57/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 44/J der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom
31 . Jänner 1996, betreffend Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 . und 2.:
Die mit Verurteilungen der Republik Österreich durch den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte verbundenen Kosten (Gerichtsgebühren und Entschädigungszahlungen)
werden im Bundeshaushalt nicht gesondert erfaßt, sodaß über deren gesamte Höhe keine
entsprechenden Daten zur Verfügung stehen. Über allfällige Zahlungen aus diesem Titel
können daher nur die von konkreten Verurteilungen betroffenen Bundesministerien Auskunft
erteilen.
Was den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen anlangt. so möchte ich
ordnungshalber anmerken, daß Österreich aufgrund verwaltungsbehördlicher Finanzstraf-
verfahren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bisher nicht verurteilt worden
ist.
Zu 3. und 4.:
Mangels verfassungsmäßiger Kompetenz hat das Bundesministerium für Finanzen schon
grundsätzlich keine Möglichkeit, auf die zuständigen Bundesstellen (insbesondere
Bundesministerien für Justiz. Land- und Forstwirtschaft, lnneres, Landesverteidigung sowie
Bundeskanzleramt) bzw. die Länder oder oberste Verwaltungsbehörden einzuwirken. damit
sich Verurteilungen erübrigen und entsprechende Zahlungen eingespart werden können.
lch werde mich jedoch selbstverständlich bei gegebenen Anlässen im Rahmen meiner
Tätigkeit persönlich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.
Beilage wurde nicht gescannt !!!