57/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 44/J der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom

31 . Jänner 1996, betreffend Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für

Menschenrechte, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1 . und 2.:

Die mit Verurteilungen der Republik Österreich durch den Europäischen Gerichtshof für

Menschenrechte verbundenen Kosten (Gerichtsgebühren und Entschädigungszahlungen)

werden im Bundeshaushalt nicht gesondert erfaßt, sodaß über deren gesamte Höhe keine

entsprechenden Daten zur Verfügung stehen. Über allfällige Zahlungen aus diesem Titel

können daher nur die von konkreten Verurteilungen betroffenen Bundesministerien Auskunft

erteilen.

 

Was den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen anlangt. so möchte ich

ordnungshalber anmerken, daß Österreich aufgrund verwaltungsbehördlicher Finanzstraf-

verfahren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bisher nicht verurteilt worden

ist.

 

Zu 3. und 4.:

Mangels verfassungsmäßiger Kompetenz hat das Bundesministerium für Finanzen schon

grundsätzlich keine Möglichkeit, auf die zuständigen Bundesstellen (insbesondere

Bundesministerien für Justiz. Land- und Forstwirtschaft, lnneres, Landesverteidigung sowie

Bundeskanzleramt) bzw. die Länder oder oberste Verwaltungsbehörden einzuwirken. damit

sich Verurteilungen erübrigen und entsprechende Zahlungen eingespart werden können.

 

lch werde mich jedoch selbstverständlich bei gegebenen Anlässen im Rahmen meiner

 

Tätigkeit persönlich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.

 

 

Beilage wurde nicht gescannt !!!