5698/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6053/J - NR/1999 betreffend Einführung eines

prämienorientierten Vorschlagswesens im öffentlichen Dienst die die Abgeordneten Walter

Murauer und Kollegen am 26. März 1999 an mich richteten wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. - 4.:

 

Ein förmliches Verfahren für ein prämienorientiertes Vorschlagssystem besteht im Bundes -

ministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten derzeit nicht.

Im täglichen Dienstbetrieb werden jedoch von Mitarbeitern und der Personalvertretung immer

wieder Vorschläge erbracht. Diese werden entsprechend dem Anwendungsbereich und nach

rechtlicher und organisatorischer Durchführbarkeit in den zuständigen Organisationseinheiten

umgesetzt. Die Mitarbeiter erleichtern und beschleunigen damit ihre eigene Arbeit. Die Annahme

und Umsetzung dieser Vorschläge ist jedoch nicht an ein Verfahren gebunden, sondern wird jeweils

vom zuständigen Vorgesetzten in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern entschieden. Ein solches

förmliches Verfahren würde auch die Umsetzung verzögern und wäre mit einem

Verwaltungsaufwand verbunden.

Derzeit befassen sich einige Arbeitsgruppen im Bereich der Unterrichtsverwaltung mit der

Umsetzung der Ergebnisse des Projektes Schule in Bewegung und der Erweiterung der

Schulautonomie. Dieses Projekt lebt einerseits von den Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

und deren Bereitschaft diese einzubringen, stellt andererseits aber auch jahre - und jahrezehntelange

Vorgangsweise in Frage und arbeitet an deren Verbesserung, Weiterentwicklung, Auffassung oder

völligen Neuorganisation.

 

Ad 5. u. 6.:

 

Es ist im Jahresbudget kein fixer Betrag dafür reserviert. Bei entsprechenden Vorschlägen ist jedoch

über den Ansatz für Belohnungen die Möglichkeit für eine Prämie gegeben. Eine solche

Anerkennung erscheint auch durchaus gerechtfertigt. Allerdings wurden durch die Sparpakete

gerade die Ansätze über Belohnungen stark gekürzt, wodurch auch Prämien für besondere

Vorschläge nur in einem sehr eingeschränkten Ausmaß möglich sind.

Im Budgetjahr 1998 wurden keine Einzelprämien ausbezahlt.

 

Ad 7.:

 

Der überwiegende Teil der Mitarbeiter meines Verantwortungsbereiches sind Lehrerinnen und

Lehrer. Es gilt daher zwischen der Verwaltungsinnovation einerseits und den pädagogischen

Entwicklungen andererseits zu unterscheiden. Im Verwaltungsbereich gilt das unter Punkt

Gesagte, wobei hier die einzelnen Bereiche, insbesondere Landesschulräte, sich in

unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden. Der Landesschulrat Oberösterreich hat als

Modelllandesschulrat die Weiterentwicklung am weitesten vorangetrieben, während z.B. beim

Stadtschulrat für Wien eine Reorganisation auf Grund der bevorstehenden Übersiedlung bisher

nicht vorgenommen wurde, sondern sinnvollerweise erst im Zuge dieser vorgenommen wird.

 

Gerade im pädagogischen Bereich werden von den Lehrerinnen und Lehrern laufend

Verbesserungsvorschläge eingebracht und umgesetzt. So beruhen zahlreiche inhaltliche

Weiterentwicklungen auf der Zusammenarbeit zwischen engagierten Lehrerinnen und Lehrern, dem

jeweiligen Landesschulrat und der Zentralstelle. Da insbesondere Lehrpläne mit den Lehrerinnen

und Lehrern, den Fach - und Abteilungsvorständen und den Schulleitern, im Bereich des

berufsbildenden Schulwesens unter Einbindung von Vertretern der Wirtschaft, gemeinsam

weiterentwickelt werden, ist eine genaue Zuordnung und Angabe der Zahl der Vorschläge nicht

möglich.

 

Ad 8.:

 

Das Verhältnis zwischen der Anzahl der Mitarbeiter und der Anzahl der Vorschläge ist als solches

nicht aussagekräftig, da die Qualität von Verbesserungsvorschlägen über die Quantität zu stellen ist.

Die Schulverwaltung sieht sich als Servicebetrieb und ist daher an der Effizienz der Verwaltung

sehr interessiert. Im internen Bereich werden laufend Vorschläge und Anregungen von Mitarbeitern

umgesetzt.

Innovationen im Verwaltungsbereich erfolgen im Wesentlichen durch die Verwaltungsreform des

Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

 

Ad 9.:

 

Die Effizienzsteigerung erfolgt im Rahmen des Projektes Schule in Bewegung und der Stärkung der

Autonomie und Eigenverantwortung der Entscheidungsträger vor Ort Durch die neu eingeführte

transparente Mittelzuteilung auf Basis von Kennwerten hat in den vergangenen Jahren eine neue

Art des Kostenbewusstseins Einzug in das österreichische Schulwesen gehalten. Durch die neu

eingeführten Möglichkeiten der Schulraumüberlassung, der Teilrechtsfähigkeit und Sponsoring in

Verbindung mit der zweckgebundenen Gebarung können die Schulen nunmehr eigenverantwortlich

wirtschaften und der Erfolg kommt ihnen direkt zugute. Ebenso wird in einem Pilotprojekt die neue

Möglichkeit der Flexibilisierung, die erst vor Kurzem eingeführt wurde, bereits genutzt. Weiters

weise ich auf die vorgenommene „Wertgrenzenerhöhung“ hin die den Entscheidungsspielraum der

Schulen und Landesschulräte erheblich erhöht hat und zu einem Wegfall tausender Aktenlaufe

geführt hat

 

Im Bereich der Verwaltung weise ich auf das mit diesem Schuljahr neu eingeführte

Abrechnungssystem hin Dabei wurden alle Bundesschulen an das Verwaltungsnetz und für die

pädagogische Nutzung an das Internet angeschlossen. Dieses neue Instrument gilt es in den

kommenden Jahren weiter auszubauen und damit eine Straffung und Beschleunigung der

Verwaltungsabläufe herbeizuführen

 

Ad 10.:

 

Manche Bereiche aus der Privatwirtschaft sind sicher auf den öffentlichen Dienst übertragbar. Als

Beispiel sei hier die Einführung des verpflichtenden jährlichen Mitarbeitergesprächs genannt

Die Beratung durch externe Experten aus der Wirtschaft war in den vergangenen Jahren bereits

fester Bestandteil der Weiterentwicklungen im Rahmen des Projektes Schule in Bewegung und eine

wichtige Unterstützung für eine rasche und effiziente Weiterentwicklung. Dabei hat sich aber auch

gezeigt, dass die öffentliche Verwaltung im Allgemeinen und das Schulwesen im Besonderen über

eine große Zahl an Besonderheiten verfügt, die mit der Privatwirtschaft nicht zu vergleichen sind.

Für ein System eines prämienorientierten Vorschlagswesens erscheint eine solche Beratung durch

Manager für den Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht sinnvoll Die öffentliche Verwaltung ist

ein System sui generis und nicht mit einem gewinnorientierten Unternehmen vergleichbar. Die

konkreten Einsparungen durch einen umgesetzten Vorschlag lassen sich in der öffentlichen

Verwaltung nicht wie bei einem Unternehmen anhand des Umsatzes oder Gewinns ermitteln. Es

müssen daher auch Kosten und Nutzen einer solchen Beratung in einem Verhältnis stehen.

Verwaltungsreform soll primär nach außen für den Bürger/Kunden wirken und ist nicht in

Umsatzzahlen messbar.