nutzung an das Internet angeschlossen. Dieses neue Instrument gilt es in den
kommenden Jahren weiter auszubauen und damit eine Straffung und Beschleunigung der
Verwaltungsabläufe herbeizuführen
Ad 10.:
Manche Bereiche aus der Privatwirtschaft sind sicher auf den öffentlichen Dienst übertragbar. Als
Beispiel sei hier die Einführung des verpflichtenden jährlichen Mitarbeitergesprächs genannt
Die Beratung durch externe Experten aus der Wirtschaft war in den vergangenen Jahren bereits
fester Bestandteil der Weiterentwicklungen im Rahmen des Projektes Schule in Bewegung und eine
wichtige Unterstützung für eine rasche und effiziente Weiterentwicklung. Dabei hat sich aber auch
gezeigt, dass die öffentliche Verwaltung im Allgemeinen und das Schulwesen im Besonderen über
eine große Zahl an Besonderheiten verfügt, die mit der Privatwirtschaft nicht zu vergleichen sind.
Für ein System eines prämienorientierten Vorschlagswesens erscheint eine solche Beratung durch
Manager für den Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht sinnvoll Die öffentliche Verwaltung ist
ein System sui generis und nicht mit einem gewinnorientierten Unternehmen vergleichbar. Die
konkreten Einsparungen durch einen umgesetzten Vorschlag lassen sich in der öffentlichen
Verwaltung nicht wie bei einem Unternehmen anhand des Umsatzes oder Gewinns ermitteln. Es
müssen daher auch Kosten und Nutzen einer solchen Beratung in einem Verhältnis stehen.
Verwaltungsreform soll primär nach außen für den Bürger/Kunden wirken und ist nicht in
Umsatzzahlen messbar.